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ÖSTERREICH - Sportwetten

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Windmühlen

ÖSTERREICH - Sportwetten
« am: 14 Dezember 2022, 17:28:03 »
-Kein Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit-

-aktualisiert-

Es wird spannend.

Der OGH wird sich mit dem Thema Sportwetten in Österreich beschäftigen müssen.
Es gibt verschiedene Wettgesetze in Österreich. Jedes Bundesland hat ein eigenes Wettgesetz, welches eingehalten werden muss.

SVLAW (Anbieter-Anwalt berichtet über das Wettgesetz -Steiermark- / Berufung OGH

-Wettgesetze Österreich-

Burgenland:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): OFFEN

Anbieter-Argumente: Dienstleistungsfreiheit, bewilligungsfrei
Gegenargumente: Online-Wetten sind verboten! / Es besteht eine Bewilligungspflicht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20000338

Kärnten:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): OFFEN

Anbieter-Argumente: Dienstleistungsfreiheit, bewilligungsfrei
Gegenargumente: Online-Wetten sind verboten! / Es besteht eine Bewilligungspflicht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000213

Niederösterreich:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): JA

kritischer Punkt: Wo werden die Daten bereitgestellt? / Server-Standort? / Folge: Besteht eine Bewilligungspflicht, wenn der Server außerhalb des Bundeslandes betrieben wird?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001287

Oberösterreich:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): JA

kritischer Punkt: Wo werden die Daten bereitgestellt? / Server-Standort? / Folge: Besteht eine Bewilligungspflicht, wenn der Server außerhalb des Bundeslandes betrieben wird?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000830

Bei Verstößen gegen das Wettgesetz (z.B. § 9 Oö) der Landesregierung sind die abgegebenen Wetten nichtig.

27.09.2022 - OGH
Az: 2Ob138/22s
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=2Ob138%2f22s&VonDatum=&BisDatum=11.10.2022&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=d6fee61c-373f-40b3-be20-705bf8421c6e&Dokumentnummer=JJT_20220927_OGH0002_0020OB00138_22S0000_000

Salzburg:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): JA

kritischer Punkt: Wo werden die Daten bereitgestellt? / Server-Standort? / Folge: Besteht eine Bewilligungspflicht, wenn der Server außerhalb des Bundeslandes betrieben wird?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20001086

Steiermark:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): OFFEN - Wird vom OGH entschieden. (Mitte / Ende 2023)

Anbieter-Argumente: Dienstleistungsfreiheit, bewilligungsfrei
Gegenargumente: Online-Wetten sind verboten! / Es besteht eine Bewilligungspflicht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001418

Tirol:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): JA

kritischer Punkt: Wo werden die Daten bereitgestellt? / Server-Standort? / Folge: Besteht eine Bewilligungspflicht, wenn der Server außerhalb des Bundeslandes betrieben wird?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000791

Vorarlberg:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): JA

kritischer Punkt: Wo werden die Daten bereitgestellt? / Server-Standort? / Folge: Besteht eine Bewilligungspflicht, wenn der Server außerhalb des Bundeslandes betrieben wird?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000260

Wien:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): OFFEN

Anbieter-Argumente: Dienstleistungsfreiheit, bewilligungsfrei
Gegenargumente: Online-Wetten sind verboten! / Es besteht eine Bewilligungspflicht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000511
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2022, 17:28:29 von Windmühlen »

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #1 am: 16 Dezember 2022, 22:53:54 »
Zitat
Erstinstanzliches Urteil nunmehr auch in zweiter Instanz bestätigt: Verluste aus Online-Sportwetten nicht rückforderbar

Ein Artikel von Rechtsanwalt Arthur Stadler und Rechtsanwalt Reinhard Schweng

Das Oberlandesgericht Graz ("Berufungsgericht") hat in zweiter Instanz entschieden, dass kein Rückforderungsanspruch aus Verlusten bei Online-Wetten eines Wettkunden aus der Steiermark gegenüber einem Wettunternehmen mit Sitz in der EU ("beklagte Partei") besteht. Das Berufungsgericht bestätigte dabei das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz ("Erstgericht") zur Gänze. SV.LAW vertritt die beklagte Partei in allen Instanzen.

Zu den Eckpunkten: Das Erstgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Verluste aus (behaupteten) verbotenen Online-Sportwetten rückforderbar seien. Konkret hatte der Kläger bei der beklagten Partei einen Verlust aus Online-Sportwetten erlitten. Das Erstgericht kam zum Schluss, dass das Online-Wettangebot der beklagten Partei in der Steiermark zulässig sei und wies die Klage zur Gänze ab. Das steiermärkische Wettengesetz ("StWttG") gelte nicht für Online-Wetten, weil bei diesen eine Wettannahmestelle als physischer Anknüpfungspunkt fehle. Der Anwendungsbereich des StWttG kann nicht (im Wege einer allfälligen Analogie) auf Online-Wetten ausgedehnt werden. Das Erstgericht kam zum Ergebnis, dass keine Rechtsgründe für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bzw für Schadenersatz wegen Lizenzlosigkeit gegeben wären und die beklagte Partei keine Vertrags- oder Gesetzesvorschriften verletzt habe. Auch sonst liege keine Nichtigkeit des Vertrags vor. Folglich besteht kein Rückforderungsanspruch des Klägers. Auch für die vom Kläger behauptete Spielsucht gelang der Beweis nicht. Nach Ansicht des Erstgerichts war der Kläger geschäftsfähig und die Klage daher abzuweisen. Die beklagte Partei hat deswegen in erster Instanz zur Gänze obsiegt.

Die beklagte Partei war auch in zweiter Instanz zur Gänze erfolgreich. Das Berufungsgericht gab der vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge, bestätigte die Geschäftsfähigkeit des Klägers und die Rechtsansicht des Erstgerichts. Die Beweis- und Rechtsrüge des Klägers blieben erfolglos. Der Begriff der Annahmestelle wird laut Berufungsgericht im StWttG als ortsgebundene Betriebsstätte definiert, in der Wetten angeboten, Wettangebote entgegengenommen, Wetten abgeschlossen oder vermittelt oder Wettkundinnen/Wettkunden vermittelt werden. Vom Gesetzgeber seien dabei Orte gemeint, die von einem Wettkunden betreten werden können, damit dieser dort Wettverträge abschließen kann. Ein Wettanbieter, der keinerlei physische Präsenz in der Steiermark hat, unterliegt nach Ansicht beider Gerichte nicht dem StWttG. Wenn ein Landesgesetz den Bereich Online-Wetten nicht regelt, gibt es auch keinen Anwendungsbereich dafür. Das Berufungsgericht hatte die ordentliche Revision nicht zugelassen.

Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat eine (außerordentliche) Revision an den Obersten Gerichtshof ("OGH") erhoben.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es im Gegensatz zum Glücksspiel (Glücksspielmonopol gemäß § 3 GSpG) keine bundeseinheitliche Regelung von Wetten gibt, sondern das jeweilige Landesgesetz zu beachten ist. Liegen Online-Wetten vor, so ist es auch möglich – wie von den oben genannten Gerichten erkannt – dass dieser Sachverhalt in keinen Anwendungsbereich eines Landesgesetzes (hier: StWttG) fällt. Den Rechtsansichten des Erst- und Berufungsgerichts stimmen wir diesbezüglich zu.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens dritter Instanz (OGH) bleibt abzuwarten. Wir werden wieder berichten.


Achtung! Anbieterfreundliche Internetseite


Edit Olli: Zitat eingefügt, damit niemand die schädliche Seite aufrufen muss!
« Letzte Änderung: 17 Dezember 2022, 06:36:49 von Olli »

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Windmühlen

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #2 am: 18 Dezember 2022, 13:13:21 »
@kotek123

(Nur meine Meinung)

Yes … der OGH wird über die Rückzahlungsansprüche entscheiden müssen.

Ich kann den pauschalen Titel der Anbieter-Anwälte nicht nachvollziehen.
Es geht lediglich um das Wettgesetz -Steiermark-. Dieses ist von 1919.

Ich sehe gute Chancen für den Kläger, da es lebensfremd wäre, ohne Bewilligung Sportwetten anbieten zu dürfen.

Steiermark:
Bewilligungspflicht (terrestrisch): JA
Bewilligungspflicht (online): (NEIN) – OFFEN

Anbieter-Argumente: Dienstleistungsfreiheit, bewilligungsfrei
Gegenargumente: Online-Wetten sind verboten! / Es besteht eine Bewilligungspflicht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001418
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2022, 17:29:43 von Windmühlen »

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #3 am: 18 Dezember 2022, 19:55:19 »
wann rechnet man den mit einer klarer meinung bzw. sportwetten?

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #4 am: 19 Dezember 2022, 00:49:55 »
Und? Was bringt euch das? Ihr hofft darauf, Geld zurück zubekommen? Dann habt ihr nichts daraus gelernt"

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #5 am: 19 Dezember 2022, 04:27:56 »
Und? Was bringt euch das? Ihr hofft darauf, Geld zurück zubekommen? Dann habt ihr nichts daraus gelernt"

Und was bringt dir dieser Kommentar.. nüüüüschts

Wer hofft denn darauf. Wurde nirgendwo geschrieben. Und warum sollte man es nicht zurückfordern, was hat das mit lernen zu tun ...
Hängt größtenteils in Österreich vom Bundesland ab. Man kann sich aber da sicher sein, dass die ( glaube sind 2-3 wo es nicht möglich ist ) das Gesetz überarbeiten werden.
Österreich ist in dieser Hinsicht um einiges klarer strukturiert als in Deutschland

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Windmühlen

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #6 am: 19 Dezember 2022, 12:17:27 »
Zitat
wann rechnet man den mit einer klarer meinung bzw. sportwetten?

Mitte/Ende 2023 ist mit einem OGH Urteil zurechnen. Es betrifft aber lediglich das Wettgesetz -Steiermark-.

Die Anbieter versuchen unseren Rechtsstaat zu okkupieren.

Zitat
Und? Was bringt euch das? Ihr hofft darauf, Geld zurück zubekommen? Dann habt ihr nichts daraus gelernt"

Ich zitiere Dr. Karim Weber wörtlich:

Wer wissentlich illegales Onlineglücksspiel anbietet, darf nicht jammern, wenn er „abgezockt“ wird.

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #7 am: 20 Dezember 2022, 23:47:28 »
Meine Anfrage vom 19.05.2021 an die OÖ Landesregierung:

Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Ich bitte um Klarstellung bzw. Erläuterung des Oö. Wettgesetz, Fassung vom 12.07.2018
 
§ 9 Verbotene Wetten
Wettunternehmen dürfen Wetten auf folgende Ereignisse nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:
 
 
4. Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro
 
Ich habe bei vielen Sportwettenanbietern ein Konto eröffnet, bei sämtlichen Wettbüros kann man deutlich höhere Einsätze (s. Screenshot im Anhang) platzieren.
Stimmt meine Annahme, das solche getätigten Wetten, da illegal für ungültig erklärt werden müssten?
 
 
5. Live-Wetten, ausgenommen Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (zB das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).
 
Folgerichtig müssten Wetten, die live auf eine andere Wettmöglichkeit als die oben angeführten platziert wurden, da illegal für ungültig erklärt werden? Stimmt das?
 
 
 
Welche Behörde überprüft die Einhaltung des Oö. Wettgesetzes?
Wie ist es möglich, das dutzende Wettshops im ganzen Bundesland die nach § 9 verbotenen Wetten noch immer anbieten können?
 
 
 
Vielen Dank im voraus

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #8 am: 20 Dezember 2022, 23:48:29 »
Und die Antwort darauf

 

zur Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass es sich bei dem von Ihnen angeführen Wettunternehmen um keines handelt, dass in Oberösterreich eine Wettbewilligung hat. Bei Online Wetten richten sich die Regeln, nach dem Land in dem der Server steht. Das müsste Ihnen in den AGBs oder Wettbedingungen, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen mitgeteilt worden sein.

 

Sollte es sich um ein Wettunternehmen handeln, dass im terrestrischen oder Online Bereich eine Wettbewilligung der Oö. Landesregierung hat, ersuchen wir um Bekanntgabe des Standortes bzw. des Wettunternehmens, damit wir dieser Angelegenheit nachgehen können.

 

Freundliche Grüße

 Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
4021 Linz  • Bahnhofplatz 1


*

Windmühlen

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #9 am: 21 Dezember 2022, 00:14:12 »
-Kein Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit -

Zitat
Sollte es sich um ein Wettunternehmen handeln, dass im terrestrischen oder Online Bereich eine Wettbewilligung der Oö. Landesregierung hat, ersuchen wir um Bekanntgabe des Standortes bzw. des Wettunternehmens, damit wir dieser Angelegenheit nachgehen können.
Richtig.

Zitat
Bei Online Wetten richten sich die Regeln, nach dem Land in dem der Server steht. Das müsste Ihnen in den AGBs oder Wettbedingungen, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen mitgeteilt worden sein.

Bei Online-Wetten sehe ich es anders. Das müsste vor Gericht geklärt werden, weil

Gemäß § 2 Oö die Begriffsbestimmungen:

Zitat
Wettannahmestelle: ortsgebundene oder mobile Betriebsstätte, in der Wetten angeboten bzw. Wettangebote entgegengenommen, Wetten abgeschlossen oder vermittelt werden oder in der Wettkunden vermittelt werden (in der Folge „ortsgebundene oder mobile Wettannahmestelle“); im Fall einer Ausübung dieser Tätigkeiten über ein elektronisches Medium oder eine andere kommunikationserleichternde Technologie, die einer Person den Abschluss oder die Vermittlung von Wetten oder die Vermittlung von Wettkunden außerhalb einer ortsgebundenen oder mobilen Betriebsstätte ermöglichen, gilt als Betriebsstätte jener Ort, an dem das Wettunternehmen die Daten bereitstellt (in der Folge „sonstige Wettannahmestelle“);

Wettunternehmen: Buchmacherinnen und Buchmacher, Totalisateurinnen und Totalisateure, Vermittlerinnen und Vermittler;

Aus § 2 Oö (Wettannahmestelle zutreffend, Wettunternehmen zutreffend) und § 3 ergibt sich eine Bewilligungspflicht für Online-Anbieter:

Zitat
2. Abschnitt
Tätigkeit als Wettunternehmen
§ 3
Bewilligungspflicht
(1) Die Tätigkeit als Wettunternehmen in einer Wettannahmestelle darf nur mit Bewilligung der Landesregierung ausgeübt werden.

und weiter ...

Zitat
§ 4
Wettbedingungen und Wettscheine
(1) Der Betrieb des Wettunternehmens hat gemäß den im Bewilligungsverfahren vorgelegten Wettbedingungen und Wettscheinen zu erfolgen.
(2) Die Wettbedingungen sind mit einem Bewilligungsvermerk zu versehen und an gut sichtbarer Stelle in den ortsgebundenen oder mobilen Wettannahmestellen auszuhängen, bei sonstigen Wettannahmestellen in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine Kopie der Wettbedingungen ist auf Verlangen der Kundin bzw. des Kunden auszuhändigen bzw. ein Ausdruck ist zu ermöglichen. (Anm: LGBl. Nr. 86/2019)
(3) Die Wettbedingungen haben jedenfalls zu enthalten:
1.
Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten und die Gewinnerstattung,
2.
die Ge- bzw. Verbote gemäß § 7 Abs. 1 und § 9,
3.
Informationen über die Gefahren der Teilnahme an Wetten für das Entstehen von Wettsucht einschließlich ihrer negativen Auswirkungen sowie über die Möglichkeit von Beratungs- und Abklärungsgesprächen in einer dafür geeigneten Einrichtung, und
4.
den Hinweis auf die Möglichkeit einer Selbstsperre und einer Fremdsperre.
(4) Die Wettscheine müssen den Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Bewilligung gemäß § 3 sowie die Bewilligungsdaten, Tag und Zeit des Wettabschlusses, die Wettscheinnummer, den Wettgegenstand, den Einsatz und den möglichen Gewinn (Wettquote) und bei eingerichtetem Wettkonto auch den persönlichen Code sowie einen Hinweis auf die Wettbedingungen enthalten.
(5) Änderungen der Wettbedingungen und Wettscheine sind der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. Die dem Abs. 3 entsprechenden Wettbedingungen sind von der Landesregierung mit einem Bewilligungsvermerk zu versehen.

und weiter ...
Zitat
§ 9
Verbotene Wetten
Wettunternehmen dürfen Wetten auf folgende Ereignisse nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:
1.
die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, oder
2.
die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzt, oder
3.
durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden, oder
4.
Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro, oder
5.
Live-Wetten, ausgenommen Sportwetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (zB das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2022, 00:19:02 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #10 am: 21 Dezember 2022, 00:59:41 »
Das ist der kritische Punkt… die Bereitstellung der Daten findet aber in Oberösterreich statt. Alles andere würde ja zu einem unlauteren Wettbewerb animieren und Unternehmen aus Österreich diskriminieren.

Zitat
die einer Person den Abschluss oder die Vermittlung von Wetten oder die Vermittlung von Wettkunden außerhalb einer ortsgebundenen oder mobilen Betriebsstätte ermöglichen, gilt als Betriebsstätte jener Ort, an dem das Wettunternehmen die Daten bereitstellt

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #11 am: 21 Dezember 2022, 07:21:19 »
Guten Morgen,

ich bin aus Linz und habe vor 2 Jahren Legal Help kontaktiert, damals bekam ich die Rückmeldung dass ich Verluste Online Sportwetten nicht zurückfordern kann. Im Sommer (1,5 Jahre später) hat mich Legal Help kontaktiert und mir wurde gesagt das sich die Lage geändert hat und ich mein Geld zurückfordern kann. ich habe Sie damit beauftragt. Und sie arbeiten auch daran. Ich habe hauptsächlich bei 4 großen Anbieter gespielt. Sie haben bei allen meine Finanzhistorie angefordert. Von 3 Anbieter kam schon eine Antwort. Meine Verluste ergeben aktuell eine Summe von ca. Euro 135000. Und ca. 60.000 kommen noch dazu. Meine Verluste sind 100% aus Sportwetten.
Wenn da nichts zu holen wäre würden die das nicht machen. Denke ich zumindest.
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2022, 07:33:53 von stewitown »

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Windmühlen

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #12 am: 21 Dezember 2022, 12:06:11 »
@stewitown … danke für dein Update!
Sehr gut, dass du dich kümmerst und die Abzocke bereinigen möchtest.

Viel Erfolg!!!

Re: ÖSTERREICH - Sportwetten
« Antwort #13 am: 29 Dezember 2022, 12:07:32 »
Hallo, wollte mich mal mit Neuigkeiten melden. Legal Help hat die Angelegenheit einer Anwaltskanzlei übergeben. Es tut sich also was.

Habe folgendes erhalten....

Sehr geehrte Mandantschaft,
wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass wir von Ihrer Prozessfinanzierung (in Kooperation mit LegalHelp) beauftragt wurden Ihre Online-Casinoverluste zurückzufordern.
Wir werden mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben starten und Ihre Verluste fällig stellen. Sollte keine außergerichtlichen Lösung erzielt werden, werden wir Ihre Verluste gerichtlich geltend machen und die Klage einbringen. Über die Klagseinbringung erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung.
Wir möchten Sie daran erinnern, es jedenfalls zu unterlassen, bei den nicht konzessionierten Glücksspielanbietern zu spielen.
Zur Vervollständigung Ihrer Daten, bitten wir Sie noch unsere Vollmacht https://www.glrecht.at/prozess/ zu unterfertigen.

Bei etwaigen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

G&L Rechtsanwälte
Keplerplatz 12, A-1100 Wien
Tel.:  +43 1 600 27 71 - 25
Fax.: +43 1 600 27 71 89
Email: info@gl-recht.at


Halte Euch weiter informiert.

LG


 

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