Das Berufung eingelegt wird von dem Casino ist in der Tat nichts ungewöhnliches. Obwohl die herrschende Rechtsprechung der OLG dahingehend geht, dass man die Spieler hier deutlich im Recht sieht und diese vorrangig schutzwürdig sind als die Rechtsbrecher, werden dennoch sehr häufig Berufungen eingelegt von den Anbietern, obwohl diese zu 100% (stand jetzt) auch immer zurückgewiesen bzw. ohne Aussicht auf Erfolg gesehen werden seitens der OLG. Die Anbieter legen Berufung ein, weil deren Anwälte in erster Linie auf Gelderwerb aus sind. Es ist kein Geheimnis, dass Casinos grundsätzlich zahlungskräftig sind und die Anwälte daher alle Kostenpunkte ausschöpfen wollen,
um Gelder zu generieren. Erneute Verfahrensgebühr, Terminsgebühr am OLG bringen nochmals Geld rein und mehr sogar als beim Landgericht. Hinzu kommt mit großer Sicherheit, dass die Anwälte hoffen vielleicht mal auf einen Richter bzw. Zivilsenat zu stoßen, der die Spieler verurteilt und den Anbieter recht gibt. Die Casinos werden aus meiner persönlichen Sicht auch schlecht beraten von deren Anwälte. Du solltest dich also davon nicht allzusehr beeindrucken lassen.
Hinsichtlich der Vollstreckung solltest du dir insofern keine großen Sorgen machen, sofern der Anbieter einer derer ist, der aktuell eine deutsche Lizenz besitzt. Denn da kann man neben der Pfändung der Sicherheitsleistung die an Darmstadt hinterlegt worden ist, auch die Zwangsverwaltung der Internet-Domäne beantragen. Das ist der Nerv der Anbieter. Ab da wird dann brav gezahlt. Wünsche dir viel Erfolg und sei weiterhin geduldig.