Ein Vergleich (meistens nach Paragraph 278 Abs. 6 ZPO) hat meistens verschiedene Klauseln.
- Eine Klausel beinhaltet immer, dass mit dem Vergleich alle Ansprüche abgegolten sind. (Ansprüche des Klägers / Ansprüche der Beklagten)
- Eine Klausel beinhaltet die Verpflichtung der Rückzahlung der Vergleichssumme. In deinem Fall die Rückzahlung in Höhe von 35.000 EUR.
- Eine Klausel beinhaltet die Kostenaufteilung des Rechtsstreites. Wenn ein Vergleich 70:30 erzielt wurde, trägt der Kläger 30% aller Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten (Terminskosten, u.w.), u.w.) und die Beklagte 70%. Diese Klausel kann aber auch individuell verhandelt werden, zum Beispiel 50:50.
- Eine Klausel beinhaltet die Aufteilung der Vergleichskosten. Meistens zahlt jeder die Vergleichskosten zu 100%. Das kann aber auch individuell verhandelt werden.
- Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Der Rest ist Abwicklung durch einen Rechtspfleger. Sobald ein Vergleich durch Beschluss vorliegt, kann vollstreckt werden.
Was wird konkret abgezogen ? Im Allgemeinen (jeder Vergleich ist aber eigentlich individuell)
Gerichtskosten (Streitwert): 70% Beklagte / 30% Kläger
Verfahrenskosten (Terminsgebühr, u.w.): 70% Beklagte / 30% Kläger
Vergleichskosten 100% Beklagte / 100% Kläger