Ruhig ... Jungs ... irgendwie habt Ihr doch alle Recht ...
Vor vielen Jahren hatte mein Vater ein Haus als Abschreibungsobjekt gebaut und vermietet. Der Mieter hatte Erdreich an eine Fertiggaragenwand angekippt mit der Begründung darunter würden sonst die Ratten hausen. Mein Vater hatte mehrfach um einen Termin gebeten, damit er ein Kiesbett vor der Wand anlegen kann, eingefasst mit Kantsteinen.
Wenn Erdreich an einer verputzten Wand anliegt, dann wird über die Kapillarwirkung Feuchtigkeit aus dem Boden in die Wand übertragen. Dies war auch schon deutlich zu sehen, von der Verschmutzung der Wand einmal abgesehen. Was nun mit der feuchten Wand geschieht, wenn da der Frost rein geht, das brauche ich wohl niemandem erklären.
Nun, die Mieter wollten schlicht nicht. Also erwirkte mein Vater eine einstweilige Verfügung, damit wir an einem Samstag auf das Grundstück konnten. 3 h später waren wir bereits fertig.
Hier ist vielleicht noch anzumerken, dass mein Vater extra ein Gartentor in den Doppelgitterstabzaun eingesetzt hatte, damit man nicht extra durchs Haus laufen musste, um in den Garten zu kommen. Es brauchte also nur aufgeschlossen werden, damit wir 3 m weiter das Kiesbett erstellen konnten.
Als die Sache dann vor Gericht ging, da hat mein Vater das Verfahren verloren. Begründung: Der Samstag wäre kein Werktag. Doch, von der Definition her ist es einer. Doch um die Kosten gering zu halten, wurde der Streitwert unter 500 DM gehalten - wodurch man aber nicht in die nächste Instanz gehen konnte.
Die Richterin hatte hier nach ihrem Gutdünken entschieden. Beim Hinausgehen meinte sie aber zu meinem Vater, dass er das 2. Verfahren, in dem es auch um einen Werktag ging (weiss den Hintergrund nicht mehr), gewinnen würde. Hier entschied sie also, dass der Samstag ein Werktag sei.
Der Fehler war also die Festsetzung des Streitwertes. Ansonsten hätte mein Vater nämlich in Dennis Sinne weiter sein Recht erstreiten können.
Anfang des Jahres habe ich noch Teile des Vorganges in den Händen gehabt. Da das Haus aber schon 20 Jahre verkauft ist, habe ich einen Teil weggeworfen und Sachen, die der neue Eigentümer noch gebrauchen kann (z.B. Baugenehmigungen Garagen), ihm vorbei gebracht. Durchgelesen habe ich mir die Sachen aber auch nicht mehr, denn das Alles gehört zur abgeschlossenen Vergangenheit. Es reicht, wenn die Erinnerung daran für solche Beiträge hervorgekramt werden kann ...