Ja das kann man zurückfordern, soweit der entsprechende Anbieter keine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung im Internet gehabt hat. Denn sowohl das veranstalten als auch das vermitteln war seinerzeit verboten. Entscheidend ist, ob der Anbieter in dem gegenständlichen Zeitraum eine wirksame Erlaubnis verfügt hat. Du kannst hier zu den Anbieter eine E-Mail senden in dem du deine kompletten Spielaktivitäten sowie Ein- und Auszahlungen seit Kontoöffnungen verlangst .