Also die Bafin fühlt sich ja nicht zuständig
Ich kann die Behörden nicht mehr verstehen.
Grundsätzlich müsste sich die BaFin an das LVWA Sachsen-Anhalt (bzw. an die Gemeinsame Glücksspielbehörde) und an das Regierungspräsidium Darmstadt mit deinem Sachvortrag wenden und die müssten eine Lösung erarbeiten. (Kontaktaufnahme mit PayOp, usw.)
Bei mir ist aber auch das Vertrauensverhältnis zu dem RP Darmstadt, und zum LVWA Sachsen-Anhalt unwiderruflich beschädigt.
In diesem Dokument ist alles von der Bundesregierung beantwortet worden:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004155.pdf(Ab Frage / Antwort 22 ff.)
Das hier ist auch spannend:
In den vergangenen zehn Jahren wurden von der BaFin keine Bußgelder gegen deutsche Zahlungsanbieter und Kreditinstitute wegen deren „Beihilfe“ zum illegalen Online-Casinospiel verhängt.
Auch sehr spannend …
Die Hinweisgeberstelle der BaFin hat in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 13. Oktober 2022 insgesamt vier Hinweise erhalten, die einen Zusam- menhang mit der Abwicklung von Zahlungen für unerlaubte Glückspielanbieter durch Zahlungsdienstleister aufweisen.
Durch den Fachbeirat Glückspielsucht sind bis zum 13. Oktober 2022 keine Hinweise an die BaFin auf die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit unerlaubtem Glücksspiel durch konkret benannte deutsche Zahlungsdienstleister erfolgt.
… und ganz ganz viele weitere Punkte. Ich muss mich zusammenreißen.
Das könnte aber spannend werden:
Die BaFin hat ausgehend von einem Hinweis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aktuell bei einem Zahlungsinstitut einen Prüfungsschwerpunkt nach § 24 Absatz 4 ZAG hinsichtlich etwaiger aufsichtsrechtlicher Mängel im Bereich der Kundensorgfaltspflichten (i. S. d. § 6 Absatz 2 i. V. m. §§ 10 bis 17 GWG) gesetzt.
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Unabhängig davon haben auch Banken Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Vermögen ihrer Kunden. Sollte Vermögen leichtfertig (ohne Beratungsgespräche) vernichtet werden, könnte …
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