Ich gehe immer von diesen Steps aus:
- Klage eingereicht
- Klage zugestellt
- OC verteidigt sich
- Gericht entscheidet für Spieler
- Verhandlung wird angesetzt
- Vor Verhandlung Vergleichsangebot
Kein Gericht entscheidet
vor einer Verhandlung für oder gegen eine Seite.
Deine Reihenfolge ist daher ablauftechnisch nicht korrekt – sorry, wenn das pingelig klingt, aber gerade bei juristischen Prozederes sollte man die Schritte sauber beschreiben.
Ich denke nicht, dass man pauschal sagen kann, an welchem Punkt (falls überhaupt) die Gegenseite ein Vergleichsangebot macht oder auf eine Anfrage der Gegenseite zu einem außergerichtlichen Vergleich eingeht. Das ist sehr vom Einzelfall und auch der Einschätzung der eigenen anwaltlichen Vertretung abhängig – manche schlagen es vor und loten vorab die Lage auf der Gegenseite aus, andere nicht.
Falls es zum Gerichtstermin kommt: Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes wird üblicherweise spätestens hier (d.h. in der mündlichen Verhandlung) vom Richter/von der Richterin die Frage an beide Parteien gestellt, ob man für eine außergerichtliche Einigung offen ist. Abhängig von der Rückmeldung einigt man sich an diesem Punkt außergerichtlich, also ohne Urteil – oder eben nicht. Im letzteren Fall wird das Gericht dann ein Urteil ergehen lassen.
Auch nach einem Urteil (was ja bis jetzt überwiegend für die Klägerseite ergangen ist) gibt es natürlich jederzeit und für beide Seiten die Option der außergerichtlichen Einigung. Die Tatsache, dass meines Wissens diverse Verfahren derzeit in der OLG-Berufungsinstanz sind, spricht allerdings auch hier nicht für eine rasche Beilegung. Meine These: Bis zum BGH wird es vermutlich kein Anbieter riskieren, da auf deren Seite zwar primär auf Zeit gespielt wird, man aber dennoch kein Grundsatzurteil riskieren will – trotz (juristisch vorgegebener) Betrachtung jedes Falles als sog. “Einzelfall” – auch nach (potenziellem) BGH-Urteil. Hier kann ich aber auch falsch liegen. Nach der Info zum BGH-Urteil für unsere Seite (anders kann m.E. final nicht entschieden werden) werde ich so oder so erst mal eine Flasche Schampus köpfen!
Meine dringende Empfehlung und Warnung an alle (Mit)-Betroffenen ist, sich von einer “schnellen Lösung” (d.h. alles kürzer als mindestens ein Jahr Dauer!) genauso schnell innerlich zu verabschieden; das Thema sollte komplett aufs Wartegleis gepackt werden! Mir wird hier (in unterschiedlichen Freds) zu viel gepostet, wo zwischen den Zeilen die Erwartungshaltung einer einfachen Rückerstattung durchscheint.
Forget it !!!
Niemand sollte mit einer Rückerstattung nächsten Monat/in einem halben Jahr/im nächsten Jahr rechnen und das eigene Geldmanagement darauf ausrichten.
Bitte keine Nachfragen zu meinem konkreten Fall – ja, es gibt ihn, aber ich werde an diesem Punkt nichts öffentlich darüber mitteilen, da wir alle wissen, wer hier auch noch mitliest und keine Skrupel hat, alle im Web zugänglichen Informationen für seine Seite “hinzudrehen”.