Eigenes Vermögen muss quotal verteilt werden, wenn man eine Insolvenz anstrebt.
Wenn du jemanden hast der von seinem eigenen Konto die Forderung begleicht und es sich um eine zweckgebundene Schenkung handelt macht es evtl sinn.
Aber du musst das ganze unbedingt mit der beratungsstelle bzw dem Anwalt besprechen.