Hey Anthrazit,
ich finde schon, dass die Onlinebankingkündigung ein adäquates Instrument ist, wenn man keine Möglichkeit hat, die Geldverwaltung abzugeben. So nimmst du Dir die Möglichkeit, mal aus dem Stehgreif heraus einzuzahlen. Allerdings ist es nur ein Instrument, dabei keines, welche die Eigenschaft der Dauerhaftigkeit haben sollte.
Viele solche Instrumente wirst du auch in der Suchtberatung an die Hand bekommen. Ich lege es dir an diesem Punkt nahe, diese auch zu nutzen. Abkürzungen und Erleichterungen sind hier mehr als erlaubt.