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Verfahren LG gewonnen

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Der_Neue_22

Verfahren LG gewonnen
« am: 20 Januar 2023, 07:38:29 »
Hallo Leute,

ich habe mein Verfahren vor einiger Zeit beim LG gewonnen. Der einzige Haken, die Gegenseite geht nun in Berufung. Das soll nicht ungewöhnlich sein.

Ich bin froh, dass ich den Vergleich (50%) vor der Verhandlung nicht angenommen habe. Wie läuft es beim OLG ab? Es wird jetzt geprüft, ob die Begründung der Gegenseite ausreicht, das Verfahren wiederaufzunehmen? Theoretisch könnte das OLG die Berufung auch abweisen? Es bleibt spannend und kostet mich locker nochmal 6 bis 12 Monate an Zeit, schätze ich. Der letzte Schritt hoffentlich. Wobei dann evtl. noch die Vollstreckung folgt, wenn ich Recht behalte.
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 07:46:38 von Der_Neue_22 »

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Kläger2021

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #1 am: 20 Januar 2023, 08:17:57 »
Das Berufung eingelegt wird von dem Casino ist in der Tat nichts ungewöhnliches. Obwohl die herrschende Rechtsprechung der OLG dahingehend geht, dass man die Spieler hier deutlich im Recht sieht und diese vorrangig schutzwürdig sind als die Rechtsbrecher, werden dennoch sehr häufig Berufungen eingelegt von den Anbietern, obwohl diese zu 100% (stand jetzt) auch immer zurückgewiesen bzw. ohne Aussicht auf Erfolg gesehen werden seitens der OLG. Die Anbieter legen Berufung ein, weil deren Anwälte in erster Linie auf Gelderwerb aus sind. Es ist kein Geheimnis, dass Casinos grundsätzlich zahlungskräftig sind und die Anwälte daher alle Kostenpunkte ausschöpfen wollen,
um Gelder zu generieren. Erneute Verfahrensgebühr, Terminsgebühr am OLG bringen nochmals Geld rein und mehr sogar als beim Landgericht. Hinzu kommt mit großer Sicherheit, dass die Anwälte hoffen vielleicht mal auf einen Richter bzw. Zivilsenat zu stoßen, der die Spieler verurteilt und den Anbieter recht gibt. Die Casinos werden aus meiner persönlichen Sicht auch schlecht beraten von deren Anwälte. Du solltest dich also davon nicht allzusehr beeindrucken lassen.

Hinsichtlich der Vollstreckung solltest du dir insofern keine großen Sorgen machen, sofern der Anbieter einer derer ist, der aktuell eine deutsche Lizenz besitzt. Denn da kann man neben der Pfändung der Sicherheitsleistung die an Darmstadt hinterlegt worden ist, auch die Zwangsverwaltung der Internet-Domäne beantragen. Das ist der Nerv der Anbieter. Ab da wird dann brav gezahlt. Wünsche dir viel Erfolg und sei weiterhin geduldig.
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 08:26:27 von Kläger2021 »

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Der_Neue_22

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #2 am: 20 Januar 2023, 08:39:49 »
Super, vielen vielen Dank für die sehr ausführliche Beantwortung. Dann stehen die Chancen in meinem Fall gut, am Ende mein Geld wiederzusehen.

Jetzt hoffe ich, dass das OLG auf meiner Seite ist und die Berufung nicht zulässt bzw. der Gegenseite zu verstehen gibt, dass die Aussicht auf Erfolg gering ist. Sollte dennnoch erneut verhandelt werden, sehe ich weiterhin gute Chancen Recht zu bekommen.
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 08:41:28 von Der_Neue_22 »

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #3 am: 20 Januar 2023, 09:22:52 »
Kann ich so unterschreiben, dir wünsche ich viel Glück!

Eine Frage hätte ich da noch die für viele Interessant sein könnte: Wenn der Anbieter auf der White-List steht, jedoch mit einem leicht veränderten Namen, stehen die Chancen genau so gut bei einer Pfändung? Der Mutterkonzern müsste doch der selbe sein, ist aber nicht aufgeführt?

Also statt Karstadt LTD = Carstadt LTD

Oder gründet der Anbieter absichtlich einen neuen Lizenznehmer, um nicht angreifbar für alte Klagen zu werden?
Die Seite auf der gespielt wurde ist aber genau so aufgeführt auf der White-List
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 09:45:44 von Andreas1978 »

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #4 am: 20 Januar 2023, 09:45:27 »
das ist in der tat ein kniffliges thema. oft haben die anbieter (konzerne) sich mit andere tochtergesellschaften für die lizenz in deutschland beworben als die gesellschaft die während der illegale zeit der betreiber war.

die frage ist hier, ob man trotzdem zugriff auf die domain oder sicherheitsleistung hat, da ja dasselbe Konzern dahinter steckt. sehr kompliziert
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 10:00:42 von kotek123 »

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Der_Neue_22

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #5 am: 20 Januar 2023, 12:24:45 »
Ich kann mir mittlerweile gut vorstellen, dass viele Kläger trotz positivem LG Urteil während der Berufung mit der Gegenseite in den Vergleich gehen um eine mühselige Pfändung zu umgehen bzw. schneller an ihr Geld zu kommen. Ich schließe ehrlich gesagt den Vergleich ebenfalls nicht aus. Müssen aber mindestens 90% des Streitwerts sein. Mein Anwalt meinte, dass er es auch schon hatte, dass der Anbieter bis zum letzten Tag gewartet hat und dann quasi zur Verhandlung der volle Betrag auf dem Konto der Kanzlei einging. Bei mir geht es fast ausschließlich um Sportwetten und ich weiß nicht, ob der Anbieter gerne ein OLG Urteil gegen sich haben möchte.
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 12:28:17 von Der_Neue_22 »

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #6 am: 20 Januar 2023, 17:47:02 »
Ich kann mir mittlerweile gut vorstellen, dass viele Kläger trotz positivem LG Urteil während der Berufung mit der Gegenseite in den Vergleich gehen um eine mühselige Pfändung zu umgehen bzw. schneller an ihr Geld zu kommen. Ich schließe ehrlich gesagt den Vergleich ebenfalls nicht aus. Müssen aber mindestens 90% des Streitwerts sein. Mein Anwalt meinte, dass er es auch schon hatte, dass der Anbieter bis zum letzten Tag gewartet hat und dann quasi zur Verhandlung der volle Betrag auf dem Konto der Kanzlei einging. Bei mir geht es fast ausschließlich um Sportwetten und ich weiß nicht, ob der Anbieter gerne ein OLG Urteil gegen sich haben möchte.

Kann ich zu 100% bestätigen alles.

Viele Anbieter fangen erst an nach dem Urteil einen Vergleich anzubieten.

Viele auch erst nach einem Urteil nach einem Urteil vom OLG

Ich verstehe es allerdings nicht. Vielleicht verstehe ich unser Rechtssystem auch nicht.

Wenn ich ein Urteil habe, wieso sollte ich denn dann auf einen Vergleich eingehen.
Das konnte der Anwalt mir auch nicht plausibel erklären.

Er meinte auch das sie, wenn sie was anbieten, nicht mehr als 50% anbieten.
Wieso sollte ich das tun?

Mal schauen.

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #7 am: 20 Januar 2023, 18:58:03 »

Er meinte auch das sie, wenn sie was anbieten, nicht mehr als 50% anbieten.


Sorry, muss kurz dazwischen gehen. Kann ich so nicht stehen lassen, wenn er das wirklich so gesagt hat. Das ist nicht immer so.

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #8 am: 20 Januar 2023, 19:08:38 »
Die schinden natürlich alle Zeit. Das ist eine Zermürbungstaktik der Gegenseite. Die versuchen so vorallem die Kläger kleinzukriegen.. umso länger einige hier auf ihr Geld warten, desto eher sind sie gewillt für einen deutlich kleineren Betrag einen Vergleich einzugehen. Einige brauchen das Geld ja auch dringend, weil sie verschuldet sind.

Ebenso versucht man die Rechtssprechung der Berufungsinstanzen hinauszuzögern, so verstreichen hier für einige ihre Fristen, weil sie noch auf eine einheitliche Rechtsspechung warten. Weiter steigt die Angst einer unmöglichen Durchsetzung der Ansprüche im Ausland; so werden Kläger unter Druck gesetzt geringere Vergleichssummen anzunehmen.

Weiter können die Prozessfinanzierer nicht weiter neue Klagen finanzieren, da sie noch auf Zahlungen aus den bereits laufenden Verfahren warten.. so versucht man die Anzahl der eingehenden Klagen geringer zu halten..

Ihr seht, viele Gründe, die für dieses Vorgehen sprechen..

Ich würde von mehr als 6 Monaten in der zweiten Instanz ausgehen. Natürlich ist das abhängig von der Auslastung der Gerichte, aber…

Aus eigener Erfahrung: ich bin in 3 verfahren in zweiter Instanz. In 2/3 Fällen liegen die angesetzten Verhandlungstermine in 11-12 Monaten in der Zukunft. Dazu angemerkt, das das Berufungsverfahren schon einige Monate läuft.. danach muss noch ein Urteil geschrieben werden, bevor dann die ewige Tortur der Zwangsvollstreckung im Ausland beginnen kann.. dann sind wir schon seit Klagewinreichung im Jahr 4 🙂

Durchhalten…

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #9 am: 20 Januar 2023, 23:00:01 »

Weiter können die Prozessfinanzierer nicht weiter neue Klagen finanzieren, da sie noch auf Zahlungen aus den bereits laufenden Verfahren warten..


Irgendwie hat sich bei mir ein Gedanke gebildet... Könnte es sein, vorsichtig ausgedrückt, dass Fälle mit einem PKF vielleicht öfters länger gezogen werden, als die eines "normalen" Klägers?

...weil wie du geschrieben hast, der Erfolg eines PKF besteht darin, dass das Geld fließt, für weitere Klagen. Bei einem normalen Kläger wäre es doch...sekundär? Ist ja eh sein Geld.. und der Erfolg des Klägers wäre nicht damit verbunden, dass der "eigene" Anwalt sich mehr Fälle leisten kann...

nur meine subjektive Wahrnehmung, wenn ich es aus OC Seite wirtschaftlich betrachten würde... Vielleicht ist es auch quatsch, aber das kam mir beim lesen jetzt in den Sinn.
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 23:01:39 von Andreas1978 »

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #10 am: 20 Januar 2023, 23:15:50 »
Zu dieser Theorie fehlt natürlich der Punkt, ob die OC überhaupt wissen, hinter welchem Kläger ein PKF steht... ich weiß nicht wie transparent dass vor einem Gericht kommuniziert wird, ob man es anhand des Kanzlei Namens ablesen kann?

Schwierige Thematik....

Weil nach dem Punkt habe ich irgendwie das Gefühl, dass man mit einem PKF...etwas "schlechter" da steht, bei gleichem Recht? Wenn man das so sagen darf...
« Letzte Änderung: 20 Januar 2023, 23:18:45 von Andreas1978 »

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will

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #11 am: 20 Januar 2023, 23:31:58 »
Man kann nicht von vornherein wissen wie die Anbieter auf Forderungen reagieren. Die Anwälte sagen ja selbst, dass die Anbieter ständig andere "Taktiken" "fahren". Um zu verunsichern, zu verzögern und dergleichen.
Also ihr Lieblingsspiel, die Leute abzocken, belügen, manipulieren das volle Programm.

Prozessfinanzierer sind aus dem Grund notwendig, weil die meisten Spieler den ganzen Zirkus sich gar nicht leisten können. Auch wenn ich persönlich nicht viel von den Finanzierern halte (Wegen der hohen Provision, wenn doch die Lage so eindeutig ist)...

Und das Ziel ALLER Anbieter ist, möglichst viele Fälle abschließen mit niedrigen Vergleichen.

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Wirbelwind

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #12 am: 21 Januar 2023, 04:16:58 »
Hm,... meinste will ?

Irgendwo schrieb jemand mal , ewig gewartet und als es so weit war "anbieter insolvent" nichts mehr zu holen -sinngemäß.

Das frag ich mich eh schon die ganze zeit, es dauert ja ewig bis so manch ein Anspruch "gesichert" bis zum schluß "festgestellt" wurde, was ist dann wenn die den finger heben -selbstverständlich nachdem das geld verschoben wurde- OH, wir sind Pleite....
Ich hoffe ich hab nicht wieder zu viel geschrieben,...

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #13 am: 21 Januar 2023, 11:23:02 »
Zu dieser Theorie fehlt natürlich der Punkt, ob die OC überhaupt wissen, hinter welchem Kläger ein PKF steht... ich weiß nicht wie transparent dass vor einem Gericht kommuniziert wird, ob man es anhand des Kanzlei Namens ablesen kann?
bei mir wurde nicht gefragt ob da ein Finanzierer hinter steckt, natürlich weiß der gegnerische Anwalt welche Anwälte mit PKF arbeiten, aaaber auch wenn du privat klagst, wirst du die selben Anwälte nehmen, wenn du Erfolg haben willst. Der Richter weiß es definitiv nicht und der Anwalt kann es höchstens vermuten. Dies ist nur meine Erfahrung. 
« Letzte Änderung: 21 Januar 2023, 19:38:22 von Manollo »

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Der_Neue_22

Re: Verfahren LG gewonnen
« Antwort #14 am: 21 Januar 2023, 12:30:35 »
Sehe ich genauso wie Manollo

 

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