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Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #15 am: 13 Oktober 2022, 15:23:06 »
Zum LUGAS-System (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt auf einer Anbieter-Veranstaltung) / zum Einzahlungs-Limit:

Bis zum 31.12.2022 dürfen keine Limits > 1000 EUR gesetzt werden.
Das Höchstlimit beträgt maximal 1000 EUR. Das 1000 EUR Limit gilt für alle Spieler.
Das Setzen eines Limits in Höhe von 1001 EUR ist rechtswidrig.

Das besagt die rechtliche Grundlage.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als Steigbügelhalter für Kriminelle ausgezeichnete Arbeit geleistet.
« Letzte Änderung: 13 Oktober 2022, 22:30:30 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #16 am: 13 Oktober 2022, 21:14:54 »
Lichtenstein versucht die Piraten aus dem Land zu treiben! Coole Aktion.

https://volksmeinung.li/ueber-uns/ueber-uns/

Der Newsletter mit starken Argumenten:
https://volksmeinung.li/wp-content/uploads/2022/10/Newsletter-Volksmeinung-Nr.-05-Oktober22.pdf
« Letzte Änderung: 13 Oktober 2022, 21:32:56 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #17 am: 15 Oktober 2022, 21:32:42 »
Neben des Verdachts, dass Anbieter zusammen mit Rechtsanwälten Klagen manipuliert haben sollen, schreiben die Anbieter auch Rechtsanwälte (die für Verbraucher Recht und Gesetz durchsetzen) an und geben sich als Geschädigte aus:

Update 04/2022: [...] Dies liegt primär daran, dass sich in der Vergangenheit augenscheinlich wiederholt Anbieter-Akteure als wettende Rechtssuchende bei mir ausgaben. [...]
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettanbieter-zahlt-gewinne-bzw-guthaben-nicht-aus-nicht-einfach-hinnehmen-195779.html

Sportwetten sind ohne Lizenz nichtig. Ein 100,5 Hörer hat vor Jahren versucht einen Wettanbieter auf Malta zu verklagen, um sein Wettguthaben / seine Gewinne zurück auf sein Konto zu transferieren.
Da die Verträge aber nichtig sind, hat der Wettanbieter auf Malta einfach nicht ausgezahlt.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=8ePWzEORWrs

Sollte ich die Klageschrift / das Urteil finden, ergänze ich es hier.

Erschwerend kommt wohl inzwischen hinzu, dass lizensierte Anbieter auch keine eingezahlten Guthaben (Verzögerung und Verweigerung, um die Sucht weiter anzutreiben) mehr auszahlen. Die lizensierten Anbieter richten ihr Angebot gezielt an Spielsüchtige.


Die Glücksspiel-Abzocke im Internet geht trotz Lizenzen weiter… WER einzahlt, hat verloren!!!

In der Zukunft ist damit zu rechnen, dass geschädigte Verbraucher sogar ihre Auszahlung mit dem scharfen Schwert in Form einer Klage erstreiten müssen…

Das Gebaren ist inakzeptabel und lebensfremd …
Das Gebaren läuft den Zielen des GlüStVs zuwider und fördert die Sucht exzessiv… Der Ausstieg wird durch das Gebaren für Menschen, die noch in der Sucht feststecken, viel schwieriger …

Das Geschäftsmodell erscheint trotz Lizenz und illegaler Handlungen sittenwidrig!
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2022, 23:18:58 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #18 am: 16 Oktober 2022, 21:04:12 »
Muss die Behörde bei dem Verdacht d. Insolvenz-Betrugs nicht ermitteln und die Lizenz des Anbieters einkassieren?

Ein Anbieter verschiebt erhebliche Vermögenswerte nach einer Entkonsolidierung, obwohl weiterhin erhebliche Forderungen bestehen:
„Vermögens- und Kapitalstruktur
Das Konzerneigenkapital zum 30. Juni 2022 beträgt insgesamt 27,7 Mio. EUR (31.12.2021: 17,0 Mio. EUR). Die Konzerneigenkapitalquote beträgt somit 48,8% (31.12.2021: 22,5%). Der Anstieg des Konzerneigenkapitals ist im Wesentlichen durch positive Effekte aus der Entkonsolidierung der XYZ Entertainment Ltd., Malta begründet.
Der Stand der liquiden Mittel und kurzfristigen Termineinlagen innerhalb des XYZ AG Konzerns beläuft sich zum 30.06.2022 auf insgesamt 32,6 Mio. EUR (31.12.2021: 42,0 Mio. EUR).“
Quelle: Halbjahresbericht Ad Hoc

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Offline Ilona

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Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #19 am: 17 Oktober 2022, 00:05:04 »
Falls es um einen Anbieter geht, der auf der White List steht, solltest du das über das Hinweisportal melden.

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #20 am: 17 Oktober 2022, 11:30:37 »
Danke für deine Rückmeldung.
Ich habe den weiteren Vorfall gemeldet. Ich bin gespannt.

Leider bleibt das Gefühl:

Die Behörde lässt sich wie ein Tanzbär am Nasenring durch die Manege führen.

Der Verbraucherschutz wird durch eine einseitige Lizenzvergabe nicht berücksichtigt. Dieser Umstand ist rechtlich sehr bedenklich.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2022, 11:51:38 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #21 am: 17 Oktober 2022, 15:46:56 »
BREAKING NEWS:

Der deutsche Staat möchte ins Online-Glücksspiel einsteigen und startet offizielle Vergabeverfahren:

[...]
Title:
Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App
[...]

[...] "Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App (kurz: Lotto-App) einschließlich eines konkreten Umsetzungsplans für die spätere technische, organisatorische und administrative Durchführung umsetzt. Die Beauftragung schließt den Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der App ein. Auftragsgegenstand für die vorliegende Vergabe ist die Spezifikation, Konzeption und Lieferung einer Lotto-App für Android- und iOS-basierte mobile Endgeräte." [...]

Quelle: Öffentliche Vergabe, Europäisches Amtsblatt

Zunächst nur Lotto, was in der Zukunft dann kommt, sollte jedem klar sein.

Das Vergabeverfahren des RP Darmstadts stinkt nach Intransparenz und Einseitigkeit… ein solches Vergabeverfahren, ohne die Öffentlichkeit über Ergebnisse zu informieren, habe ich noch nie erlebt. Das Vergabeverfahren für private Anbieter ist lebensfremd …
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2022, 15:58:47 von Phoenix_2022 »

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Offline Ilona

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Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #22 am: 17 Oktober 2022, 16:05:26 »
Interessant, was du alles entdeckst. Kannst du mir bitte den Link schicken?
LG Ilona

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Offline Olli

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Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #23 am: 17 Oktober 2022, 16:18:42 »
Zitat
Zunächst nur Lotto, was in der Zukunft dann kommt, sollte jedem klar sein.

Eroberung des Weltraums? Oder doch nur Kolonialisierung der "Sonne"? Ganz schön heißes Vorhaben ... ¯\_(ツ)_/¯
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #24 am: 17 Oktober 2022, 16:22:44 »
Ausschreibung Thüringer Staatslotterie AöR vom 17.10.2022:

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:569705-2022:TEXT:EN:HTML&src=0

@Ilona: Ich bin mittlerweile sprachlos ... Jedes Unternehmen (außer im Bereich Glücksspiel) wird bei rechtswidrigen Aktionen oder beim Missbrauch von Bestimmungen in Verträgen (im Bereich von Vergabeverfahren) sofort ausgeschlossen und/oder muss zig Millionen Strafe bezahlen. Wo leben wir denn sonst?

Die Politik scheint im Glücksspiel ein Bereich gefunden haben, wo sich nur die Wenigsten wehren können. Aufgrund der Glücksspielsucht sind viele verschuldet oder brauchen eine lange Zeit um ausreichend Rücklagen zu bilden.

Das ist so fies. Das nutzt die Politik gleichermaßen wie die Anbieter aus.

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #25 am: 17 Oktober 2022, 16:28:24 »
Eroberung des Weltraums? Oder doch nur Kolonialisierung der "Sonne"? Ganz schön heißes Vorhaben ... ¯\_(ツ)_/¯

Wenn die erst einmal die Glücksspiel-App haben, erobern sie den Weltraum ;-)

Das Geld müsste für die lückenlose Aufklärung der kriminellen Aktivitäten von maltesischen Unternehmen eingesetzt werden oder in die Suchthilfe investiert werden. Wo führt das denn alles hin?

Im Glücksspielbereich wird das Angebot immer weiter künstlich aufgebläht - jetzt auch noch von unserem Staat ... die Nachfrage ist doch schon groß genug.

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Offline Ilona

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Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #26 am: 17 Oktober 2022, 16:39:34 »
Formulier deine Kritik an der Ausschreibung doch nochmal etwas deutlicher. Worauf genau willst du hinaus? Kritisierst du, dass Lotto sich digitalisiert und so niedrigschwellig anbieten will? Oder befürchtest du, dass dann außer Lotto noch andere Spiele auf den Markt kommen? Oder …?
LG Ilona

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #27 am: 17 Oktober 2022, 19:23:02 »
Wieso werden die wichtigen technischen Entwicklungen (LUGAS, Aktivitäts-Datenbank) nicht mit Drive vorangetrieben?
Wieso wird für eine Glücksspiel-App Knowhow eingekauft, und nicht für den Spielerschutz?

Das stört mich am meisten. Ein exklusiver Vergabeprozess für die Glücksspiel-App und eine "Hinterhof-Vergabe" für Glücksspiel-Lizenzen.

Es spiegelt nur meine Meinung wider. Viele Informationen fehlen, da die Vergabeprozesse intransparent durchgeführt worden.
Wahrscheinlich fallen mir morgen noch hundert weitere Punkte ein. Einige Ansichten können noch ungeordnet sein. Ich bitte um Nachsicht.

Vorteile:

-   Eine Kanalisierung zu staatlichen Angeboten würde ich als sehr positiv bewerten.
-   Wenn der Staat ein Online-Angebot als Muster-Angebot anbietet, gibt es jederzeit eine Möglichkeit rechtswidrig agierende Online-Anbieter, die Lizenz zu entziehen, da ein Alternativangebot besteht und das Wettbewerbsrecht verletzt werden könnte. (Zurzeit beschützen sich die Online-Anbieter gegenseitig)

Nachteile:

-   Vergabeprozesse im Glücksspielbereich (siehe unten)
-   Online-Angebote sind eine große Gefahr hinsichtlich Suchtentwicklung, Suchtaufrechterhaltung und Rückfallrisiko
-   Die neue App wird sehr wahrscheinlich in der Presse als große Innovation angepriesen. Der Staat wird exzessive Werbemaßnahmen ergreifen, um das neue Angebot anzupreisen. Hiervon profitieren alle Glücksspielanbieter.
-   Der deutsche Staat gewinnt neue Spieler für sein Lotto-Angebot.
-   Problematische Spieler werden mit großer Wahrscheinlichkeit die App ständig nutzen und mehr Lottoscheine (als üblich/normal) abgeben. (Die Abgabe eines Lottoscheins beim Kiosk (terrestrisch) ist nicht so gefährlich wie die 24/7-Verfügbarkeit)
-   Lotto-Spieler könnten nach weiteren Glücksspiel-Anbietern / Produkten suchen. (Sehr wahrscheinlich)

Der Online-Glücksspielmarkt wird massiv von dem staatlichen Produkt profitieren.

Auf mich wirkt die Glücksspiel-App wie ein Testlauf, um die Akzeptanz in der Gesellschaft abzufragen/abzugreifen.

Im nächsten Schritt werden dann weitere Glücksspielangebote in der App implementiert und dann wird es wirklich brandgefährlich:

-   Sportwetten
-   Ggf. auch Automatenspiele
-   
Punkt 1:
Ich sehe erhebliche Parallelen zu einem Anbieter, welchen der deutsche Staat (zurecht) verbieten möchte. Es riecht beinah nach einer Kopie der App. Ich würde mich wundern, wenn der Anbieter das Vergabeverfahren vor Gericht nicht gegen den Staat verwendet.

Punkt 2:
Ich kritisiere im Glücksspielbereich die Vergabeprozesse im Allgemeinen.

Der Staat weiß sehr wohl, wie man reguliert und wie man Vergabeverfahren ausschreibt, vergibt und letztendlich überwacht.

Wieso kauft sich der Staat für eine Glücksspiel-App externe Hilfe über ein Vergabeprozess ein? Damit ein Unternehmen mit Unternehmergeist und einem hochspezialisierten Team die Entwicklung schnell vorantreibt und die App möglichst schnell LIVE gehen kann?

Wenn der Staat ins Online-Business einsteigen möchte, müssen die Instrumente (OASIS-Datenbank, LUGAS-Datenbank, Aktivitäts-Datenbank) aus dem GlüStV 2021 vollumfänglich bei allen Anbietern implementiert sein.

Das Vorgehen des deutschen Staates ist widersprüchlich.

Das Online-Glücksspiel wurde nur aufgrund einer fortschreitenden Digitalisierung legalisiert und nur unter der Einhaltung von strengen Gesetzen. Die Einhaltung der Gesetze können nur durch den Einsatz der OASIS-Datenbank, LUGAS-Datenbank und der Aktivitäts-Datenbank gewährleistet werden.

Im GlüStV 2021/2020 war das Online-Angebot (zurecht) verboten.

§ 3 Begriffsbestimmungen Abs. 1

„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.

§ 3 Begriffsbestimmungen Abs. 2

„Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.“
Quelle: GlüStV 2012/2020


§ 4 Allgemeine Bestimmungen Abs. 4
„Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“
Quelle: GlüStV 2012/2020

[…]
„Die Erlaubniserteilung für das Online-Glücksspiel widerspricht der wissenschaftlichen Evidenz, welche eine besondere Gefährdung durch Online-Angebote nachweist. Die insgesamt erhöhte und besonders einfache Verfügbarkeit führt zu neuen Risiken der Suchtentwicklung, -aufrechterhaltung und Rückfallgefährdung. Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Regulierungen des Spielerschutzes greifen nicht oder zu kurz.“
[…]
Quelle: FAGS

Für das Vergabeverfahren bezgl. der Glücksspiel-App wird ein offizieller und transparenter Vergabeprozess ausgewählt.

Wird der Staat bei der Entwicklung einer Glücksspiel-App rechtswidriges Verhalten durch den Anbieter / Entwickler akzeptieren? – NEIN!

Das Vergabeverfahren hinsichtlich Glücksspiel wird nicht ernst genommen...

1)   Wieso wurde sich für die OASIS-Datenbank / LUGAS-Datenbank / Aktivitäts-Datenbank nicht weiteres Knowhow über ein Vergabeverfahren eingekauft?
2)   Welche datenschutzrechtlichen Bedenken sollte es bei der LUGAS-Datenbank geben? Die Apotheken / Rechenzentren / Krankenkassen überwachen auch von allen Bürgern (in anonymisierter Form) die entsprechenden Gesundheitsdaten. Wieso wurde hier nicht auf das Knowhow zurückgegriffen bzw. über ein Vergabeverfahren sämtliche Prozesse beschleunigt?

Die Vergabeverfahren durch das Regierungspräsidium Darmstadt wirken wie Hinterhofgeschäfte.

Formal wirkt das Vergabeverfahren fehlerfrei. Der Staat hat sich für ein offenes Verfahren entschieden, indem jederzeit neue Unternehmen beitreten können. Hier besteht keine unmittelbare Informationspflicht.

Im laufenden Vergabeverfahren sind aber Aufsichtspflichten verletzt worden.
-   Insbesondere durch die Insolvenz eines Anbieters, der nachweislich keine Sicherheit hinterlegt hat und wo die Hintermänner vom Erdboden verschwunden sind – Dies ist mein letzter Kenntnisstand. Da das Regierungspräsidium kaum Informationen offenlegt, bleibt hier der endgültige Status abzuwarten.
-   Wie schnell die Weisungen des Glücksspielkollegiums umgesetzt worden, ist auch unklar.
-   Mögliche Aufsichtspflicht-Verletzung hinsichtlich des Limits
-   Mögliche Aufsichtspflicht-Verletzung hinsichtlich der OASIS-DB

Die Vergabe ist lebensfremd, weil

1)   Anbieter, die über einen langen Zeitraum, rechtswidrig agiert haben, hätten über einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen werden müssen.
2)   Anbieter, die nachweislich trotz GlüStV bzw. Umlaufbeschluss rechtswidrig agieren, hätte die Lizenz entzogen werden müssen.
3)   Dem Regierungspräsidium sind beim Vergabeverfahren Fehler unterlaufen, die inakzeptabel sind.

Wieso wird die Fehlerkette nicht erst durch eingekauftes Know-how korrigiert? Und erst dann eine exklusive App entwickelt ...
Wieso werden die wichtigen technischen Entwicklungen hinsichtlich dem so wichtigen Spielerschutz nicht mit Drive vorangetrieben?




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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #28 am: 18 Oktober 2022, 15:53:18 »
Beschwerden über die mutwillige Verhinderung von Auszahlungen nimmt auf Beschwerdeplattformen gegen lizensierte Anbieter Überhand.
Der Ausstieg für aktive Spieler wird trotz GlüStV deutlich schwieriger! Wie traurig!

Wer einzahlt, hat verloren. Glücksspiel-Abzocke im Internet nimmt Überhand!

Bei Einzahlungen wollen die lizensierten Anbieter keine Nachweise... Bei der Auszahlung folgt die Schikane? Sittenwidriges Geschäftsgebaren?

Anwälte sehen einen neuen Geschäftsbereich und müssen wohl das eingezahlte Guthaben, welches nicht ausgezahlt wird, vor Gericht einklagen.
Vorwurf:
Verzögerung und Verweigerung, um die Sucht weiter anzutreiben. Die lizensierten Anbieter richten ihr Angebot gezielt an Spielsüchtige.

Verstoß u.a. gegen § 6b Absatz 2 GlüStV 2021
(2) Auszahlungen sind mit der Anforderung der Auszahlung durch den Spieler unverzüglich abzuziehen.

Ein kleiner Auszug aus den Beschwerden:
[...]
"Auf gar keinen Fall zu empfehlen. Unbedingt Abstand nehmen!!!!!!!!!!!
Habe ein Guthaben auf meinem Wettkonto und keinen Zugriff mehr darauf.
Trotz diverser Mails keine Antwort vom Anbieter. Für sind das betrügerische Machenschaften!!!!!"
[...]

[...]
"Seit 14 Tage habe ich 4000€ auf dem Wettkonto, seitdem habe ich 3 abgebrochene Auszahlungen!alle 5 Tage bekomme ich eine Antwort per Email und nix passiert."
[...]

[...]
"Ich bin seid 2 Wochen hinter mein Geld her ich möchte meine 1000 Euro ausgezahlt haben aber die verschieben das jeden Tag aufs Neue seid 2 Wochen jeden Tag"
[...]

[...]
"Inzwischen sind 5 Wochen vergangen ohne Auszahlung!"
[...]

[...]
"Du kannst also egal von wo einzahlen, aber auszahlen wird dir schwer gemacht. "
[...]
Quelle: Trustpilot
« Letzte Änderung: 18 Oktober 2022, 15:56:43 von Phoenix_2022 »

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Wirbelwind

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #29 am: 18 Oktober 2022, 16:43:45 »
Ich halt mch echt schon zurück -meistens-, aber MUSS das sein solch MASSIV triggernde BILDER zu poasten ???

ps. im übrigen, wer glaubt das da nix korruptes unter all den "kontrollen" ist, der lebt auf dem falschen Planeten,....
« Letzte Änderung: 18 Oktober 2022, 16:45:32 von Wirbelwind »

 

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