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3. Glückspieländerungsstaatsvertrag

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Offline Olli

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3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« am: 14 April 2019, 14:08:52 »
Hi Leute!

Ich mache mir ja einige Gedanken darum, wie es im künftigen 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag aussehen soll.
Dazu möchte ich Euch einmal um Anregungen bitten - was wünscht Ihr Euch?

Hier ein paar Beispiele:
1. In den Zielen des GlüStV ist die Rede von dem "natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung".
Ich finde es absolut abwegig den natürlichen Spieltrieb mit dem Glückspielen zu vergleichen.
Dazu habe ich ja schon mal einen eigenen Beitrag verfasst:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3480.0
Hier sollte also eine andere Wortwahl getroffen werden.

2. Einrichtung einer bundeseinheitlichen Sperrdatei, wie es z.B. Hessen bereits mit OASIS eingerichtet hat.
Natürlich müssen die Sperren auch für OCs, sollten sei erlaubt werden, sowie Wettanbieter gelten.

3. Die Höhe eines Einzahlungslimits darf nicht pauschalisiert werden, sondern muss sich am Nettoeinkommen orientieren.
Die Einzahlungslimits müssen über alle Spielvarianten gelten - es böte sich ein Aufsatz zu OASIS an.

4. Die Gesetzgebungskompetenz sollte von den Ländern auf den Bund verlagert werden.
Gesetzgebung ist an sich schon ein komplexes Thema. Es wird jedoch noch zusätzlich erschwert, wenn 16 Köche ein Gericht kredenzen wollen.
Bereits in der Vergangenheit sind Bundesländer wie SH ausgeschert - haben z.B. Lizenzen vergeben - die den Glückspielanbietern Tür und Tor im grauen Markt geöffnet haben. Es ist das reinste Chaos entstanden.

5. Es sollte der Passus aufgenommen werden, dass sowohl SEPA-Mandate, als auch die Authentifizierungen bei Kreditkarten durch unerlaubtes Glückspiel nichtig sind.

6. Die Verjährungsfrist sollte lebenslang gelten. Dadurch würde es den unerlaubten Anbietern weniger schackhaft sein, sich dem deutschen Markt zu präsentieren.

7. Sportwetten sollten in staatlicher Hand bleiben.

8. Eine Experimentierphase für Sportwettenanbieter gab es bereits seit dem 2. Glückspieländerungsstaatsvertrag.
Eine neue solche ist für die Erhebung irgendwelcher statistischer Zahlen nicht mehr erforderlich.

9. Die Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur einem Zweck dienen - dem Glückspiel.
Damit ist gemeint, dass die Umbuchungen in Punkte oder ähnliches nicht mehr gestattet werden dürfen.
Dezeit wird alleine diese Umwandlung, auch in der TR5, als das eigentliche Glückspiel angesehen.
Die einzelnen Spielvarianten gelten als reine Unterhaltung.
Ich habe in meiner Stammkneipe ein paar Spieler getestet, indem ich sie ganz lapidar fragte: Auf welchem Level spielst Du?
Was kam als Antwort: 60 Cent, 1 Euro ...
Die Punkte sind kludent in der TR5 einheitslos. Doch ein Spieler assoziiert automatisch die Einheiten Cent und Euro mit ihnen.
Er spielt nicht mit Punkten, sonden mit unserer Währung.
Man stelle sich einmal vor, man nähme die "Unterhaltungsprogramme" heraus aus der Software.
Hättet Ihr wegen dem Buchungsvorgang Euch jemals vor eine solche Kiste gesetzt?

Was fällt Euch noch so ein? Was wünscht Ihr Euch?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Tom87

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #1 am: 14 April 2019, 14:56:10 »
Hi Olli,

Genau mein Thema. Da melde ich mich gerne wieder  ;D

Aber mal ehrlich, was erhoffst du dir durch solch einen Beitrag hier im Chargeback-Forum? Glaubst du ernsthaft, dass du eine kontroverse Diskussion anregen kannst?

Zu deiner Ausgangsfrage, online Glücksspiel sollte bundesweit liberalisiert werden. Dazu bedarf es einer Bundesbehörde o.ä., die das ganze überwacht. Von daher geb ich dir in Punkt 4 recht. Auch die Sperrdatei in Punkt 2 würde ich unterstützen.
Punkt 3 ist natürlich Käse und Punkt 5 - 8 wären obsolet. Mit Daddelautomaten kenne ich mich so gut aus; zu Punkt 9 kann ich nix sagen.

Ich hoffe ich konnte helfen  ;)

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Offline Olli

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #2 am: 14 April 2019, 15:31:37 »
Hi Tom!

Zitat
Aber mal ehrlich, was erhoffst du dir durch solch einen Beitrag hier im Chargeback-Forum?

Weil auch hinter jeder Person, die sich lediglich hinter einem CB-Beitrag verbirgt, auch ein Mensch steht, dessen Meinung ich gerne hören möchte.

Gerade durch die Leute hier im Forum bin ich erst auf die Punkte 5 - 8 gekommen.

Sie zeigen auf, dass diese Punkte keinesfalls obsolet sind. Wenn keine entsprechende Rechtsprechung existiert und "jeder machen kann, was er will" (Banken, Kreditkartenunternehmen), dann muss dies reglementiert werden.

Ich werde die Punkte, die wir hier sammeln, lediglich vortragen. Wenn die Entscheidungsträger auch nur einen Punkt in ihre Überlegungen mit einbeziehen, bin ich schon zufrieden.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Olli

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #3 am: 07 Mai 2019, 10:04:09 »
Guten Morgen zusammen!

Ich möchte das Thema gerne noch einmal nach oben holen ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Offline Ilona

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #4 am: 07 Mai 2019, 12:24:49 »
Der dritte GlüÄndStV liegt der EU bereits zur Notifizierung vor. Er soll bis Mitte 2021 gelten. Dann folgt der vierte und damit evtl. die Freigabe der OnlineCasinos. Je nachdem, wer sich durchsetzt.
LG Ilona
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2019&num=187

Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #5 am: 07 Mai 2019, 13:29:25 »
Hallo Ilona Danke für die Info was heißt das jetzt für uns wenn man gerade einen CB gegen Paypal hat ??

Oder ist das erst wichtig in der Zukunft??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Ilona

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #6 am: 07 Mai 2019, 15:12:07 »
Na ja, jetzt werden erst mal die Sportwetten aus dem Graubereich geholt und legalisiert. Das berührt kein Chargeback von in Onlinecasinos verspielten Geldern.

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Rofl1312

Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #7 am: 14 Mai 2019, 13:00:23 »
Wenn der Spieler eine Auszahlung anfordert dann muss das Casino diese Auszahlung ausführen.
Eine Stornierung der Auszahlung darf nicht mehr möglich sein.
Die Casinos können somit nicht mehr auf Zeit spielen bei der Auszahlung und der Spieler kann die Auszahlungen nicht mehr stornieren und weiterspielen,darauf spekulieren die meisten...
Kurz und knapp gesagt : Der Spieler muss ein Limit bei seiner Registrierung angeben, unlimitiert spielen darf nicht möglich sein.

Bevor der Spieler überhaupt Spielen kann läd der Spieler ein Kontoauszug hoch, anhand des Auszuges legt das Casino ein monatliches Einzahlungslimit fest, das Limit ist so festzulegen das der Spieler noch genug zum Leben übrig hat, und nicht über seine Verhältnisse spielt.

Die Casinos sind untereinander in einer Datenbank verknüpft, wo dieses Limit gespeichert ist, zugleich überwacht diese Datenbank ob ein aktiver Selbstausschluss vorliegt, liegt solch ein Ausschluss vor keine Registrierung möglich.
minimale Sperrzeit 3 Monate maximale Dauer auf Lebenszeit.
Es ist kein Spielen ohne Verifizierung möglich.
Auszahlung müssen innerhalb von 3 Werktagen durchgeführt werden, ausschließlich per Banküberweisung oder Kreditkarte.
Nur zertifizierte Dienstleister dürfen Zahlungen an casinos durchführen.
Kein Bonusgeld bei einer Einzahlung, nur Echtgeld.


Suchtberatungsstellen haben Zugriff auf diese Datenbanken und können den Spieler sperren wenn dieser in einem Gespräch mitteilt das er Süchtig ist.
Vielleicht kein direkter Zugriff aber einmeldungen müssen möglich sein.

Im neuen Vertrag wird eindeutig geregelt d das ausländische Casinos verboten sind, Zahlungen hierfür verboten sind, und Zahlungsdienstleistern solch eine Zahlung nicht ausführen dürfen.
Im Vertrag wird darauf hingewiesen welcher Anbieter was anbieten darf, Verlinkung oder Hinweis auf die White-List, die stets aktuell ist.


Bei Verstößen gegen die Regelungen sind die Einzahlungen nichtig, der Spieler erhält die Einsätze zurück.

Bei Einzahlungen an die Casinos muss der verwendungszweck eindeutig gekennzeichnet sein z. B.

Onlineglücksspiel : CASINO Müller Einzahlung vom 9.9.99 Herr Müller

Den Banken wird von den Behörden mitgeteilt wer Glücksspiele anbieten dard, somit ist das Argument wir wissen nicht wer was anbietet |hinfällig.

Beitrag wurde mit dem Handy verfasst, wer Fehler findet darf sie behalten. 🤓.

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Offline Tom87

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #8 am: 15 Mai 2019, 22:51:15 »
@Rofl
Keine Stornierung von Auszahlungen mehr
Verpflichtende Einzahlungslimits durch den Spieler selbst
Kein Spielen ohne Verifizierung
Suchtberatung ausbauen

Diese Punkte würde ich allesamt unterstützen. Ich denke die Glücksspielindustrie würde darauf auch eingehen, wenn es im Gegenzug flächendeckende Lizenzen gibt. Dazu bedarf es den Dialog.

Bevor der Spieler überhaupt Spielen kann läd der Spieler ein Kontoauszug hoch, anhand des Auszuges legt das Casino ein monatliches Einzahlungslimit fest, das Limit ist so festzulegen das der Spieler noch genug zum Leben übrig hat, und nicht über seine Verhältnisse spielt.

Da muss jetzt aber ein bisschen schmunzeln...
Hier wird ständig über OCs geschimpft und nun sollen genau jene dem Spieler ein Limit setzen!?! Das dicke Kind soll also den Kuchen bewachen?  ;D

Verpflichtende Einzahlungslimits, die jeder für sich eigenverantwortlich und besten Gewissens bestimmt, das klingt vernünftig. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte am besten gar nicht spielen.
Ich lade doch nicht irgendwo meinen Kontoauszug hoch und lass mir dann vorschreiben wie viel ich spielen darf.
Außerdem, wer soll entscheiden wie viel € "noch genug zum Leben" sind? Das lässt sich so einfach wie du es darstellst nicht quantifizieren, oder täusche ich mich?

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Offline Olli

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Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #9 am: 16 Mai 2019, 12:14:10 »
Hi!

Zitat
Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte am besten gar nicht spielen.

Wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, dann bringt es nichts mehr es vor dem Brunnenloch zu warnen.

Man kann aber im Vorfeld einen Zaun darum errichten. Man kann Warnhinweise aufstellen, damit der Zaun nicht umgangen wird.
Doch das alles nutzt nichts, wenn da jemand ist, der partout jedwede potentielle Gefahr ignoriert und nach Schlupflöchern sucht.

Also ist es das Sicherste, wenn das Brunnenloch zugeschüttet oder verschlossen wird.

Wir haben Glückspielangebote en mas. Wozu müssen wir eine Industrie ausweiten, von der wir seit 50 Jahren um die Schädlichkeit für die einzelnen Personen, als auch für die Gesellschaft wissen?

Wer hat hier einen Vorteil?

Werden Arbeitsplätze geschaffen? Das Beispiel SH zeigt - nein! Die OCs befinden sich fast ausschließlich in irgend welchen Steuerparadiesen.
Werden Steuereinnahmen getätigt? Das Beispiel SH zeigt - die Einnahmen liegen weit hinter den Erwartungen zurück.
Wenn man jetzt noch die Kosten für das Gesundheitswesen gegenrechnet, dann ist es ein Minusgeschäft.

So frage ich noch einmal - wer hat einen Vorteil, wenn die OCs "liberalisiert" werden?

Da fällt mir nur die Glückspielindustrie ein. Diese betreibt Lobbyarbeit. Und Lobbyarbeit bedeutet Parteienfinanzierung.

Wie waren die offiziellen Zahlen? Korrigiert mich hier bitte, falls nötig.
70 Prozent der Einnahmen stammen im klassischen Automatenspiel bisher von süchtigen Spielern.

Ich habe keine Ahnung, wie diese Zahlen erhoben wurden. Als ich noch in Spielhallen unterwegs war, da sah ich tagein und tagaus nur immer die selben Gesichter in den Hallen. Und Hallen kannte ich so einige.
Mir sind dabei keine Eintagsfliegen begegnet.

Auch in Kneipen sah ich immer wieder die selben Leute die Automaten blockieren.
Das ist heute nicht anders.
Und wenn dort doch einmal jemand "zum Spaß" spielte, dann waren es ein paar Euro.
Doch die regelmäßigen Spieler verdaddelten direkt ein paar Hundert Euro.

Seis drum ... sind 70 % nicht schon viel zu viel?

Daher brauchen wir ein Verbot der Online-Casinos auch im 4. GlüStV!

Hier kommen Vorschläge, wie man OCs erlaubt und dann die Spieler schützt.
Zugegeben - ich persönlich gehe auch davon aus, dass die OCs im 4. GlüStV erlaubt werden.
Oder sind wir vielleicht schon zu sehr manipuliert? Frustriert? Abgestumpft?
Oder regt sich in uns die Hoffnung über die Beschränkungen doch wieder vermeindlich "normal" spielen zu können?

Der typische Spieler laut den letzten Statistiken ist jung, kommt aus ärmlichen Verhältnissen und hat einen Migrationshintergrund.
Jetzt verschneiden wir einmal die Meldung aus der letzten Woche damit: Jeder sechste vollzeitbeschäftigte Bundesbürger verdient unter 2.000 € brutto.

Passt diese Klientel nicht wunderbar in das Beuteschema der Glückspielindustrie?

Die Geschichte hat auch in jüngster Zeit gezeigt, dass sowohl die Gesetzgebung, als auch die Aufsichtsbehörden viel zu träge sind.
Da wurden im Automatenspiel die Zeiten für ein Spiel vorgegeben, der Höchsteinsatz und der Höchstgewinn.
Schwups entstanden die Sonderspiele. Hat irgendwer wirksam etwas dagegen unternommen? - Nö ...
Also hat man dies hingenommen und den Höchsteinsatz je Stunde festgelegt, sowie den Höchstgewinn je Stunde.
Was entstand ... die Umbuchung in Punkte ...
Auch hier hat keiner etwas wirksam unternommen.
Das Punktesystem ist mittlerweile verboten - die PTB lässt die Geräte trotzdem zu ...

Und da glaubt ihr wirklich, dass die Regelung von Auszahlungsmodalitäten, Höchsteinsätze je Person und Monat und und und wirklich etwas bringen werden?
All diese Dinge werden umgangen werden.
Nicht nur durch die Glückspielindustrie, sondern auch durch die süchtigen Spieler.

Die Verhältnisprävention im ursprünglichen Sinne wird vergewaltigt!
Wir sehen dies bereits hier in Toms Ansichten. Denn bisher lehnte er jede Verhältnisprävention ab und pochte auf die Verhaltensprävention.
(Entschuldige Tom, dass ich Dich hier als Beispiel aufführe.)
Anmerkung: Tom arbeitet für ein OC im Ausland. (Das habe ich doch richtig in Erinnerung - oder?)

Diese Form der Verhältnisprävention hilft nur der Glückspielindustrie!

« Letzte Änderung: 16 Mai 2019, 12:16:12 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Windmühlen

Re: 3. Glückspieländerungsstaatsvertrag
« Antwort #10 am: 19 Dezember 2022, 21:56:47 »
Sehr gute Zusammenfassung! Leider weiterhin aktuell.

Mit meilenweiten Abstand -die wichtigste Forderung- die umgehend -terrestrisch und online- umgesetzt werden müsste.

Der Schweregrad einer Glücksspielsucht lässt sich am Verhältnis Spielausgaben/ Einkommen bemessen.

vgl.

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5889097/

Zitat
3. Die Höhe eines Einzahlungslimits darf nicht pauschalisiert werden, sondern muss sich am Nettoeinkommen orientieren.
Die Einzahlungslimits müssen über alle Spielvarianten gelten - es böte sich ein Aufsatz zu OASIS an.

vgl.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5889097/

Zitat
We found that relative monetary variables (i.e. when financial losses were evaluated in relation to personal income) showed the most robust correlations with gambling severity and overall psychosocial functioning. Percentage of monthly income lost from gambling was the variable with the best performance.

… der aktuelle GlüStV 2021, der nicht einmal vollzogen wird, ist bösartig!!!
« Letzte Änderung: 19 Dezember 2022, 22:31:45 von Windmühlen »

 

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