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Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop

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  • 6971 Aufrufe
Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #15 am: 15 November 2022, 18:44:28 »
abgeschickt.

*

Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #16 am: 15 November 2022, 20:26:03 »
Zitat
ich könnte mich bei der kandaischen FINTRAC melden

Es wird immer wilder …

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #17 am: 15 November 2022, 20:33:24 »
kanadischen... ;D

*

Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #18 am: 15 November 2022, 20:45:01 »
Haha  :D

… bald sagen die Gemeinsame Glücksspielbehörde und das RP Damrsadt:

Melden Sie sich bitte in Malta bei der Malta Gaming Authority (MGA) … wir sind nicht zuständig!

Wäre das alles nicht so traurig, wäre das Satire.

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #19 am: 15 November 2022, 20:59:20 »
und ich nehme an die wollen die Anbieter blockieren.
Voll schlau, wo es laufend neue gibt.
Bis die gesperrt wären...

Der Ansatz wäre ja die Zahlungsanbieter zu verdonnern, aber man muss wohl gucken wo man darf so tagesaktuell und die Zahlungsanbieter sind immer fein raus.

Notfalls kündigt einen die Bank usw....Die könnten solche Zahlungen aber sicherlich sehr leicht blockieren.

Ich hatte auch mal einen Anruf was denn mit der Zahlung am WE wäre und die wurde dann gecancelt.
Hab ich gestaunt, Konto hab ich noch.

Tja, aber wenn sich die ganzen tollen Aufsichtsbehörden so fein raushalten wollen...


*

Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #20 am: 15 November 2022, 21:15:16 »
Die Behörde hat nichts verstanden… wenn ein so gigantisch großer Markt legalisiert wird, dann wird der Schwarzmarkt viel größer und aggressiver. (Das war bei der Cannabis-Legalisierung in Amerika auch so)


Zitat
und ich nehme an die wollen die Anbieter blockieren.
Voll schlau, wo es laufend neue gibt.
Bis die gesperrt wären...

Oh ja … die Zahlungsdiensleiter - insbesondere E-Geld- müssten untersagt werden. Das soll aber eine kanadische Behörde machen. (Nur weil der Zahlungsdienstleister dort seinen Sitz hat)

Die Banken könnten auch alles überwachen, wenn sie denn wollen würden.

Zitat
Der Ansatz wäre ja die Zahlungsanbieter zu verdonnern

Die Behörde agiert ins Blaue hinein.

Ja … die Anzeigen wegen Geldwäsche-Verdacht sollen sich auch häufen. Die Anbieter / Zahlungsdienstleister dürfen alles… die Spieler werden vernichtet.

« Letzte Änderung: 15 November 2022, 21:49:36 von Windmühlen »

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #21 am: 17 November 2022, 14:22:17 »
Hallo zusammen ,
ich habe auch in einem online casino illigal gespielt , ich habe eine email auf english gesendet das ich will das geld zurück , aber das problem die haben keinen telefone nummer , konnte ihr bitte die email mit mir teilen , die sind 1800 euro auch .
Liebe Grüsse

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #22 am: 17 November 2022, 14:36:49 »
Hallo ich habe gerade eine email bekommen von payop wegen eine rückzahlung von einem online casino
die sagten 


Greetings,
 
Thank you for bringing this situation to our attention.
 
Please be informed that TRANSFEROP PAYMENT GATEWAY LTD is not providing the services directly, but just processing the payments for our merchants (websites).


haben die rechts ? auf mein konto kann ich sehen dass das die überweissung ist an payop gegangen ist .

*

Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #23 am: 17 November 2022, 15:59:28 »
Hmm… interessant.
Da wird dir nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.

Juristisches Beratungsangebot (FAGS)

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html

Nur Hinweise:
Die E-Geld Anbieter versuchen mit allen Mitteln ihren Geschäftszweig „Zahlungsvermittlung an Glücksspiel-Anbieter“ zu verteidigen.
(Ich kann mir gut vorstellen, dass die sich so absichern das irgendwelche Shops dazwischen geschaltet werden und keine direkte Abwicklung zwischen PayOp und Casino stattfindet)

Aber:
PayOp hat keine Bank-Lizenz, und auch keine ZAG-Lizenz. (Siehe BaFin-Datenbanken)

vgl.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/ZahlungsinstituteRegister/register_zahlungsinstitute_node.html

und weiter …

Zitat
Eine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten als Zahlungsinstitut (§ 8 Abs. 1 ZAG) oder zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts als E-Geld-Institut (§ 8a Abs. 1 ZAG) kann bei der BaFin beantragt werden. Die BaFin erteilt die Erlaubnis jedoch nur, wenn das den Antrag stellende Unternehmen (Antragsteller) bestimmte Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen einreicht.

vgl.
https://www.zag-recht.de/bafin-erlaubnis/erlaubnisvoraussetzungen/

Ob ein Europäischer Pass vorliegt, kann ich nicht herausfinden.

vgl.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Passporting/passporting_node.html

PayOp gibt als Unternehmenssitz Kanada an. Also kann eigentlich kein europäischer Sitz / europäischer Pass vorliegen. Falls ein Europäischer Pass vorliegt, dürfen legale E-Geld Transaktionen abgewickelt werden.

Unklar ist auch, ob PayOp ggf. nur APIs (Schnittstellen) zur Verfügung stellt.

Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) dürfen E-Geld Anbieter keine Zahlungen im Glücksspiel vermitteln/ abwickeln.

Gemäß GlüStV dürfen die E-Geld Anbieter auch keine Zahlungen an illegale Anbieter vermitteln / abwickeln.
« Letzte Änderung: 17 November 2022, 17:38:28 von Windmühlen »

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #24 am: 17 November 2022, 17:41:12 »
Also die Bafin fühlt sich ja nicht zuständig...hab da 2 Seiten von denen bekommen.Saftladen.
Kann also jeder E-Geld anbieten, große Casinoanbieter zum Beispiel und alle spielen mit.
Ist mir echt zu hoch...

*

Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #25 am: 17 November 2022, 17:49:42 »
Zitat
Also die Bafin fühlt sich ja nicht zuständig

Ich kann die Behörden nicht mehr verstehen.
Grundsätzlich müsste sich die BaFin an das LVWA Sachsen-Anhalt (bzw. an die Gemeinsame Glücksspielbehörde) und an das Regierungspräsidium Darmstadt mit deinem Sachvortrag wenden und die müssten eine Lösung erarbeiten. (Kontaktaufnahme mit PayOp, usw.)

Bei mir ist aber auch das Vertrauensverhältnis zu dem RP Darmstadt, und zum LVWA Sachsen-Anhalt unwiderruflich beschädigt.

In diesem Dokument ist alles von der Bundesregierung beantwortet worden:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004155.pdf
(Ab Frage / Antwort 22 ff.)

Das hier ist auch spannend:
Zitat
In den vergangenen zehn Jahren wurden von der BaFin keine Bußgelder gegen deutsche Zahlungsanbieter und Kreditinstitute wegen deren „Beihilfe“ zum illegalen Online-Casinospiel verhängt.

Auch sehr spannend …

Zitat
Die Hinweisgeberstelle der BaFin hat in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 13. Oktober 2022 insgesamt vier Hinweise erhalten, die einen Zusam- menhang mit der Abwicklung von Zahlungen für unerlaubte Glückspielanbieter durch Zahlungsdienstleister aufweisen.
Durch den Fachbeirat Glückspielsucht sind bis zum 13. Oktober 2022 keine Hinweise an die BaFin auf die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel durch konkret benannte deutsche Zahlungsdienstleister erfolgt.

… und ganz ganz viele weitere Punkte. Ich muss mich zusammenreißen.

Das könnte aber spannend werden:

Zitat
Die BaFin hat ausgehend von einem Hinweis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aktuell bei einem Zahlungsinstitut einen Prüfungsschwerpunkt nach § 24 Absatz 4 ZAG hinsichtlich etwaiger aufsichtsrechtlicher Mängel im Bereich der Kundensorgfaltspflichten (i. S. d. § 6 Absatz 2 i. V. m. §§ 10 bis 17 GWG) gesetzt.


——
Unabhängig davon haben auch Banken Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Vermögen ihrer Kunden. Sollte Vermögen leichtfertig (ohne Beratungsgespräche) vernichtet werden, könnte …
— —
« Letzte Änderung: 17 November 2022, 18:31:56 von Windmühlen »

*

Offline Fury

  • ****
  • 112
Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #26 am: 17 November 2022, 20:04:25 »
Zitat
In diesem Dokument ist alles von der Bundesregierung beantwortet worden:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004155.pdf

Echt interessant wie unkonkret die Antworten teilweise sind bzw. angegeben wird, dass Sachverhalte den Ländern obliegen, man im routinemäßigem oder anlassbezogenem Austausch/Kontakt ist etc. - außer bei den Einnahmen wird es konkret  ;D.
Ich kann verstehen, dass der Staat die Strukturen schafft und sich nicht um Detailaufgaben kümmert bzw. diese nach unten delegiert, aber ich sehe leider immer öfter, dass dies nicht im Sinne des Volkes geschieht bzw. hier bestimmte Gruppen und Personen nur noch ihren eigenen Profit im Auge haben.
Der Ehrliche ist immer mehr der Dumme und ich denke, je mehr dies realisieren und dadurch auch deren Motivation mit der Zeit sinkt, desto eher wird die Geschichte gegen die Wand laufen.
Es gibt aber wohl immer noch genug, die sich getrieben fühlen, weil sie Angst um Familie usw. haben...perfides System
Eigentlich sind viele kriminell, aber halt subtiler und dadurch nicht zu durchblicken.

Zitat
Die Hinweisgeberstelle der BaFin hat in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 13. Oktober 2022 insgesamt vier Hinweise erhalten, die einen Zusam- menhang mit der Abwicklung von Zahlungen für unerlaubte Glückspielanbieter durch Zahlungsdienstleister aufweisen.
Durch den Fachbeirat Glückspielsucht sind bis zum 13. Oktober 2022 keine Hinweise an die BaFin auf die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel durch konkret benannte deutsche Zahlungsdienstleister erfolgt.

Also wurde bisher (fast) nichts unternommen - ich habe echt das Gefühl, dass man immer nur hingehalten wird.
Wobei ich doch damals hierauf gestoßen bin und Hoffnung hatte:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/online-casino-niedersachsen-untersagt-erstmals-zahlungsanbieter-mitwirkung-an-zahlungsverkehr-177732.html

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/payment-blocking-zahlungsdienstleister-sind-empoert-ueber-die-gluecksspielaufsicht/25860352.html (kostenpflichtig)
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/rechtliche-schlupfloecher-wie-zahlungsabwickler-illegales-online-gluecksspiel-unterstuetzen/25827062.html
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/urteil-online-gluecksspiel-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-zahlungsabwickler-wie-paypal/25442698.html
« Letzte Änderung: 17 November 2022, 20:22:59 von Fury »

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Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #27 am: 18 November 2022, 00:07:50 »
Ein Anlegermagazin geht noch weiter:

Trotz der sehr hohen Zahl an Spielsüchtigen wird folgendermaßen argumentiert:
Zitat
Müsste der Staat also hier nicht eingreifen? Dies ist zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich, denn der Staat verdient am Glücksspiel kräftig mit. Alleine in Deutschland nahm man 5,3 Milliarden Euro aus dem Lotterie-, Wett- und Casinogeschäft ein. Dabei erhält der Staat zum einen hohe Steuereinnahmen und Lizenzgebühren und unterhält nebenbei zum Beispiel auch eigene sehr einträgliche Lotterien.

Zitat
Dabei darf man nicht vergessen, dass Glücksspiel ein "abgekartetes" Spiel ist und die Bank durch ihren rechnerischen Vorteil am Ende immer gewinnt.

vgl.
https://www.onvista.de/news/2022/11-17-blackjack-roulette-und-pferdewetten-so-koennen-anleger-vom-gluecksspiel-boom-profitieren-19-26013435

« Letzte Änderung: 18 November 2022, 00:17:56 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #28 am: 19 November 2022, 12:26:24 »
Für alle die das Thema weitergehend interessiert, findet ihr hier das Ausführungsgesetz zum GwG:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/aua_gwg_-_gluecksspiel_final_stand_10.11.2020.pdf

- PayOp darf keine Transaktionen an legale/illegale Casinos abwickeln.

-PayPal darf bis zu einer bestimmten Grenze Transaktionen abwickeln. Eigentlich müsste PayPal aber auch den Personalausweis anfordern und überprüfen (und weitere Dokumente), um Zahlungen im legalen Markt abzuwickeln.

Zitat
Das Einzahlen von Geldern für die Spielteilnahme beim Glücksspielveranstalter oder Glücksspielvermittler ist in § 16 Abs. 4 GwG geregelt. Hiernach muss der Zahlungsvorgang von einem Zahlungskonto erfolgen, das auf den Namen des Spielers bei einem Kreditinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut errichtet worden ist (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GwG) – entweder mittels Lastschrift (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 a) GwG), mittels Überweisung (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 b) GwG) oder mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 c) GwG).
Davon erfasst ist auch elektronisches Geld (E-Geld), soweit dieses auf einem vollidentifizierten Konto nach den Maßgaben des ZAG gespeichert ist (wie z. B. PayPal).

Re: Rückzahlung Zahlungsdienstleister Payop
« Antwort #29 am: 19 November 2022, 18:38:12 »
Find ich schon seltsam das nix gemacht wird, bisher.
Es gibt neben payop noch noda payment oder token.

Warum die Banken denen Zugriff auf die Konten geben...?

Also eigentlich mach ich Dussel das ja, aber volt oder revolut unterstützt meine Bank nicht, geht also.

Fein wäre auch Auslandsüberweisungen zu sperren, falls da einer einen Girokontoanbieter kennt ?!


 

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