LG Würzburg, Urteil vom 01.02.2023 – 21 O 2063/21
Die Beklagte war eine Konzessionsbewerberin, aber nicht unter den Top 20.
Vertreter Kläger: Rechtsanwälte Anwaltskanzlei Lenné
Vertreter Beklagte: Redeker Sellner Dahs
In der Berufung Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 13.06.2023 Az. 10 U 12/23 e:
"Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 01.02.2023, Az. 21 O 2063/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen“.
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