Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Verjährung

  • 3 Antworten
  • 2359 Aufrufe
*

Der_Neue_22

Verjährung
« am: 14 Februar 2023, 11:19:34 »
Leute,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen:
Wann tritt die Verjährung ein? Ich erfahre, dass Anbieter A illegal Online Glücksspiel angeboten hat. Nach meinem Kenntnisstand kann man die Verluste ab Kenntnisnahme 3 Jahre rückwirkend zurückfordern?

Jetzt möchte ich an Anbieter B ran. Das liegt aber schon mehr als 3 Jahre zurück. Dann ist hier nichts mehr zu holen? Ich habe bezogen auf Anbieter B erst später erfahren, dass er über keine Lizenz verfügte.

Man liest auch, dass teilweise versucht wird bis zu 10 Jahre zurückzufordern. Das würde meinem Kenntnisstand jedoch widersprechen.



« Letzte Änderung: 14 Februar 2023, 11:21:23 von Der_Neue_22 »

Re: Verjährung
« Antwort #1 am: 14 Februar 2023, 11:49:43 »
Wenn ich richtig verstehe, hast du ab der Kenntnisnahme dich 3 Jahre nicht über Anbieter B informiert? Das wäre nicht gut, aber unter Umständen wäre es dennoch möglich. Bitte kontaktiere diesbezüglich deinen Anwalt.

Ich meine auch von einem Urteil gelesen zu haben, der die Thematik Kenntnisnahme als nicht relevant für Rückforderungen erachtet hat. Falls jemand das Urteil hat gerne hier posten.

Der Verlust darf nicht länger als 10 Jahre zurück liegen, innerhalb dieser 10 Jahre beträgt die Kenntnisnahme 3 Jahre zum Jahresende, gerechnet wird mit dem Jahr, indem man von der Illegalität erfahren hat.


https://rechtecheck.de/zivilrecht/internetrecht-datenschutz/online-casino-geld-zurueck/
"Grundsätzlich ist es auch möglich, nach Eintritt der Verjährung Geld zurückzubekommen. Das basiert auf dem sogenannten „Restschadensersatz“ nach § 852 BGB. Danach kann man 10 Jahre ab dem Entstehen des Anspruchs noch verlangen, dass das Casino den Betrag herausgibt, um den es „bereichert“ ist. Das dürfte das verlorene Geld sein. Allerdings gibt es dazu noch keine Rechtsprechung, daher sollte man das nicht zum Anlass nehmen, mit seiner Rückforderung zu warten. (Der BGH hat aber z.B. Ansprüche nach § 852 BGB im Abgasskandal bestätigt.)"
« Letzte Änderung: 14 Februar 2023, 11:56:06 von Andreas1978 »

*

Der_Neue_22

Re: Verjährung
« Antwort #2 am: 14 Februar 2023, 13:44:31 »
Danke dir Andreas. Grad durch Zufall auf der Seite von CLLB entdeckt: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt/

Auf deine letzten Ausführungen trifft dies zu.

4) "Der Verlust kann grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, ab dem Sie das erste Mal von der Illegalität des Angebots Kenntnis erlangt haben."

Wird diesbezüglich aber auf die Rechtsauffassung des zuständigen Richters ankommen bzw. ob er diese teilt. Wobei genannte Anwaltskanzlei was Online Glücksspiel angeht oft Recht behält.
« Letzte Änderung: 14 Februar 2023, 13:52:37 von Der_Neue_22 »

Re: Verjährung
« Antwort #3 am: 19 Februar 2023, 12:43:03 »
Das sollte unbedingt ein Anwalt prüfen und kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier gibt es dazu eine kostenlose Beratung

https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums