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Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar

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Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« am: 28 September 2022, 11:51:06 »
Hi,

Anfang September wurde ein Wettanbieter mit gibraltischer Lizenz veurteilt. Da Gibraltar genau wie Curacao und die Isle of Man nicht zur EU gehört, sollte das doch Hoffnung machen, auch dort Verlust zurückholen zu können?

https://www.cllb.de/internetrecht/online-sportwetten-cllb-rechtsanwaelte-holt-93-000-euro-zurueck-2/

Interessant wäre noch, ob der Anbieter gezahlt hat oder nicht, da der Titel aber "Online-Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück" lautet, gehe ich davon aus, dass sie gezahlt haben.

Grüße
Michael

Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #1 am: 28 September 2022, 12:50:45 »
In dem von dir verlinkten Artikel ist das Aktenzeichen zu sehen (Az.: 37 O 317/20). Die 20 am Ende heißt, dass die Klage im Jahr 2020 eingereicht wurde und dort war Gibraltar ja noch in der EU.
Bin wie du auf der Suche nach einer Antwort wegen einem Gerichtsstand bzgl. Gibraltar.

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Offline Jodi

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Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #2 am: 01 Juli 2023, 16:14:25 »
Gibraltar würde mich auch mal interessieren

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Offline Rubbel

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Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #3 am: 01 Juli 2023, 16:38:07 »
Gibraltar - all inclusive?
--Meist ist Geist geil--

Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #4 am: 01 Juli 2023, 17:14:24 »
Was würde Dich interessieren?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Eddy

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Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #5 am: 01 Juli 2023, 22:02:56 »
Handelt es sich hierbei um grünen "Bigplayer" mit drei Buchstaben/Zahlen? Die waren nämlich erst in Gibraltar und jetzt auf Malta

Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #6 am: 01 Juli 2023, 22:42:57 »
Oder um blauen Hintergrund mit dunkelblau/rot geschriebenen Namen. Auch hier erst Gibraltar dann Malta und seit 21 Whitelist
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Urteil gegen Wettanbieter auf Gibraltar
« Antwort #7 am: 01 Juli 2023, 23:53:07 »
Interessant wäre noch, ob der Anbieter gezahlt hat oder nicht, da der Titel aber "Online-Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück" lautet, gehe ich davon aus, dass sie gezahlt haben.

"Mit Urteil vom 02.09.2022 hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Anbieterin der Online-Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Konzession für ihr Angebot war (Az.: 37 O 317/20)." (https://openjur.de/u/2452999.html)

Der Artikel selber ist vom 13.09.2022. In 11 Tagen wird ein solches Verfahren weder rechtskräftig noch dem Beklagten im Ausland zugestellt worden sein.
Es kann aber auch natürlich möglich sein, dass der Anbieter nach dem Urteilsspruch auf jedwede Rechtsmittel verzichten wollte und die Kohle ganz unbürokratisch freiwillig direkt an die Kanzlei überwiesen hat um einfach schnell Ruhe zu haben. Auszuschließen ist das nicht, wäre aber meiner Meinung nach eine äußerst abwegige Möglichkeit.

Da müsstest du aber einfach mal die Kanzlei  CLLB Rechtsanwälte selber anfragen

 

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