Na klar ...
Bei der Urteilverkündung, wenn alle aufstehen, drehen sich die Richter um, heben die Roben an, bücken sich und zeigen dem Kläger die entblößten Hinterteile ...
Wenn jemand gekränkt ist, dann nimmt er etwas persönlich. Mit einem Beschluss der nächsthöheren Instanz, der die eigene Entscheidung überstimmt, muss ein Richter umgehen können.
Sie können ja immer noch entscheiden, wie sie wollen ... ist eben nur eine Frage der Argumentation.