Hallo @norddeutsch,
verjährt bedeutet, die Verluste liegen länger als 10 Jahre zurück oder der Zeitpunkt deiner Kenntnisnahme von der Illegalität ist gegen Jahresende 3 Jahre her, trifft das zu? Nicht falsch verstehen, aber einige waren überrascht als man es noch einmal erwähnt hat.
Stellt sich auch die Frage, ob für eine Klage du bereit und finanziell in der Lage wärst, ggf. die Kosten auch in Raten zu begleichen? Meines Wissens nach wäre dies Verjährungshemmend, ab Einreichung der Klage.
Mittlerweile gibt es auch Prozesskostenfinanzierer die ab einem Verlust von 10.000€ Fälle annehmen, wo du grob gesagt 40% abdrücken müsstest.
Aber in deinem speziellen Fall wenn die Verjährung gegen Jahresende wirklich eintritt, das geringere Übel.