Hey,
du solltest aber prüfen, wem Rückerstattungen zustehen. Dir - oder der Insolvenzmasse und ob du es deinem INsolvenzverwalter melden musst.. Befindest du dich im laufenden Verfahren, kannst du das Geld nicht behalten, sondern es wird für deine Gläubiger verwendet.
Es ist nicht ganz unkompliziert. Es hängt auch damit zusammen für welchen Zeitraum die Rückerstattungsansprüche entstanden sind. Damit du keine Fehler machst, solltest du noch mal einen Termin bei deiner damaligen Schuldnerberatungsstelle und es besprechen.
Ich würde sicherhaltshalber kein Chargeback machen, bevor du nicht sicher bist, dass es für dein Insolvenzverfahren unbedenklich ist.
Viele Grüße