Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht. Darum wäre es nur konsequent, wenn du dich deswegen selbst anzeigst. Wie es dann später entschieden wird obliegt anderen.
Unwissenheit kann gem. § 17 StGB sehr wohl vor Strafe schützen, wenn die Einsicht zum Unrecht unvermeidbar fehlte. Der von Dir zitierte Grundsatz ist prinzipiell richtig, aber eben nicht ausnahmslos anwendbar. Gerade im Fall von illegalem Glücksspiel, das sich bis 1.7. dieses Jahres in einer unerträglichen Grauzone befand, ist der Spruch aus meiner Sicht nicht ganz zutreffend.
Ich weiß nicht, wie viele sich das Geld wiederholen und trotzdem weiterspielen. Was ich weiß, ist, dass das bei mir nicht so sein wird. Ich habe ein umfangreiches Netz an weiteren Maßnahmen zur Suchtbewältigung eingeleitet. Wenn ich mir meiner Abstinenzentscheidung nicht sicher wäre, würde ich den Weg der Rückforderung auch nicht gehen. Hier stimme ich Dir zu, dass der Weg unter Umständen Gefahren birgt. Pauschal zu sagen, dass die Mehrheit damit nicht umgehen kann, halte ich allerdings für falsch.
Wieso hat man als noch aktiver Spieler nicht hinterfragt, ob ein Angebot legal ist? Im Grunde ist es einem Süchtigen doch egal, wo er spielt.
Mir ist das erst beim Durchforsten einiger Foren zur Kenntnis gelangt und zwar, nachdem ich die Abstinenzentscheidung getroffen und die Sucht als solche erkannt hatte. Und wieso soll ich im Vorfeld, wenn ich doch gar keine Zweifel an der Legalität habe, nachforschen, ob es nicht illegal sein könnte? Wenn ich überlege, dass große Anbieter seit Jahren mit prominenten Gesichtern zur besten Sendezeit geworben haben und diese letztlich bis vor kurzem alle illegal waren, bin ich schon irritiert.