Titulierungen erfolgen nach rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile und auch bei Prozessvergleiche, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt haben. Das gleiche gilt für als vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche sowie Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Nur mal so am Rande.....