:'(Fortlaufende Ergänzung von Stellungnahmen d. RP Darmstadts:
[…] Ich zitiere: "In Bezug auf die Limits sieht das Gesetz in § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 vor, dass von der
vorgesehenen Begrenzung des Limits unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme in der Erlaubnis gemacht werden kann. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in den vorherigen Glücksspielstaatsverträgen. […]
Quelle: Beitrag im Forum FAGS
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5115.0.htmlDer Beitrag wurde im Juli / 2021 verfasst.
Folglich war dem RP Darmstadt schon vor einem Jahr bekannt, dass die Anbieter gegen die Nebenbestimmung 9 (sofortiger Vollzug - ein öffentliches Interesse liegt vor), verstoßen.
Bei einem Limit > 1000 Eur ist eine Bonitätsprüfung obligatorisch.
Ein öffentliches Interesse ergibt sich aus:
Zugleich kann ein Höchstlimit von 1.000 Euro pro Monat jedenfalls extreme Verluste durch das Online-Glücksspiel vermei-den und dadurch
negative Folgen von Spielsucht für den Spieler, dessen Angehörige, des-sen Gläubiger und die Gesellschaft einschließlich der Sozialsysteme verringern.
Quelle: GlüStv 2021
Das öffentliche Interesse wird explizit durch Folgen für die Gesellschaft und für das Sozialsystem untermauert. Es ist kein individuelles Problem, was durchaus aufschiebende Wirkung haben könnte.
Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs könnte vorliegen. Eine Bestimmung mit öffentlichem Interesse hat keine aufschiebende Wirkung.
Das RP Darmstadt setzt die publizierte Liste über erlaubnisfähige Sportwetten eben genauso wenig durch wie andere Gesetze:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/sportwetten/liste-erlaubter-wettenDas Angebot an Wetten / Automaten wird künstlich weiter aufgebläht (Werbung und Bonusangebote werden auch weiter aufgebläht = Suchtförderung) , sodass möglichst viel Geld innerhalb kürzester Zeit gemacht werden kann. Einem Spielsüchtigen ist es meistens egal, ob es ein Bundesliga-Spiel oder ein Spiel aus Indien / Afrika (manipulationsanfällig) ist.
Besteht ein Unterschied zwischen legalen und illegalen Anbietern? Existiert ein Spielerschutz?
Ganz klar - Nein.
Wenn von Euch jemand nachweislich und plausibel erklären kann, dass meine Vorwürfe falsch sind, bin ich dafür jederzeit offen.
Mein Ziel sind ja keine Schuldzuweisungen , jeder muss seinen eigenen Rucksack tragen. Bei dem einen ist er schon leichter, bei dem anderen ist er noch voller…
Das was passiert, ist aber inakzeptabel und sehr gefährlich.
Was ich mir auch wünschen würde (was niemals passieren wird):
Die Sportschau zeigt vor einer Zusammenfassung der Spiele / vor den Spielen der WM keinen Werbespot für Anbieter, sondern klärt über die Auswirkungen einer Spielsucht in einem Spot auf.
Die DFL führt ein Gedenktag (hier verweise ich auf die sehr hohe Selbstmordrate) für die Spielsüchtigen ein, welche nachweislich die Bandenwerbung, Werbespots , usw bezahlt haben.
Das Ziel der Glücksspielindustrie ist ja klar:
Der Schwarzmarkt (ca. 500 Anbieter) soll weg. Wir, mit unseren Lizenzen, bekommen den ganzen Markt, und agieren mit unseren Wirtschaftskanzleien , sowie mit der Unterstützung d. CDU und FDP, weiter rechtswidrig.
Publizierte Studien (der Glücksspielanbieter) zur Spielsucht sind alle nicht aussagekräftig und valide. Um das Problem zu drücken, werden Berechnungsschlüssel angewendet, die jede Messung verfälschen.
Die Aktivitäts-Datenbank wird das reale Ausmaß zeigen.