Hallo,
es scheint sich um keinen Einzelfall zu handeln. Im Forum des Miniusterpräsidenten von Brandenburg hat sich ein Spieler gemeldet, der Ähnliches berichtet. Matthias Platzeck hat auch schon geantwortet. Sehr lesenswerter Beitrag:
http://www.direktzu.de/platzeck/messages/16238 geldspielgeräte sehr geehrter herr platzeck,
möchte mal gerne von ihnen wissen,ob ihnen bekannt ist,das geldspielgeräte in spiehallen und gasstätten / imbisse aufgestellt dem spieler sehr hohe verluste bereiten.
früher gab es mal eine risikoleiter bis 100 sonderspiele,die sollte verboten werden vom gesetzgeber,die industrie hat dann einfach per freiwilliger selbstbeschränkung diese 100 sonderspiele per risikospiel entfernt,gleichzeitig aber über die 50 sonderspiele eine weitere oder gar 2 weitere 50 spiele gesetzt und der einen anderen namen gegeben.hies dann eben z.b.50 multi oder jumbo,oder topspiele welche dann genausoviel gewinne brachten wie eine normale 100er serie.
dann hat man das 15 secunden spiel auf 12 secunden veringert und aktuell gibt es am markt zu über 95 % nur noch geräte mit 3 secunden spiel und einem einsatz pro spiel von 2.-€ sind möglich.
hat man genügend punkte gewonnen ,die man in geld umwandeln kann kann man an den meisten geräte pro std locker seine 200.-€ verspielen ,sind im schnitt wohl eher um die 500.-€ wenn der automat keine größeren gewinne gegeben hat.
der spieler ist vor unangemessen hohe verluste zu schützen,so stand es mal in der spielverordnung .das gegenteil ist der fall.
wenn man so sieht das überwiegend viele fdp und cdu / csu politiker in den aufsichtsräten der gerätehersteller sitzen,kann man schon verstehn ,das lobby arbeit nur für die leute mit geld und macht betrieben wird.
meine freundin hatte sich 2003 das leben genommen weil sie in weniger als 1 jahr über 100.000 € verspielt hatte,sie kam aus diesem sumpf nicht mehr heraus.
im internet habe ich nun diese seite hier gefunden und bin mal gespannt ob und was für ein feedback ich erhalten werde.
danke für antwort
mit freundlichem gruß
s. i.
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Von Matthias Platzeck
Thema Soziales
Am 12. Juni Antwort
Re: geldspielgeräte
Sehr geehrter Herr Issleib,
ich finde es gut, dass Sie sich um die Gefahren des Glückspiels an Geldspielgeräten sorgen. Es muss immer wieder gesagt werden, dass auch das Glücksspiel zu einer Sucht werden kann, mit fatalen Folgen für das Leben der Betroffenen. Fjodor Dostojewskis faszinierender Kurzroman „Der Spieler“ macht dies auf beklemmende Art und Weise deutlich.
Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, haben Sie sich mit den einschlägigen Spielgeräten sehr gründlich beschäftigt und haben die Folgen der Spielsucht im engsten Kreis erleben müssen. Ihre persönliche Betroffenheit nehme ich ernst und danke Ihnen für Ihre Hinweise.
Zu Ihren konkreten Anmerkungen muss ich Ihnen zunächst sagen, dass für die rechtlichen Rahmenbedingungen für gewerblich genutzte Geldspielgeräte der Bund verantwortlich zeichnet. Mit dem 1. Januar 2006 wurde die so genannte Spielverordnung den neuen Entwicklungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt angepasst. Es galt, etwa Regelungen für Internetspiele, Sportwetten und TV-Spiele zu finden. Zugleich – und da sind wir bei Ihrem Anliegen – verfolgten die Änderungen auch das Ziel, eine Vermögensgefährdung der Spieler weitgehend zu vermeiden.
Mit der Änderung der Spielverordnung wurde die Zahl der möglichen Geldspielgeräte in den Spielhallen von 10 auf 12 und in Gaststätten von zwei auf drei erhöht, um den Abbau der gleichzeitig verbotenen „Fun-Games“ auszugleichen. Während zuvor auf die Ausgestaltung des einzelnen Spieles abgestellt worden war, sind jetzt für den Spielerschutz die Höchstgrenzen für den Gewinn sowie für den Stundenverlust in Höhe von 80,00 € entscheidend. Darüber hinaus gibt es weitere Restriktionen zum Schutz des Spielers. So wird das Gerät nach einer Stunde Betrieb abgeschaltet und auf Null gestellt.
Nun teilen Sie in Ihrem Schreiben mit, dass man bei „genügend Punkten“ diese „in Geld umwandeln kann“. Nach Meinung unserer Experten handelt es sich hierbei um die in Spielhallen und Gaststätten verbotenen „Fun Games“. Diese eröffneten die Möglichkeit, gegen einen Geldeinsatz verschiedene Spiele wie Poker, Black Jack, Roulette, Walzenspiele mit verschiedenen Symbolen zu spielen. Gemeinsames Merkmal dieser Geräte war die Möglichkeit, durch einen vorgegebenen Gewinnplan Punkte oder andere Anrechte zu gewinnen, um mit diesen das Spiel zu verlängern.
Um es ganz klar zu sagen: Es ist verboten, Gewinnberechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen anzubieten und auf weitere Spiele zu übertragen. Daher ist auch der Betrieb solcher Geräte nicht gestattet. Darüber hinaus sind auch Geräte unzulässig, die Punkte über das Spiel hinaus aufaddieren und diese darstellen, da sie als zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien einzustufen sind. Das absolute Verbot dieser Geräte erfolgte, weil diese „Unterhaltungsspielgeräte“ entgegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Geldspielgeräte missbraucht wurden. Sie waren zu keiner Zeit als Geldspielgeräte zugelassen.
Ich gebe zu, dass sich dies alles ein wenig kompliziert anhört. Deshalb also ganz deutlich: Die von Ihnen geschilderte Situation lässt darauf schließen, dass der Betreiber verbotene Spielgeräte und Spiele einsetzt, die höhere Verluste zulassen und die schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Das ist durch die geänderte Spielverordnung nicht gedeckt.
Noch ein Wort, das mir sehr wichtig ist: Zum vorbeugenden Schutz gefährdeter oder schon erkrankter Spieler fordert die Spielverordnung Warnhinweise sowie den Verweis auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten. Der Aufsteller ist verpflichtet, in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens deutlich sichtbar auszulegen. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Informations-Telefon zu Fragen der Glücksspielsucht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln (01801/372700; E-Mail: poststelle@bzga.de), die Spieler mit problematischem Spielverhalten berät.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Platzeck