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Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln

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Kläger2021

Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« am: 13 September 2022, 18:16:50 »
93.000 Euro bei Online-Sportwetten verloren – Anbieter muss Verlust zurückzahlen

So langsam Urteilen die Gerichte gleichermaßen, dass Verluste aus Sportwetten zurückgefordert werden können. Brandneues landgerichtliches Urteil aus Köln:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/93-000-euro-bei-online-sportwetten-verloren-anbieter-muss-verlust-zurueckzahlen-204255.html

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Phoenix_2022

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #1 am: 13 September 2022, 18:36:53 »
SEHR GUT!!! Mein Glauben/Vertrauen in einen funktionierenden und fairen Rechtsstaat wird mit jedem Urteil wieder zurückgewonnen.
Danke für das Teilen!

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Der_Neue_22

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #2 am: 13 September 2022, 21:31:56 »
Klasse!

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #3 am: 13 September 2022, 23:20:26 »
Mal kurz zur Aufklärung, die Kanzlei hat bis zu diesem Zeitpunkt KEINEN Cent zurück geholt, sondern vor Gericht in erster Instanz ein Urteil zugunsten Ihres Mandanten erstritten. Das ist noch nicht rechtskräftig und in der Folge wird das Beklagte Casino bei der Summe sicher Berufung einlegen und damit geht es in die 2. Instanz. So hat es wieder Zeit geschunden, um sich vor der Rückzahlung zu drücken. In der Zwischenzeit hat das Casino die Möglichkeit, das Geld über zweifelhafte Transfer.....Auszahlung des Jahresüberschuss als Dividende an die Aktionäre, also an sich selbst auszuzahlen um anschließend dass Unternehmen zu liquidieren.
Heisst, die momentane Freude über das Urteil geht am Ende ins Leere.....leider.



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Phoenix_2022

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #4 am: 13 September 2022, 23:54:34 »
Die Wettanbieter haben zwar sehr viele Töchter-Unternehmen und die Gewinne fließen zum Mutter-Unternehmen (meistens zum börsennotierten Unternehmen) … sollten die Wettanbieter ihre Tochter/Töchter liquidieren, bleibt die Mutter angreifbar …

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Alexander25840

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #5 am: 14 September 2022, 12:49:01 »
Der "Neueexspieler" hat zwar grundsätzlich Recht und es wird zu 99% in die 2 Instanz gehen aber bei dem Anbieter ist davon auszugehen das er nicht lequidiert wird. Von daher wird es wahrscheinlich noch fast 2 Jahren dauern aber die Chancen dann Geld zu sehen sind nicht so schlecht.  Eventuell gibt es ja auch mal ein BGH Urteil vorher.

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Phoenix_2022

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #6 am: 14 September 2022, 14:32:22 »
Die Anbieter versuchen alte Limiteds aufzulösen. Deswegen sprechen ja viele Experten neben der Strafbarkeit von einem SCHNEEEBALL-SYSTEM!!!!

Die Mutter haftet für die Tochter, da die Tochter sämtliche Gewinne an die Mutter abführen musste. Es gibt hier Mechanismen, sodass die Mutter (börsennotiertes Unternehmen) ihre Verantwortlichkeit nicht zurückweisen kann.
Quelle: PKF FASSELT (Wirtschaftsprüfer)

"Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches
Abwicklungsverfahren („winding up by the court“) über [XYZ]
Entertainment Ltd. beantragt, zumal diese nicht mehr in der Lage ist, ihre
Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen.
2884695/40012750 7
Am 14. Februar 2022 fand eine Anhörung zum Antrag einer gerichtlichen Abwicklung
(winding-up) der [XYZ] Entertainment Ltd. vor der First Hall, Commercial
Division (Kammer für Handelsrecht des Zivilgerichts) in Malta statt. Es wurden in der
Anhörung vom 14. Februar 2022 keine Beschlüsse gefasst. Die nächste Anhörung
wird am 13. Mai 2022 stattfinden."
« Letzte Änderung: 14 September 2022, 15:17:07 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verurteilt LG Köln
« Antwort #7 am: 14 September 2022, 14:57:59 »
Quelle:
Quelle: PKF FASSELT (Wirtschaftsprüfer)
"Bereits im September 2020 hatten sich die Bundesländer auf eine Übergangsregulierung bis
zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Demnach wurden diejenigen
Glücksspielanbieter von Vollzugsmaßnahmen und Sanktionen wegen des Fehlens einer
deutschen Konzession ausgenommen, die Online-Glücksspiele unter Beachtung der voraussichtlichen
zukünftigen Regulierungen des Glücksspielregulierungsstaatsvertrags 2021 betreiben.
Die betroffene Konzerngesellschaft hatte aufgrund dieser Übergangsbestimmungen
seit dem 15. September 2020 das Casino-Angebot eingeschränkt und Auflagen wie zum Beispiel
monatliche Einzahlungslimits umgesetzt. Dadurch ist es im Kernmarkt Deutschland zu
deutlichen Umsatzeinbußen im Segment Online-Casino gekommen."
« Letzte Änderung: 14 September 2022, 15:17:23 von Phoenix_2022 »

 

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