Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich

  • 89 Antworten
  • 10249 Aufrufe
*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #30 am: 26 August 2022, 15:12:00 »
Das ist eine spannende Darstellung von Anwälten, welche die Betreiber vertreten.
Die weisen ganz klar auf die beschränkenden Maßnahmen hin. (§8 ff. GlüStV 2021, sowie § 6c GlüStV 2021)

https://2bxnlg6khzwqa64e19b4hfan-wpengine.netdna-ssl.com/iptgermany/files/2021/05/20210421_DDV_Glucksspielstaatsvertrag.pdf (Folie 13)


Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #31 am: 26 August 2022, 18:36:21 »
Ja, ich finanziere das selber.

*

Alexander25840

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #32 am: 26 August 2022, 19:42:39 »
Ich finanziere auch selber. Bis jetzt über 5k

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #33 am: 28 August 2022, 18:02:57 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, steht am 01. Januar. 2023 eine Verlängerung der Sportwetten-Lizenzen an.
Können die Regulierungsbehörden dann wirklich über die ganzen Verstöße der Anbieter einfach hinwegschauen?

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.338
Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #34 am: 29 August 2022, 06:07:01 »
Darin sind sie doch jahrzentelang geübt!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #35 am: 29 August 2022, 17:51:24 »
Oh ja... die Länder haben kürzlich beschlossen, dass Anbieter, die das 1000 EUR Limit missachten, ein Entzug der Lizenz droht.

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #36 am: 29 August 2022, 18:52:46 »
Oh ja... die Länder haben kürzlich beschlossen, dass Anbieter, die das 1000 EUR Limit missachten, ein Entzug der Lizenz droht.

Seit wann muss man eigentlich etwas beschließen, um den Sinn einer Lizenz deutlich zu machen?
Wer eine Lizenz erhält, muss die Regeln befolgen, wer dagegen verstößt, verliert folglich die Lizensierung.

Nicht erst durch einen Beschluss, das man sowas vielleicht mal vor hat, sondern automatisch.

Ansonsten macht ein solches Lizensierungssystem null Sinn

*

will

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #37 am: 29 August 2022, 18:56:11 »
Mit nur 1000€ pro Monat würde ich mich trotzdem ruinieren.
Daher totaler Witz das Ganze…

*

will

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #38 am: 29 August 2022, 19:12:02 »
Ich finde man sollte auch aufgrund von Inflation die 1000€ Grenze auf 1200 oder besser auf 1300€ anheben. Das würde auch die systemrelevenz der glücksspielbranche betonen. Schließlich soll Glücksspiel im Alltag eine große Rolle spielen. Desweiteren könnte man die Altersgrenze auf 10  Jahre herabsetzen, da man schon sehr früh an den Alltag mit dem Glücksspiel sich gewöhnen sollte. Ich finde Glücksspiel toll wie Oliver Kahn

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #39 am: 29 August 2022, 20:35:18 »
Oh ja... die Länder haben kürzlich beschlossen, dass Anbieter, die das 1000 EUR Limit missachten, ein Entzug der Lizenz droht.

Seit wann muss man eigentlich etwas beschließen, um den Sinn einer Lizenz deutlich zu machen?
Wer eine Lizenz erhält, muss die Regeln befolgen, wer dagegen verstößt, verliert folglich die Lizensierung.

Nicht erst durch einen Beschluss, das man sowas vielleicht mal vor hat, sondern automatisch.

Ansonsten macht ein solches Lizensierungssystem null Sinn

"1Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine
wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen"
Die Nebenbestimmungen sind ja Mittel, um die Ziele des Staatsvertrages zu erreichen. Gegen die Ziele des Staatsvertrags verstößt jeder Anbieter, der sich nicht an die Nebenbestimmungen hält.

Die Anbieter wollen ein Limit von über 100.000 EUR. Die Konferenzen der Anbieter sind von gut und böse entfernt...

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.338
Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #40 am: 30 August 2022, 06:25:31 »
Ach Will, ach Will ...

Wenn Du das Mindestalter auf 10 Jahre herabstufen möchtest, musst Du gleichzeitig das Taschengeld anheben. Stelle Dir vor, Du hast drei Kinder, dann sind schon mal 3.000 € an Taschengeld fällig.
Schätze mal, dass dies kaum von den Eltern gestemmt werden kann. Die Plagen wollen ja auch noch futtern, wollen bekleidet sein und neben all der Zockerei wollen die bestimmt auch noch auf Klassenfahrt oder Urlaub. Pffffff ...

Um der Glücksspielindustrie da ein wenig unter die Arme zu greifen, sollte der Gesetzgeber die Kinderarbeit wieder erlauben. Mit 5 oder 6 Jahren setzt man die Bälger einfach an Webstühle im Keller, über denen dann Bildschirme hängen, an denen online gezockt wird.

Man sollte dann in der Zeit der Energiekrise noch die Computer steuerbefreien, schließlich emmitieren sie ja überhaupt kein CO2. Oder habt Ihr da mal Benzin rein gekippt oder habt Ihr je einen Auspuff an so nem Teil gesehen? Zur Not streichen wir die Gehäuse noch grün an und wechseln wieder zurück auf die grünen Röhrenbildschirme. Da strahlen die Augen der Kinder bestimmt.

Ich finde, dass damit das Glücksspiel in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist - endlich!

Ein paar Bücher zum Frühstück, ein wenig Obst zum Mittag und Aladins Wunderlampe, wenn es abends dunkel wird. Tag für Tag wird das Ganze im Hexenkessel aufgewärmt und gibt dem Leben doch überhaupt erst einen Sinn - oder nicht?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #41 am: 30 August 2022, 09:54:16 »
@Will @ Olli Oh man... wenigstens haben wir unseren Humor nicht verloren :)

Die Anbieter wollen (angeblich) die Länder (auf Schadenersatz) verklagen, weil das 1000 EUR Limit obligatorisch ist.
Die Anbieter sprechen von massiven Gewinneinbußen. Das Geschäftsgebaren ist inakzeptabel.
Die Anbieter haben den Vertrag mit dem Regierungspräsidium unter Einbezug der Nummern 9 und 34 (sofortige Vollziehung) unterzeichnet.

Quelle: https://www.isa-guide.de/wp-content/uploads/2022/06/Gutachterliche-Stellungnahme-Staatshaftung-und-Strafbarkeit.pdf (mit Vorsicht zu genießen)

Die Argumentation ist unschlüssig.
"
Soweit für den Prüfungsauftrag relevant, wurden die Konzessionen unter folgenden Auflagen erteilt (siehe Abschnitt B. III.):
„Nr. 8
„Nr. 9
„Nr. 34
Der Höchsteinsatz je Spieler darf im lnternet einen Betrag von 1.000,00 Euro pro Monat nicht übersteigen.“
Abweichend von B. lll. 8. wird für die Dauer der Konzession eine Abweichung vom
Höchsteinsatz gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 GlüStVi.H.v. 30.000,00 Euro zugelassen.
Eine Erhöhung ist nach den folgenden stufenweisen Vorgaben ausnahmsweise im Einzelfall zulässig:
[...].“
Die Konzession kann jederzeit vollständig oder teilweise widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession nicht mehr vorliegen. Die Konzession wird in der Regel auch widerrufen, wenn gegen die Verpflichtungserklärung vom 29. September 2020, den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 sowie die ,,Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder vom 30. September 2020 in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auf Grundlage des Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 8. September 2020 verstoßen wird.“
Die sofortige Vollziehung wurde hinsichtlich der vorstehenden Auflagen nur bezüglich der Nummern 9 und Nummer 34 angeordnet (Abschnitt C.), nicht aber bezüglich der Nummer 8.
Soweit bekannt, erhoben jedenfalls einzelne der Konzessionsinhaber Klagen vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, mit denen sie sie unter anderem beantragten, die Nebenbestimmungen B. III. Nr. 8 und Nr. 34 aufzuheben."
« Letzte Änderung: 30 August 2022, 10:17:38 von Phoenix_2022 »

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #42 am: 30 August 2022, 10:37:04 »
Inwieweit der Tatbestand "arglistige Täuschung" in Frage kommt, ist eigentlich auch zu klären.
Die Anbieter haben aggressiv damit geworben eine deutsche Lizenz innezuhaben und haben eine Erklärung abgegeben, dass sie "legal" agieren. (entsprechend der deutschen Lizenz)
Mitnichten ist dies aber der Fall. Eigentlich hätten sie darüber aufklären müssen, dass sie sich weiterhin an keine Regeln halten.


*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #43 am: 31 August 2022, 14:49:09 »
Eine gute Webseite der Universität Hohenheim:
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/parlamentsanfragen

*

Phoenix_2022

Re: Rückforderung von Geld im Sportwettenbereich
« Antwort #44 am: 31 August 2022, 14:59:21 »
Antwort Hessischer Landtag:
Frage 3. Falls Klagen anhängig sind, können diese das Lizenzsystem des GlüStV gefährden und zu einem Scheitern der Regulierung führen? Bitte in der Begründung angeben, welche Auswirkungen ein Scheitern der Regulierung haben könnte.
Keine der derzeit anhängigen Klagen kann das Lizenzsystem des GlüStV gefährden und zu einem Scheitern der Regulierung führen.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums