Hi Dennis!
Schau mal in § 8 GlÜStV 2021:
(3) 1Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 durchzuführen. 2Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren. 3Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen. 4Bei Glücksspielen im Internet hat der Abgleich zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem die Übermittlung des Anbieters nach § 6h Absatz 3 Satz 1 zu erfolgen hat. 5Im terrestrischen Bereich ist der Abgleich in Wettvermittlungsstellen, in Spielhallen und in Spielbanken bei jedem Betreten und im Übrigen vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts in der jeweiligen Spielstätte vorzunehmen.
Ich möchte Dich bitten, Dir das schriftlich geben zu lassen! (Werden sie nicht tun ...). Für den Fall der Fälle, dass das da jemand doch macht, leite dies direkt an die zuständige Ordnungsbehörde weiter. Dies ist ein deftiger Verstoß gegen geltendes Recht!
Und nun, Du Schlaumeier ...
... Was möchtest Du? Andere abschrecken? Andere inspirieren? Andere in die Abstinenz führen? ...
Da wird einem richtig wohl ums Herz, bei so viel Nächstenliebe und Aufopferung ...
Weisst Du, was da falsch an den Fragen von mir ist? Darin bist nicht Du die Hauptperson! In Deinem Leben bist Du das aber!
Ich bin auch nur hier, um mir zu helfen. Ich möchte wissen, wie die anderen Menschen so ticken, damit ich es mit meiner Person abgleichen kann.
Dass dem ein oder anderen dabei geholfen wird, das komEine Insolvenz habe ich auch gedacht zu beantragen, aber dies kann ich glaube ich nicht tun, wenn ich nach dem Referendariat verbeamtet werden möchte.mt automatisch. Das ist aber nicht mein Ziel!
Leider habe ich es heute nicht geschafft bei dem Online-Meeting teilzunehmen, weil ich arbeiten musste.
Kurz und knapp ... Ausrede ... Warum? Na, weil: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Einmal die Woche kannst Du Dir auch auf Deinem Dienstplan für 1,5 h Zeit freischaufeln.
Eine Insolvenz habe ich auch gedacht zu beantragen, aber dies kann ich glaube ich nicht tun, wenn ich nach dem Referendariat verbeamtet werden möchte.
Naja ... dann wäge mal ab und warte noch ein bißchen. Die Schulden machen ja keinen Druck und erschweren Dir auch nicht Dein Leben.
Viel wichtiger ist natürlich, dass Du später - irgendwann einmal in der Zukunft - verbeamtet wirst. In vielen Berufen ist das heute gar nicht mehr unbedingt nötig. Aber die Verbeamtung gibt natürlich Lebensfreude - nicht jetzt - auch in der Zukunft. Damit ist übrigens ja auch eine Therapie erst einmal vom Tisch, nicht wahr? Höchstens als Selbstzahler ... und das kann ja dann auch noch ein wenig warten, bis die Sache mit den Schulden geregelt ist ... irgendwann ... vielleicht ...
Luftschlösser dagegen lassen sich sofort bauen! Die kosten auch nix ... noch nicht mal Aufwand sie sich selbst zu ersinnen ... die kommen von ganz alleine!
Das Problem bei Dir, Dennis, ist das Tun! Damit musst Du mal anfangen und dann auch dabei bleiben! Höre auf nach Gründen zu suchen, dass Du etwas nicht tust.
Vielleicht unterhälst Du Dich mal mit unserer Schuldnerberaterin hier im Forum? Sie hatte doch heute noch erst jemandem angeboten zu helfen ... vielleicht hilft sie Dir auch?
Vielleicht kommst Du Samstags ins Meeting, wenn es Mittwochs absolut nicht geht?
Nimm es mir bitte nicht übel, dass ich ein wenig stichele ... das geschieht nur mit einem grinsenden Auge ... und einem gelegentlichen Zwinkern ...