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OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22

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Kläger2021

OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22
« am: 22 Oktober 2022, 10:50:14 »
Hallo Leute,

hat jemand vielleicht den kürzlich ergangen Beschluss des Oberlandesgericht München Beschl. v. 20.09.2022, Az. 18 U 538/22 zur Hand und kann es mir per Mail zukommen lassen?

Ich würde gerne den Beschluss haben und lesen wollen, da er sehr wegweisend sein soll.

Vielen Dank im Voraus

Re: OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22
« Antwort #1 am: 22 Oktober 2022, 12:05:55 »
Wow, endlich ein Gericht, das keine Ausreden gelten lässt

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Offline Olli

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Re: OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22
« Antwort #2 am: 22 Oktober 2022, 18:39:16 »
Ich habe leider nur das hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-18u53822-online-gluecksspiel-casino-spieler-bgh-rueckzahlung/

Wer den Text des Urteils hat, bitte senden an selbsthilfegruppe.spielsucht(at)googlemail.com
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline TAL

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Re: OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22
« Antwort #3 am: 22 Oktober 2022, 19:14:45 »
Laut Dejure ist die Volltextversion des Hinweisbeschlusses noch nicht verfügbar.
Schade eigentlich, denn die Argumentation würde mich auch interessieren.

Jetzt brauche ich nichtmal mehr zu behaupten "Wenn ich gewußt hätte, daß es illegal ist, hätte ich doch niemals gespielt."

Wie praktisch.
Das dürfte dem Ein oder Anderen zumindest böse Fettnäpfchen vor Gericht ersparen.

Diesem Wildwuchs muß doch anders 'beizukommen sein', als damit, daß jeder einfach seine Verluste wieder einklagt.
Sorry Leute, aber sowas trägt jedenfalls nicht dazu bei, in der Öffentlichkeit für Sympathie für 'unsere Sache' zu werben.

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Offline MMA

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Re: OLG München Beschluss v. 20.09.2022 - 18 U 538/22
« Antwort #4 am: 03 November 2022, 20:08:28 »
Laut Dejure ist die Volltextversion des Hinweisbeschlusses noch nicht verfügbar.
Schade eigentlich, denn die Argumentation würde mich auch interessieren.
Ist mittlerweile vorhanden :)

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Offline Olli

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Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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