Guten Tag,
Und zwar hatte ich heute eine Mahnung vom Skril in meinen E-Mail Postfach. Ich habe heute mal nachgeschaut und hatte keine Transaktionen vom 5.08.2021 getätigt in dieser E-Mail wird auch nur von einer Mandantin gesprochen. Ich habe mit Sicherheit ganz früher mal Casino Transaktionen zurück gebucht, aufgrund meiner Spielsucht. Ich spiele auch schon lange kein Casino mehr. jetzt ist meine frage wie gehe ich mit dieser E-Mail um. Soll ich den betrag zahlen
?
Hiermit wird angezeigt, dass wir Ihre Vertragspartnerin Skrill, betrieben von der Paysafe Payment Solutions Ltd mit Sitz in Grand Canal House, 1 Grand Canal Street Upper, D04 Y7R5 DUBLIN, Irland (im Folgenden „Skrill“), vertreten.
Unsere Mandantin Skrill ist ein Zahlungsdienstleister, der die unterschiedlichsten Zahlungsmethoden abwickelt. Eine Zahlungsmethode wählt der Kunde im Internet beim Einkauf auf der Händler-/Anbieterseite im Bezahlprozess (Check out) selbst per „Click“ auf den entsprechenden Button aus. Gleichzeitig hatten Sie bestätigt, die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Sie haben vor einiger Zeit, u.a. am 05.08.2021 bei unserer Mandantin Zahlungen in Auftrag gegeben, die auch ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Für die Onlinebezahlung dieser Leistungen haben Sie die Zahlungsmethode Rapid Transfer gewählt. Die von Ihnen im PIN/TAN-Verfahren autorisierte Zahlungsanweisung wurde unverzüglich und korrekt ausgeführt, weshalb sie vom Händler/Onlineanbieter auch direkt die Leistung/Ware erhalten haben.
Im Rahmen dieses Bezahlprozesses hatten Sie versichert (§ 675p Abs. 2 BGB), dass der Kaufbetrag von einem Konto bei der Sparda-Bank West eG, BLZ ********* ausgeglichen wird. Dies ist nicht geschehen. Gründe könnten u.a. sein, dass Sie nicht auf ausreichende Kontodeckung geachtet oder aber der Abbuchung vertragswidrig widersprochen hatten. Im Rahmen des vorliegenden Zahlungsdienste-Vertrages (§§ 675f Fortfolgende BGB) tätigte unsere Mandantin aufgrund Ihrer Weisung Aufwendungen, die der Höhe des Überweisungsbetrages entsprechen. Mithin besteht nun eine offene Forderung von insgesamt 250.00. Diesen Betrag haben Sie alsbald – spätestens aber bis zum 12.12.2021 hierher zu bezahlen:
Skrill/advaro IBAN: **********************************
Obwohl Sie sich durch die Nichtzahlung automatisch in Verzug („Selbstmahnung“ im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB) befinden, werden Ihnen durch dieses Schreiben aus Kulanz weder Zinsen noch sonstige Mahnkosten berechnet.
Sollten Sie sich zurzeit nicht in der Lage sehen, den genannten Betrag sofort und in einer Summe zu begleichen, können Sie auch in Raten zahlen. Ein Ratenzahlungsformular lassen wir Ihnen gerne nach entsprechender Kontaktaufnahme zukommen.
Stellen wir bis zu dem oben genannten Tag keinen Zahlungseingang fest bzw. liegt uns bis dahin keine unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung vor, behält sich unsere Mandantin weitere Maßnahmen vor. Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges die dann unserer Mandantin entstehenden weiteren Kosten (der Rechtsverfolgung) nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten hätten.
Des Weiteren weisen wir Sie auftragsgemäß darauf hin, dass unsere Mandantin Vertragspartnerin der SCHUFA Holding AG ist. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann sie bei trotz Fälligkeit nicht beglichener Forderungen, d.h. Verzug, jederzeit Ihre Daten an die Schufa Holding AG übermitteln, wo diese bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten Berücksichtigung finden können.
Für zusätzliche Informationen:
www.advaro.de/SKRILLKontaktmöglichkeiten: skrill.clearing(at)advaro.de oder help(at)skrill.com
Informationen zum Datenschutz (Art. 14 DSGVO):
www.advaro.de/dsgvoMit freundlichen Grüßen
advaro Services GmbH