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Geschäftsunfähigkeit Bank Rückbuchungen? Weitere Vorgehensweise

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Hallo,

ich hoffe ich erhalte hier Hilfe.

Es geht um folgendes, seit Jahren weiß die ... Bank von meiner Spielsucht, immer wieder bat ich um Hilfe, auch um die Sperre des Online-Bankings, doch leider wurde dies nie getan. Auch machte ich die Bank auf ihre Mitwirkung an illegalem Glücksspiel aufmerksam.
Nachdem die ... Bank meine Forderung auf Rückbuchungen, Schadenersatz o.ä ablehnte, habe ich mich an die entsprechende Streitschlichtung gewendet und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Auch drohte ich bereits mit Klage. Ebenfalls legte ich ein Attest meiner Psychologin über eine Geschäftsunfähigkeit und meiner Spielsucht seit 2018 bei, indem auch darauf aufmerksam gemacht wird, das mir ein gesetzlicher Betreuer hätte zur Seite gestellt werden müssen.

Jetzt bekam ich einen Brief in der meine Bank bei der Streitschlichtung dazu Stellung nahm. Dort heißt es, dass mein Attest nicht ausreichend genug ist. Folgender Wortlaut entstammt aus dem Schreiben:

Das Attest ist aus unserer Sicht nicht hinreichend bestimmt genug, um eine mögliche Geschäftsunfähigkeit anzunehmen und im Rechtsverkehr umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass die Geschäftsunfähigkeit des Kunden und der mögliche Zeitpunkt des Beginns derselben in einem Betreuungsverfahren oder in einem von ihm gegen die Sparkasse angestrengten Klageverfahren mittels unabhängigen Gutachtens nachzuweisen ist.

Sollte sich  die Geschäftsunfähigkeit des Kunden in einem Verfahren bestätigen, werden wir entsprechend die Rückzahlungen aller unwirksam verfügten Beträge veranlassen und zum Zwecke der Rückabwicklung die Zahlungsempfänger (ggf. Glücksspielunternehmen, Vermieter, Energieversorger, Finanzamt, etc) in das Verfahren einbinden.


Was bedeutet das genau? Bestehen Chancen ohne Rechtsweg auf Rückbuchungen? Wie sollte ich jetzt vorgehen?


Es geht um grob geschätzt 60.000€-80.000€.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 01 Mai 2022, 14:24:28 von Picho7 »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Hallo,
das ist eine komplexe Fragestellung. Du solltest einen Anwalt zu Rate ziehen. Wie stehts denn inzwischen mit der Glücksspielfreiheit?
LG Ilona

Hallo,
das ist eine komplexe Fragestellung. Du solltest einen Anwalt zu Rate ziehen. Wie stehts denn inzwischen mit der Glücksspielfreiheit?
LG Ilona

Hallo,

das habe ich mir auch schon gedacht. Könnten Sie einen Anwalt empfehlen? Oder sollte ich Frau Ober nochmal kontaktieren? Sie hatte sich damals bei meinem Anliegen nicht mehr gemeldet. Oder sollte ich mir einen Anwalt nehmen der hier in der Nähe von meinem Wohnsitz liegt?

Die Bank hat mir alles gesperrt. Ich bin finanziell wirklich im A..... Ich bekomme nicht mal mehr 10€ ohne gesetzlichen Betreuer, den ich nicht habe. An mein Gehalt komme ich auch nicht. Also bin seit 1,5mon spielfrei(ein Anfang), habe wieder mit Sport angefangen, aufgehört zu saufen, lese sehr viel und beschäftige mich mit positiven Dingen. Habe ein Mädchen kennengelernt welches mir sehr gut tut. Zusätzlich gehe ich im August/September nach Münchwies in die Klinik. Momentan geht es mir trotz der miesen Umstände sehr gut und habe neuen Lebensmut und Hoffnung.
« Letzte Änderung: 01 Mai 2022, 15:33:22 von Picho7 »

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Offline Ilona

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Hallo,

das kommt beides infrage. Es gab aber bisher noch keine Rückholaktion?  Oder?

LG Ilona

Hallo,

das kommt beides infrage. Es gab aber bisher noch keine Rückholaktion?  Oder?

LG Ilona

Hallo,

Nein keine Rückholaktion. Nur meinerseits bei 2-3 Anbietern, die mir meine Verluste erstattet haben, das Geld ist aber dann wieder an andere Anbieter gegangen 🤦🏽‍♂️

 

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