Hallo,
habe jetzt mehrere Kanzleien kontaktiert und teilweise auch schon Gespräche geführt. Jetzt habe ich auch noch Kontakt zu einer Kanzlei via E-Mail und diese hat mir einen Link geschickt, den ich bestätigen soll, wie folgt:
"Die Kanzlei XY wird sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz
2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis
3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Widerrufserklärungen).
5. zur Vertretung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer bzw. dessen Abwicklungsunternehmen. Umfasst ist dabei auch, den Versicherungsombudsmann oder die Aufsichtsbehörde (BAFin) einzuschalten, falls es zu Problemen oder nicht zu einer Deckungszusage kommt. Umfasst sind auch die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens bei Ablehnung der Deckungszusage und die Fertigung von Stichentscheiden. Umfasst ist auch die Einholung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren, unabhängig von der Hauptvollmacht. Es wird auch bereits jetzt Klageauftrag erteilt bei einer Ablehnung durch die Versicherung für einen Deckungsprozess und für die Erstellung eines Stichentscheids oder die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens.
6. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde
7. Erstattung von Strafanzeigen
Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen, Urkunden und sonstige Gegenstände, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Ich habe die Vollmacht gelesen und stimme ihr zu. "
Kennst sich hier jemand aus:
Ich möchte für das Erste eigentlich nur wissen, wie meine Erfolgsaussichten sind, wie es mit der Verjährung etc aussieht und ob
für mich Prozesskostenfinanzierer, Prozesskostenhilfe, etc. möglich ist.
Ich möchte noch nix fixes und auch noch keine Kanzlei festmachen. Jedoch, wenn ich oben genannte Vollmacht unterzeichne, dann
bin ich doch schon fest an dieser Kanzlei gebunden, oder seh ich das falsch?
Am Ende entstehen mir hier Kosten bei dieser Kanzlei, obwohl es evtl. gar keine entstehen müssten.
Habe bis jetzt mehrere bekannte Kanzleien kontaktiert und die Dateien der Sportwettenanbieter zugemailt. Und
möchte mich in den nächsten 2 bis 3 Wochen eine Kanzlei anvertrauen, wenn es bei mir überhaupt sinnvoll ist zu klagen.