Wieso werden die wichtigen technischen Entwicklungen (LUGAS, Aktivitäts-Datenbank) nicht mit Drive vorangetrieben?
Wieso wird für eine Glücksspiel-App Knowhow eingekauft, und nicht für den Spielerschutz?
Das stört mich am meisten. Ein exklusiver Vergabeprozess für die Glücksspiel-App und eine "Hinterhof-Vergabe" für Glücksspiel-Lizenzen.
Es spiegelt nur meine Meinung wider. Viele Informationen fehlen, da die Vergabeprozesse intransparent durchgeführt worden.
Wahrscheinlich fallen mir morgen noch hundert weitere Punkte ein. Einige Ansichten können noch ungeordnet sein. Ich bitte um Nachsicht.
Vorteile:
- Eine Kanalisierung zu staatlichen Angeboten würde ich als sehr positiv bewerten.
- Wenn der Staat ein Online-Angebot als Muster-Angebot anbietet, gibt es jederzeit eine Möglichkeit rechtswidrig agierende Online-Anbieter, die Lizenz zu entziehen, da ein Alternativangebot besteht und das Wettbewerbsrecht verletzt werden könnte. (Zurzeit beschützen sich die Online-Anbieter gegenseitig)
Nachteile:
- Vergabeprozesse im Glücksspielbereich (siehe unten)
- Online-Angebote sind eine große Gefahr hinsichtlich Suchtentwicklung, Suchtaufrechterhaltung und Rückfallrisiko
- Die neue App wird sehr wahrscheinlich in der Presse als große Innovation angepriesen. Der Staat wird exzessive Werbemaßnahmen ergreifen, um das neue Angebot anzupreisen. Hiervon profitieren alle Glücksspielanbieter.
- Der deutsche Staat gewinnt neue Spieler für sein Lotto-Angebot.
- Problematische Spieler werden mit großer Wahrscheinlichkeit die App ständig nutzen und mehr Lottoscheine (als üblich/normal) abgeben. (Die Abgabe eines Lottoscheins beim Kiosk (terrestrisch) ist nicht so gefährlich wie die 24/7-Verfügbarkeit)
- Lotto-Spieler könnten nach weiteren Glücksspiel-Anbietern / Produkten suchen. (Sehr wahrscheinlich)
Der Online-Glücksspielmarkt wird massiv von dem staatlichen Produkt profitieren.
Auf mich wirkt die Glücksspiel-App wie ein Testlauf, um die Akzeptanz in der Gesellschaft abzufragen/abzugreifen.
Im nächsten Schritt werden dann weitere Glücksspielangebote in der App implementiert und dann wird es wirklich brandgefährlich:
- Sportwetten
- Ggf. auch Automatenspiele
-
Punkt 1:
Ich sehe erhebliche Parallelen zu einem Anbieter, welchen der deutsche Staat (zurecht) verbieten möchte. Es riecht beinah nach einer Kopie der App. Ich würde mich wundern, wenn der Anbieter das Vergabeverfahren vor Gericht nicht gegen den Staat verwendet.
Punkt 2:
Ich kritisiere im Glücksspielbereich die Vergabeprozesse im Allgemeinen.
Der Staat weiß sehr wohl, wie man reguliert und wie man Vergabeverfahren ausschreibt, vergibt und letztendlich überwacht.
Wieso kauft sich der Staat für eine Glücksspiel-App externe Hilfe über ein Vergabeprozess ein? Damit ein Unternehmen mit Unternehmergeist und einem hochspezialisierten Team die Entwicklung schnell vorantreibt und die App möglichst schnell LIVE gehen kann?
Wenn der Staat ins Online-Business einsteigen möchte, müssen die Instrumente (OASIS-Datenbank, LUGAS-Datenbank, Aktivitäts-Datenbank) aus dem GlüStV 2021 vollumfänglich bei allen Anbietern implementiert sein.
Das Vorgehen des deutschen Staates ist widersprüchlich.
Das Online-Glücksspiel wurde nur aufgrund einer fortschreitenden Digitalisierung legalisiert und nur unter der Einhaltung von strengen Gesetzen. Die Einhaltung der Gesetze können nur durch den Einsatz der OASIS-Datenbank, LUGAS-Datenbank und der Aktivitäts-Datenbank gewährleistet werden.
Im GlüStV 2021/2020 war das Online-Angebot (zurecht) verboten.
§ 3 Begriffsbestimmungen Abs. 1
„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.
§ 3 Begriffsbestimmungen Abs. 2
„Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.“
Quelle: GlüStV 2012/2020
§ 4 Allgemeine Bestimmungen Abs. 4
„Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“
Quelle: GlüStV 2012/2020
[…]
„Die Erlaubniserteilung für das Online-Glücksspiel widerspricht der wissenschaftlichen Evidenz, welche eine besondere Gefährdung durch Online-Angebote nachweist. Die insgesamt erhöhte und besonders einfache Verfügbarkeit führt zu neuen Risiken der Suchtentwicklung, -aufrechterhaltung und Rückfallgefährdung. Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Regulierungen des Spielerschutzes greifen nicht oder zu kurz.“
[…]
Quelle: FAGS
Für das Vergabeverfahren bezgl. der Glücksspiel-App wird ein offizieller und transparenter Vergabeprozess ausgewählt.
Wird der Staat bei der Entwicklung einer Glücksspiel-App rechtswidriges Verhalten durch den Anbieter / Entwickler akzeptieren? – NEIN!
Das Vergabeverfahren hinsichtlich Glücksspiel wird nicht ernst genommen...
1) Wieso wurde sich für die OASIS-Datenbank / LUGAS-Datenbank / Aktivitäts-Datenbank nicht weiteres Knowhow über ein Vergabeverfahren eingekauft?
2) Welche datenschutzrechtlichen Bedenken sollte es bei der LUGAS-Datenbank geben? Die Apotheken / Rechenzentren / Krankenkassen überwachen auch von allen Bürgern (in anonymisierter Form) die entsprechenden Gesundheitsdaten. Wieso wurde hier nicht auf das Knowhow zurückgegriffen bzw. über ein Vergabeverfahren sämtliche Prozesse beschleunigt?
Die Vergabeverfahren durch das Regierungspräsidium Darmstadt wirken wie Hinterhofgeschäfte.
Formal wirkt das Vergabeverfahren fehlerfrei. Der Staat hat sich für ein offenes Verfahren entschieden, indem jederzeit neue Unternehmen beitreten können. Hier besteht keine unmittelbare Informationspflicht.
Im laufenden Vergabeverfahren sind aber Aufsichtspflichten verletzt worden.
- Insbesondere durch die Insolvenz eines Anbieters, der nachweislich keine Sicherheit hinterlegt hat und wo die Hintermänner vom Erdboden verschwunden sind – Dies ist mein letzter Kenntnisstand. Da das Regierungspräsidium kaum Informationen offenlegt, bleibt hier der endgültige Status abzuwarten.
- Wie schnell die Weisungen des Glücksspielkollegiums umgesetzt worden, ist auch unklar.
- Mögliche Aufsichtspflicht-Verletzung hinsichtlich des Limits
- Mögliche Aufsichtspflicht-Verletzung hinsichtlich der OASIS-DB
Die Vergabe ist lebensfremd, weil
1) Anbieter, die über einen langen Zeitraum, rechtswidrig agiert haben, hätten über einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen werden müssen.
2) Anbieter, die nachweislich trotz GlüStV bzw. Umlaufbeschluss rechtswidrig agieren, hätte die Lizenz entzogen werden müssen.
3) Dem Regierungspräsidium sind beim Vergabeverfahren Fehler unterlaufen, die inakzeptabel sind.
Wieso wird die Fehlerkette nicht erst durch eingekauftes Know-how korrigiert? Und erst dann eine exklusive App entwickelt ...
Wieso werden die wichtigen technischen Entwicklungen hinsichtlich dem so wichtigen Spielerschutz nicht mit Drive vorangetrieben?