Die Verwaltungsgerichte beschäftigen sich zurzeit mit den Nebenbestimmungen. Das kann mehrere Jahre dauern. Eigentlich totaler Schwachsinn.
Die 1000 EUR Limit-Frage wird im GlüStV beantwortet und nicht in den Nebenbestimmungen, die das Land Hessen (ca. 6 Millionen Staatsbürger , < 10% der Bevölkerung) einseitig (und ggf. ideologisch getrieben) für Deutschland festgelegt hat.
Die Anbieter argumentieren damit, dass in den Nebenbestimmungen ein Rechtsfehler vorliegt.
Sollte das Land Hessen dieses Verhalten dulden, gilt es wenn überhaupt nur für das Land Hessen.
(Hier muss geklärt werden: Warum ist das passiert? Fahrlässig? / Existiert überhaupt ein Rechtsfehler? / Untätigkeit? / Willkür? / usw.)
Die Nebenbestimmungen dürfen aber nicht den ratifizierten GlüStV außer Kraft setzen, indem 16 Ministerpräsidenten das gültige 1000 EUR Limit festgelegt haben.
Die Legalisierung von Sportwetten und Automatenspiele ist nur unter den Gesetzen, die im GlüStV festgelegt worden, vollzogen worden.
In den Nebenbestimmungen werden lediglich die strengen Voraussetzungen für das erweiterte Limit festgelegt. (Einkommensnachweise, Kontoauszüge usw.)
Ein Jurist aus der Behörde hat aber vollumfänglich richtig festgestellt, dass
nur der GlüStV justiziabel ist.
Ein Jurist aus der Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 34 Glücksspiel) soll am
01.06.2022 mit lizenzierten Online-Glücksspielanbietern in Kontakt getreten sein.
Das Regierungspräsidium Darmstadt soll in diesen Dokumenten auf § 6c Abs. 1
GlüStV 2021 hingewiesen haben, und auf die rechtswidrige Überschreitung des
Einzahlungslimits in Höhe von EUR 1000 hingewiesen haben.
Der GlüStV gibt ein gültiges 1000 EUR Limit vor, welcher nur unter den strengen Auflagen in den Nebenbestimmungen überschritten werden darf.
2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.
Hier haben aber die Juristen in der Behörde selbst widersprüchliche Ansichten.
Solange über die Limitfrage nicht rechtskräftig entschieden ist, können wir diesbezüglich keine glücksspielaufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Glücksspielanbieter, die gegen Einzahlungslimits verstoßen, ergreifen.
Diese rechtliche Auslegung kann ggf. als fahrlässig bewertet werden!Ferner wurden die Gemeinwohlziele massiv gefährdet.
Das LVWA Sachsen-Anhalt hat auch vollumfänglich richtig festgestellt, dass nur der GlüStV justiziabel ist.
Selbst wenn man die Leitlinien als ermessenslenkende Vorschrift betrachtet, ändert dies nichts daran, dass weiterhin der geltende GlüStV2021 vollzogen werden muss. Für den Vollzug gelten die im GlüStV2021 gesetzten Grenzen.
Edit:
Ich lasse das prüfen. Je nach Ausgang der Überprüfung werde ich justiziable Weiterungen gegen die Behörde einleiten oder eben nicht.
Ergeben sich grob fahrlässige Rechtsfehler (zum Beispiel im Vollzug von Nebenbestimmungen und GlüStV, fahrlässige Fehler in den gewährten Nebenbestimmungen (insbesondere Nummer 9)) besteht ggf. eine Staatshaftung / Haftungsansprüche gegen das Land Hessen.
Edit -2-:
Die Anbieter mussten aber inzwischen einer Anbindung an das LUGAS-System (gemäß GlüStV) zustimmen.
Die Aktivitätsdatenbank (gemäß GlüStV) soll inzwischen auch in Betrieb sein.
Was momentan sehr bedenklich ist:
Das LVWA Sachsen Anhalt bricht momentan unter Umständen bei der Gewährung von Online-Automaten Lizenzen geltendes deutsches Recht.
§ 4a Abs. 1 Nr. 1d sieht nämlich folgendes vor:
„[…]
d)
weder der Antragsteller selbst noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen
noch eine den Antragsteller beherrschende Person noch eine von der den
Antragsteller beherrschenden Person beherrschte Person unerlaubte
Glücksspiele veranstaltet oder vermittelt,
[…]“
Aus alledem dürften die bekannten rechtswidrig-agierenden Unternehmen keine Lizenz erhalten. Auf der White-List erscheinen diese Unternehmen aber.Ferner verstößt die Lizenzvergabe gegen das Transparenzgebot und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Lizenzierung von Gauselmann / Novomatic ist ggf. rechtswidrig.
Ein Skandal!!!!