Das kann man vergessen, habe ich auch probiert.
Man hat mir folgendes geschrieben: "...Aufgrund dieser Antwort ist leider nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen zu einer außergerichtlichen Erstattung bereit ist. Im Rahmen unserer Arbeit sind wir jedoch, wie eingangs erwähnt, auf die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angewiesen, da wir nur außergerichtlich tätig werden können und auch nicht über behördliche Durchsetzungsbefugnisse oder ähnliches verfügen. Wenn diese fehlt, besteht für uns leider keine Möglichkeit, eine Lösung zu erreichen."