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Außergerichtliche Einigung

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Toni070822

Außergerichtliche Einigung
« am: 31 Januar 2023, 13:29:15 »
Hallöchen,

Ich weiß leider nicht ob man das hier fragen „darf“ oder ob es angebracht ist, wenn dies nicht der Fall sein sollte bitte einmal löschen.

Zu meiner Frage und vielleicht hat ja jemand Erfahrungen bzw. kann berichten (zur Not auch per DM). Wie hoch ist der Prozentsatz bei einem Angebot für einen Vergleich, bzw. mit was könnte man rechnen, wo würdet ihr ins überlegen kommen?

Thx.

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #1 am: 31 Januar 2023, 13:50:11 »
Es ist immer eine Abwägung unter Berücksichtigung der sehr individuellen persönlichen Situation. Der eine hat starken finanziellen Leidensdruck und nimmt daher lieber 10 Prozent als am Ende gar nichts. Der andere ist verbissen und nimmt gar keinen Vergleich an.

Bei der aktuellen Lage der Rechtsprechung würde ich bei 90 Prozent zuschlagen :)

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #2 am: 31 Januar 2023, 18:02:21 »
Wie mein Vorredner bereits gesagt hat, das ist nicht möglich pauschal zu beantworten. Der eine könnte ein Händler sein, der mit einem Startkapital seine Selbständigkeit finanziell pushen könnte, oder eine Mutter die ihre Kinder unterstützen oder das Haus sanieren will. Dann gibt es auch Kläger, die aktuell nicht auf einen Vergleich angewiesen sind, die dementsprechend einen längeren Atem haben.

Ich könnte so viel schreiben, dass sind unterschiedliche Leben die alle völlig anders reagieren. Was aber meiner Meinung nach immer doof ist, seine Summe für Nüsse zu verkaufen. 5-10% und sonstige lächerlichen Zahlen....

Hinzu kommt noch, mit wem man überhaupt verhandelt - Ein Casino das Gefahr läuft, insolvent zu werden? Da kommen auf der Seite noch weitere Faktoren, am besten immer mit der Kanzlei seine Lebenssituation schildern und was man sich erhofft. Je mehr Vertrauen man in den eigenen Anwalt hat, desto besser kann man hier beraten werden, was in einem speziellen Vergleich zu machen wäre.

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Der_Neue_22

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #3 am: 02 Februar 2023, 07:54:23 »
Kann das von Manollo was den Vergleich angeht zu 100% bestätigen. Zumindest auf meinen Fall bezogen. Bei mir lief es mit dem Vergleich und dem Richter 1 zu 1 genauso ab.

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #4 am: 03 Februar 2023, 00:57:06 »
Wer entscheidet eigentlich über Annahme/Ablehnung eines Vergleichs, wenn der PKF den Fall finanziert? Hat der Kläger hier Entscheidungsgewalt? Würde mich mal interessieren.

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #5 am: 03 Februar 2023, 02:16:21 »
Wer entscheidet eigentlich über Annahme/Ablehnung eines Vergleichs, wenn der PKF den Fall finanziert? Hat der Kläger hier Entscheidungsgewalt? Würde mich mal interessieren.


Ist doch relativ eindeutig.
Der PKF finanziert ja nur und hat keine Entscheidungsgewalt. Wenn du also sagst 80% dann ja und es werden 79 geboten, kommt es nicht zustande.
Du bist immer der letzte der entscheidet. Alle anderen können dir nur Tipps geben und beraten.

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #6 am: 03 Februar 2023, 03:05:17 »

Ist doch relativ eindeutig.

Fand ich jetzt nicht, deswegen die Frage. Weil streng gesehen könnte eine Entscheidung das investierte Eigenkapital eines PKF gefährden. Oder wenn die Kosten riesig sind aber ich 10% Vergleich annehme, dann findet der PKF es wahrscheinlich nicht lustig.

Aber wenn es trotzdem immer so ist, jedenfalls danke für deine Antwort.

Am Ende des Tages wird es wahrscheinlich die Masse regeln, es werden überwiegend "vernünftige" Angebote angenommen.
« Letzte Änderung: 03 Februar 2023, 03:15:07 von Andreas1978 »

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #7 am: 03 Februar 2023, 06:47:18 »
So ist es mitnichten immer. Natürlich hat der PKF hier ein Mitspracherecht, je nach AGB. Das muss man sich individuell im Detail anschauen.

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Der_Neue_22

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #8 am: 03 Februar 2023, 07:55:20 »
Bei Chargeback24 kann man (auch lt. AGB, falls sich diese nicht geändert haben) selbst entscheiden, ob man einen Vergleich annimmt oder nicht.

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #9 am: 03 Februar 2023, 08:17:24 »
Bei chargeback24 ist das so, ja, aber es gibt ja durchaus noch weitere PKF, bei denen es abweichende Regelungen gibt. Hier muss man schon genau bleiben.

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Offline Olli

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  • 7.321
Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #10 am: 03 Februar 2023, 08:48:21 »
Dann lese noch mal ... Der_Neue_22 war schon genau in seiner Aussage ... ;)

Um mal ungenaue Aussagen zu zitieren ... meine Schwester gestern abend zu später Stunde auf einer Sprachnachricht ... Unschwer zu erkennen eine Wegbeschreibung:

"Die Filiale ist in der Nachbarstadt B. Dort in der Fußgängerzone. Da wo sich die Fußgängerzone teilt ..." (Anm. die teilt sich gar nicht, dort ist eine Querstraße) "... ist es von uns aus gesehen, wenn wir reinkommen und runter gehen, auf der linken Seite ...) (Anm. Von hier aus sehe ich gar nichts und vor Ort habe ich mehrere Möglichkeiten die Fußgängerzone zu erreichen. Da wird aus links ganz schnell mal rechts ... aus runter wird rauf gehen.) "Und da ist es dann quasi neben diesem großen Center ..." (Anm. ... von denen es zwei gibt ...) " ... also ein Stückchen neben dem großen Center in der Nähe von dieser Straße ... also ... kann man gut finden ...!"  :P

Puh ... Gott sei Dank! Heute morgen hat sie mir ein Photo der Adresse geschickt ... 🤪
« Letzte Änderung: 03 Februar 2023, 08:50:14 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #11 am: 03 Februar 2023, 10:44:48 »
Wer entscheidet eigentlich über Annahme/Ablehnung eines Vergleichs, wenn der PKF den Fall finanziert? Hat der Kläger hier Entscheidungsgewalt? Würde mich mal interessieren.

Viele Prozessfinanzierer haben sich in dem Fall gut abgesichert. Da hat der Klient nichts mehr zu melden. Hier ein Auszug:

Zitat
Vor Durchführung einer der nachfolgend angeführten Verfügungen über die Streitigen Ansprü- che ist AdvoFin anzuhören:
• Gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf die Streitigen Ansprüche,
• Gänzliche oder teilweise Zurücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels,
• Vollumfängliche oder teilweise Erhebung eines Rechtsmittels oder Verzicht auf ein
Rechtsmittel,
• Abschluss eines Vergleichs über die Streitigen Ansprüche,
• Gänzliche oder teilweise Anerkennung von Gegenansprüchen, die durch Widerklage
oder im Wege der Aufrechnung geltend gemacht werden, oder Ergreifung von kos-
tenerhöhenden Maßnahmen prozessualer oder außerprozessualer Art.

Empfiehlt AdvoFin eine andere als die vom Anspruchsinhaber gewünschte Verfügung über die Streitigen Ansprüche, ist der Kunde zwar dadurch in seiner Entscheidung nicht endgültig ge- bunden. Nimmt der Kunde jedoch eine von AdvoFin empfohlene Verfügung über die Streitigen Ansprüche nicht vor, ist AdvoFin zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der Kunde hat AdvoFin in diesem Falle so zu stellen, wie AdvoFin bei Vornahme der von AdvoFin empfohlenen Verfügung über die Streitigen Ansprüche stehen würde.
« Letzte Änderung: 03 Februar 2023, 10:46:26 von der_kommentar »

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Der_Neue_22

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #12 am: 03 Februar 2023, 10:48:08 »
Genau Olli 👍😅 hatte auch nicht behauptet, dass es bei allen PKF so laufen muss. Ich hatte es so gemeint, wie geschrieben 😁 Naja. Lassen wir das mal so stehen.....

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #13 am: 03 Februar 2023, 15:42:52 »
Okay danke. Habe bei mir noch mal alles überflogen und entschieden, dass ein Fall finanziert werden sollte. Hier schaue ich erst auf alt bekannte Kanzleien, relativ neu gegründete Anbieter sprechen mich jetzt nicht wirklich an...

Re: Außergerichtliche Einigung
« Antwort #14 am: 03 Februar 2023, 19:20:07 »
Genau Olli 👍😅 hatte auch nicht behauptet, dass es bei allen PKF so laufen muss. Ich hatte es so gemeint, wie geschrieben 😁 Naja. Lassen wir das mal so stehen.....

Nur der Vollständigkeit halber: Meine Aussage bezog sich vielmehr auf die Ausführungen von „Aviridertschi“ als auf Deine :).

 

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