Interessant wäre noch, ob der Anbieter gezahlt hat oder nicht, da der Titel aber "Online-Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück" lautet, gehe ich davon aus, dass sie gezahlt haben.
"Mit Urteil vom 02.09.2022 hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Anbieterin der Online-Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Konzession für ihr Angebot war (Az.: 37 O 317/20)." (
https://openjur.de/u/2452999.html)
Der Artikel selber ist vom 13.09.2022. In 11 Tagen wird ein solches Verfahren weder rechtskräftig noch dem Beklagten im Ausland zugestellt worden sein.
Es kann aber auch natürlich möglich sein, dass der Anbieter nach dem Urteilsspruch auf jedwede Rechtsmittel verzichten wollte und die Kohle ganz unbürokratisch freiwillig direkt an die Kanzlei überwiesen hat um einfach schnell Ruhe zu haben. Auszuschließen ist das nicht, wäre aber meiner Meinung nach eine äußerst abwegige Möglichkeit.
Da müsstest du aber einfach mal die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte selber anfragen