Mein aktueller Kenntnisstand:
Legal agierende Anbieter (White-List) müssen Sicherheitsleistungen erbringen.
Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungstitel können die Sicherheitsleistungen gepfändet werden. Es ist egal, ob der Anbieter Malta123 oder Malta321 heißt.
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Ergänzung:
Bei weiterhin nicht-legalen (unlizenzierten) Anbietern stelle ich es mir nach wie vor schwierig vor.
Malta beschützt ihre Goldjungen … und bietet ihnen Rechtsschutz.
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Die Landesregierungen können in den Prozess einbezogen werden. Die Pfändung kann in D vollzogen werden.
Ich beziehe mich auf die Voraussetzungen für eine Lizenz:
„ 5. Erklärung, in welcher Form i.S.d. § 232 BGB die Sicherheitsleistung erbracht wird (z.B. Bankbürgschaft, Inhabersparbuch, Hinterlegung beim RP DA).“
Quelle:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/mindestanforderungen_erlaubnis_pferdewetten_internet_gluestv_2021.pdfBei Untätigkeit / Rechtsbeugung:
- Strafanzeige gegen den Anbieter (gegen Unbekannt)
- Anzeige bei der Landesregierung, um eine Unzuverlässigkeit abzuleiten (als Druckmittel)
Sollte in der Zukunft eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden, wird sich die atemberaubende Arroganz der Anbieter rächen…