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OLG Köln

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OLG Köln
« am: 07 November 2022, 12:51:07 »
Nächste OLG Entscheidung für den Spieler. Zuvor hat wohl LG Bonn gegen den Spieler entschieden:

https://www.presseportal.de/pm/165081/5363278

Die Sache wird immer eindeutiger.
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 15:33:23 von Olli »

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Windmühlen

Re: Re: Urteilsammlung für/gegen Glückspielanbieter
« Antwort #1 am: 07 November 2022, 13:04:35 »
Richtig gut! :-)

Die Entscheidung vom LG Bonn war lebensfremd.

Spannend wird jetzt die zunehmende Anzahl von Vollstreckungen. Sollten die Anbieter nicht zahlen, und auf der White-List stehen, muss die Staatsanwaltschaft anfangen zu ermitteln.

Re: Re: Urteilsammlung für/gegen Glückspielanbieter
« Antwort #2 am: 07 November 2022, 14:10:10 »
die meisten anbieter haben aber in der vergangenheit so oft den betreiber der seite geändert, dass der betreiber auf der whitelist oft nicht mit den betreiber der letzten jahre übereinstimmt.
mit diesem bauerntrick haben die anbieter versucht die ansprüche für die alten jahre ins leere laufen zu lassen. der spieler hat von all diesen betreiberwechsel nie was mitbekommen. es hat sich
auch nie was verändert, dass der spieler was merken konnte. Nur auf der Homepage ganz unten wurde einfach die Adresse des Betreibers geändert. Alles andere blieb gleich. Schaut mal die Konzernberichte der Muttergesellschaften. Die haben so viele Tochtergesellschaften in Malta und Gibralter angesiedelt, die zum Teil sogar fast identische Namen aufweisen.

Ein anderes problem ist, auch wenn der betreiber sich nie geändert hat, dass die vollstreckung in Maltao der Gibralter sehr sehr schleppend geht. bis heute sind da noch keine erfolge zu sehen.
Hier muss eine Muttergesellschafthaftung her. Am Ende landen ja alle Gewinne immer bei der Muttergesellschaft. Dann muss die Muttergesellschaft für solche Fälle auch haften. Da müssen die Rechtsexperten
die Möglichkeiten finden.
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 14:12:00 von kotek123 »

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Windmühlen

Re: Re: Urteilsammlung für/gegen Glückspielanbieter
« Antwort #3 am: 07 November 2022, 14:19:10 »
Mein aktueller Kenntnisstand:

Legal agierende Anbieter (White-List) müssen Sicherheitsleistungen erbringen.
Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungstitel können die Sicherheitsleistungen gepfändet werden. Es ist egal, ob der Anbieter Malta123 oder Malta321 heißt.


Ergänzung:
Bei weiterhin nicht-legalen (unlizenzierten) Anbietern stelle ich es mir nach wie vor schwierig vor.
Malta beschützt ihre Goldjungen … und bietet ihnen Rechtsschutz.


Die Landesregierungen können in den Prozess einbezogen werden. Die Pfändung kann in D vollzogen werden.

Ich beziehe mich auf die Voraussetzungen für eine Lizenz:

„ 5. Erklärung, in welcher Form i.S.d. § 232 BGB die Sicherheitsleistung erbracht wird (z.B. Bankbürgschaft, Inhabersparbuch, Hinterlegung beim RP DA).“

Quelle:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/mindestanforderungen_erlaubnis_pferdewetten_internet_gluestv_2021.pdf

Bei Untätigkeit / Rechtsbeugung:

- Strafanzeige gegen den Anbieter (gegen Unbekannt)
- Anzeige bei der Landesregierung, um eine Unzuverlässigkeit abzuleiten (als Druckmittel)

Sollte in der Zukunft eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden, wird sich die atemberaubende Arroganz der Anbieter rächen…
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 14:39:30 von Windmühlen »

Re: Re: Urteilsammlung für/gegen Glückspielanbieter
« Antwort #4 am: 07 November 2022, 14:39:03 »
ja so einfach ist das nicht glaube ich. wenn du ein urteil gegen X gewonnen hast, kannst du nicht gegen Y vollstrecken. Du kannst nur gegen die Firma X vorgehen. Auch wenn Firma X und Y  in derselben Konzern sind. Es sind nämlich getrennte Gesellschaften. Die Frage ist aber, wenn gegen die Firma Y nicht vollgestreckt werden kann, ob da nicht der Konzernmutter auch mithaftet und die Vollstreckung auch gegen die Konzernmutter eingeleitet werden kann. Schließlich fliest der Gewinn von Firma X auch an die KOnzernmutter.
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 14:40:36 von kotek123 »

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Windmühlen

Re: Re: Urteilsammlung für/gegen Glückspielanbieter
« Antwort #5 am: 07 November 2022, 14:45:46 »
Meinen Kenntnisstand habe ich aus Hessen und aus Sachsen-Anhalt. (Es gilt nur für Anbieter, die auf der White-List stehen)

Sollte die Behörde bei einer nicht-erfolgreichen Vollstreckung deutsche Staatsbürger weiterhin mit Füßen treten, kommt auch eine Strafanzeige gegen die Behörden in Frage.

Dafür aber einem rechtswidrig agierenden Unternehmen eine wertvolle Lizenz gewähren, ist das nicht mehr i.O.

Ergänzung:

Wahrscheinlich werden die Anbieter sich gegen eine Vollstreckung der Sicherheitsleistungen juristisch wehren.

Aber:
Wenn aus der nicht-erfolgreichen Vollstreckung eine Unzuverlässigkeit abgeleitet wird, haben die Anbieter ein viel größeres Problem.

Ergänzung:

Die meisten Aktienkonzerne haben den Jahresüberschuss (Gewinne) in den letzten Jahren immer in der Form von Dividenden und Bonus-Zahlungen ausgeschüttet.

Die Rückzahlung von Schadenersatzansprüchen wird aus der Abzocke von anderen Spielsüchtigen geschehen. (Mit einer deutschen Lizenz dürfen die Anbieter ja jetzt 1,3 Millionen Spielsüchtige legal abzocken)
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 15:15:00 von Windmühlen »

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Offline Olli

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  • 7.338
Re: OLG Köln
« Antwort #6 am: 07 November 2022, 15:34:36 »
Hi Leute!

Vielen Dank für das Urteil ... habe es in die Liste aufgenommen.

Die Diskussion habe ich mal abgeteilt vom ursprünglichen Thread.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #7 am: 10 November 2022, 10:14:24 »
@kotek123
Bei weiterhin nicht-lizenzierten Anbietern (aus Malta) stelle ich mir die Vollstreckung unter Umständen auch schwierig vor.

Ich kann die Politik / die Botschaft aus Malta nicht verstehen, warum sie nicht Hilfe leistet.

Ein Rechtsbruch nach dem anderen durch die Anbieter.

Die deutsche Botschaft (Valletta / Malta) hat hier einen ausführliche Anleitung zum Thema -Malta und Forderungen- verfasst:
https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/2437978

Re: OLG Köln
« Antwort #8 am: 10 November 2022, 10:44:54 »
alles Theorie. In der Praxis leider noch keine Erfolge. Alles mit sehr viel Zeit und Geld verbunden. Ob man sein Geld irgendwann sieht, sehr ungewiss.

die anbieter sind nicht blöd. die sind da sehr raffiniert und lassen sich von top kanzleien beraten in der hinsicht.

ein problem wird auch sein, auch wenn man bei der betreibergesellschaft vollstreckt, da ist meistens kein Geld zu holen. Das Geld wird oft nicht bei der Betreibergesellschaft geparkt sondern irgend eine andere Tochtergesellschaft.
dann steht man mit leeren hände da. Schaut doch mal eure Einzahlungen an und vergleicht mal die Empfänger der Zahlungen. Oft sind da mehrere Firmen im Spiel. alles sehr kompliziert
« Letzte Änderung: 10 November 2022, 10:46:39 von kotek123 »

Re: OLG Köln
« Antwort #9 am: 10 November 2022, 10:50:01 »
Malta unterstützt die wett- u. casinomafia in allen Bereichen...

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #10 am: 10 November 2022, 10:54:14 »
Das wäre ein Paukenschlag:
Zitat
Vollstreckung auch gegen die Konzernmutter

Die deutsche Botschaft müsste aktiv werden.
Gegen Anbieter, die nicht auf der White-List stehen, laufen zurzeit die ersten Strafanzeigen wegen Insolvenz-Betrug.

Die Dividendenpolitik der Muttergesellschaften war und ist auch rechtswidrig.


Bei Anbietern, die auf der White-List stehen, kann enormer Druck ausgeübt werden.
Ihre Goldgräber-Lizenz wollen sie nicht verlieren.
Die Lizenz-Vergabe an sich ist der größte Skandal!
« Letzte Änderung: 10 November 2022, 10:58:04 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #11 am: 10 November 2022, 12:21:33 »
Malta unterstützt die wett- u. casinomafia in allen Bereichen...

Überbetonungen sind immer ein entsprechender Hinweis ;-)

Die deutsch-maltesischen Beziehungen sind traditionell sehr eng und freundschaftlich. Für ihre weitere Verbesserung und Intensivierung werde ich mich einsetzen.
Botschafter Walter Haßmann
Quelle: https://valletta.diplo.de/mt-de/botschaft

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #12 am: 13 November 2022, 17:18:13 »
Zur Vollstreckung auf Malta (Ggf. interessant für die Anbieter, die nicht auf der White-List stehen, bzw. wo die Rechtsanwälte nicht weiterkommen)

Die Kosten sind schon recht hoch.
Rechtsanwälte versuchen auch auf die Politik einzuwirken, da Malta nicht kooperativ ist.

Ein neues Geschäftsmodell wurde entwickelt:

Ein führender Prozessfinanzier aus Österreich hat ein weiteres Tochterunternehmen gegründet:

- Inkasso auf Malta zur Vollstreckung von Urteilen (das Büro soll auch auf Malta sein)

Ggf. publizieren die auch Ermittlungsergebnisse bzw. da kommt etwas ins Rollen.

Der Prozessfinanzier stellt sich in der Presse als sehr aggressiv dar. Insbesondere hinsichtlich Strafanzeigen und Verfolgung der Verbrecher. (Das ist sehr zu begrüßen)

Bewerten kann ich es leider nicht.

Passt auf Euch auf! Viel Erfolg.

https://www.debitum-collectio.com/
« Letzte Änderung: 13 November 2022, 17:46:31 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #13 am: 14 November 2022, 19:57:27 »
OLG Köln Urteil wird zurzeit von vielen wichtigen Online-Medien aufgegriffen.

Eine Revision (zum BGH) ist nicht zulässig.

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Windmühlen

Re: OLG Köln
« Antwort #14 am: 21 November 2022, 17:11:39 »
Zitat
Oft sind da mehrere Firmen im Spiel. alles sehr kompliziert

@kotek123
Das OGH (nur Österreich) vertritt zur Passivlegitimation auch deine Erkenntnisse …
Quelle: https://rdb.manz.at/document/ris.just.JJT_20220324_OGH0002_0030OB00044_22Z0000_000

Ich bin echt gespannt, was in der Zukunft passiert …

-Edit-
Das ist aber ein sehr spezieller Fall. (Also der OGH Fall)
« Letzte Änderung: 21 November 2022, 17:28:25 von Windmühlen »

 

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