Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Rückforderung in Eigenregie

  • 4 Antworten
  • 2229 Aufrufe
Rückforderung in Eigenregie
« am: 30 März 2022, 08:55:50 »
Hallo zusammen,

ich habe nun schon einige Beiträge hier gelesen und bin begeistert wieviel Wissen hier manche bereits angesammelt haben.
Daher würde ich gerne eure Meinung lesen.

Bei mir ist es nun bereits über 1 Jahr her, das ich das letzte mal im Online Casino war. Mich reizt es auch nicht mehr.

Auf die Möglichkeit der Rückforderung des verlorenen Geldes bin ich recht zufällig gestoßen und hab mir bereits einiges durchgelesen.

Nun aber zu meiner Frage: Macht es Sinn das ganze in Eigenregie zu probieren. Ich habe gelesen das viele OC sich auf eine außergerichtliche Einigung einlassen.
Ich habe einen Vordruck zur Rückforderung gefunden und würde damit mal an Schneewittchen heran treten.

Dort habe ich zuletzt das meiste Geld verspielt, das ich gerne wieder haben möchte. Zumal ich dort auch einen großen Betrag gewonnen hatte und die mich ewig hingehalten haben mit der Auszahlung, sodass ich alles wieder verspielt habe. Zu dumm, ich weiss. Aber das war mitunter ausschlaggebend dafür, das ich nicht mehr spiele.

Insgesamt habe ich schon bei vielen Anbietern in OC's Geld verspielt (Rumpelstielzchen, Aschenputtel, Der Teufel mit den drei goldenen Haaren, die sieben Zwerge, Rosenrot, usw.). Derzeit bin ich aber der Meinung es reicht nur an Schneewittchenheran zu treten. Dort war mein letzter großer, nachvollziehbarer Verlust.

Meine Spieleinsätze habe ich zum größten Teil mit der Kreditkarte der LBB gemacht. Oder sollte man sich lieber an die LBB wenden bzgl. Chargeback?

Da bin ich mir noch ein bisschen unsicher.

Es gibt auch so viele "Online-Anwälte" die hier viel versprechen (glückzurück.de / cllb / akhh / vsvbb usw.). Würdet ihr mir eher empfehlen mich an einen dieser zu wenden?

Danke vorab für eure Hilfe. Ich freue mich auf eure Antworten.

Edit Olli: Keine Schleichwerbung bitte!
« Letzte Änderung: 30 März 2022, 09:18:25 von Olli »

Re: Rückforderung in Eigenregie
« Antwort #1 am: 30 März 2022, 09:05:52 »
Meine Erfahrung: Die Mühe, es in Eigenregie zu versuchen, kannst Du Dir sparen. Ohne Klageeinreichung gibt es maximal rechtsfremde Ausreden der Anbieter.

Re: Rückforderung in Eigenregie
« Antwort #2 am: 30 März 2022, 09:22:35 »
Ok selbst schon gemacht und Erfolg gehabt?

Welchen Anbieter würdest du empfehlen?

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.321
Re: Rückforderung in Eigenregie
« Antwort #3 am: 30 März 2022, 09:25:22 »
Hi und willkommen!

Die Namen der OCs dürften zwar allen geläufig sein, doch sollte auch nur eine Person einen der Namen noch nicht kennen, so wollen wir ihn nicht in Versuchung bringen danach zu suchen.

Im Moment ist es ratsamer sich direkt an die OCs zu wenden und nicht an den Zahlungsdienstleister. Da steht zwar ein höchstrichterliches Urteil in der Pipeline, doch wann es gefällt wird und in welche Richtung es ausschlagen wird, kann man noch nicht sagen.
Gegen die OCs jedoch wurden bereits über 90 Urteile gefällt und nur eine Handvoll dagegen.

Nutze bitte die kostenlose Erstberatung, die der FAGS anbietet.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Rückforderung in Eigenregie
« Antwort #4 am: 30 März 2022, 10:29:14 »
Ok selbst schon gemacht und Erfolg gehabt?

Welchen Anbieter würdest du empfehlen?

Eine Klage über einen Anwalt auf eigene Faust ist immer mit einem Risiko verbunden. Es entstehen Kosten über teils mehrere 10T Euro (bei mehreren Instanzen), die Du vorstrecken musst. Da muss man dann zudem für sich selbst schauen, wie weit das vom Ablauf noch vom Glücksspiel weg ist. Daneben gibt es verschiedene Prozesskostenfinanzierer, die für DIch alles bezahlen, Im Erfolgsfall jedoch ca. 40 Prozent der erstrittenen Summe für sich behalten.

Ich habe mich für diese Variante entschieden, da mir das Kostenrisiko ansonsten einfach zu hoch war. Die bekannten Anwaltskanzleien arbeiten mit entsprechenden Finanzierern zusammen und können vermitteln. Man findet sie aber auch online alleine. Schau Dich einfach ein bisschen um und entscheide, was für Dich am besten ist.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums