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Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?

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Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« am: 02 Dezember 2021, 20:31:39 »
Guten Tag,
Und zwar hatte ich heute eine Mahnung vom Skril in meinen E-Mail Postfach. Ich habe heute mal nachgeschaut und hatte keine Transaktionen vom 5.08.2021 getätigt in dieser E-Mail wird auch nur von einer Mandantin gesprochen. Ich habe mit Sicherheit ganz früher mal Casino Transaktionen zurück gebucht, aufgrund meiner Spielsucht. Ich spiele auch schon lange kein Casino mehr. jetzt ist meine frage wie gehe ich mit dieser E-Mail um. Soll ich den betrag zahlen ????


Hiermit wird angezeigt, dass wir Ihre Vertragspartnerin Skrill, betrieben von der Paysafe Payment Solutions Ltd mit Sitz in Grand Canal House, 1 Grand Canal Street Upper, D04 Y7R5 DUBLIN, Irland (im Folgenden „Skrill“), vertreten.

Unsere Mandantin Skrill ist ein Zahlungsdienstleister, der die unterschiedlichsten Zahlungsmethoden abwickelt. Eine Zahlungsmethode wählt der Kunde im Internet beim Einkauf auf der Händler-/Anbieterseite im Bezahlprozess (Check out) selbst per „Click“ auf den entsprechenden Button aus. Gleichzeitig hatten Sie bestätigt, die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Sie haben vor einiger Zeit, u.a. am 05.08.2021 bei unserer Mandantin Zahlungen in Auftrag gegeben, die auch ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Für die Onlinebezahlung dieser Leistungen haben Sie die Zahlungsmethode Rapid Transfer gewählt. Die von Ihnen im PIN/TAN-Verfahren autorisierte Zahlungsanweisung wurde unverzüglich und korrekt ausgeführt, weshalb sie vom Händler/Onlineanbieter auch direkt die Leistung/Ware erhalten haben.

Im Rahmen dieses Bezahlprozesses hatten Sie versichert (§ 675p Abs. 2 BGB), dass der Kaufbetrag von einem Konto bei der Sparda-Bank West eG, BLZ ********* ausgeglichen wird. Dies ist nicht geschehen. Gründe könnten u.a. sein, dass Sie nicht auf ausreichende Kontodeckung geachtet oder aber der Abbuchung vertragswidrig widersprochen hatten. Im Rahmen des vorliegenden Zahlungsdienste-Vertrages (§§ 675f Fortfolgende BGB) tätigte unsere Mandantin aufgrund Ihrer Weisung Aufwendungen, die der Höhe des Überweisungsbetrages entsprechen. Mithin besteht nun eine offene Forderung von insgesamt 250.00.  Diesen Betrag haben Sie alsbald – spätestens aber bis zum 12.12.2021 hierher zu bezahlen:

Skrill/advaro IBAN:     **********************************

Obwohl Sie sich durch die Nichtzahlung automatisch in Verzug („Selbstmahnung“ im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB) befinden, werden Ihnen durch dieses Schreiben aus Kulanz weder Zinsen noch sonstige Mahnkosten berechnet.
Sollten Sie sich zurzeit nicht in der Lage sehen, den genannten Betrag sofort und in einer Summe zu begleichen, können Sie auch in Raten zahlen. Ein Ratenzahlungsformular lassen wir Ihnen gerne nach entsprechender Kontaktaufnahme zukommen.

Stellen wir bis zu dem oben genannten Tag keinen Zahlungseingang fest bzw. liegt uns bis dahin keine unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung vor, behält sich unsere Mandantin weitere Maßnahmen vor. Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges die dann unserer Mandantin entstehenden weiteren Kosten (der Rechtsverfolgung) nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten hätten.

Des Weiteren weisen wir Sie auftragsgemäß darauf hin, dass unsere Mandantin Vertragspartnerin der SCHUFA Holding AG ist. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann sie bei trotz Fälligkeit nicht beglichener Forderungen, d.h. Verzug, jederzeit Ihre Daten an die Schufa Holding AG übermitteln, wo diese bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten Berücksichtigung finden können.

Für zusätzliche Informationen: www.advaro.de/SKRILL

Kontaktmöglichkeiten: skrill.clearing(at)advaro.de oder help(at)skrill.com

Informationen zum Datenschutz (Art. 14 DSGVO): www.advaro.de/dsgvo

Mit freundlichen Grüßen
advaro Services GmbH

*

r0fLn3W

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #1 am: 02 Dezember 2021, 20:46:05 »
Am besten ab damit zum Anwalt, und der Forderung widersprechen.

Wenn Du ein Dispo hast oder Kreditkarten, dann guck das Du sie ausgleichst ansonsten hast Du bald die Kündigung für Dispo sowie Kreditkarte im Briefkasten.

Die sind so hinterfo...ig dass sie diese geplatzte Transaktion an die SCHUFA melden, am besten holst du dir sofort eine kostenlose Selbstauskunft.

Die SCHUFA wird diesen negativen Eintrag nicht von allein löschen, die freuen sich wenn sie dir einen Knüppel zwischen die Beine werfen.
Die sind einfach nur dazu da um dich anzuscheißen, eigene Versuche den Eintrag zur Löschung zu bringen bringt nichts, die verweisen auf irgendeinen Parapgraphen in der DSGVO.

Von allein wird das nichts, ab zum Anwalt, der muss denen zeigen, wie sehr sie im Recht sind, nämlich gar nicht !

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #2 am: 02 Dezember 2021, 21:30:35 »
Hey,
"Ich widerspreche der Forderung und weise darauf hin dass bestrittene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen"
Und dann in Ruhe nachdenken bevor man handelt. Sind die Forderungen vielleicht verjährt?
Viele Grüße

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #3 am: 02 Dezember 2021, 21:32:48 »
Hey,
"Ich widerspreche der Forderung und weise darauf hin dass bestrittene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen"
Und dann in Ruhe nachdenken bevor man handelt. Sind die Forderungen vielleicht verjährt?
Viele Grüße

reicht dieser satz ersmal ? oder könnten die mich direkt der schufa melden ?

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #4 am: 02 Dezember 2021, 22:53:56 »
Zitat
Ich habe heute mal nachgeschaut und hatte keine Transaktionen vom 5.08.2021 getätigt in dieser E-Mail wird auch nur von einer Mandantin gesprochen.

Was genau willst du dann überhaupt widersprechen wenn du noch nicht einmal nachvollziehen kannst um welche Transaktion es sich überhaupt handelt die hier gefordert aber anscheinend im Detail nicht mals deklariert werden?

Das ist unseriös einfach nur eine Summe in den Raum zu werfen, mit geschätzten Zeiträumen für nicht benannte Einkäufe herum zu spielen, die aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgreich waren. Ein seriöses Forderungsschreiben sollte diese Informationen selbstverständlich im Detail sowie auch  vollumfänglich auflisten.

Ich würde da wenn überhaupt zunächst Belege/Nachweise anfordern. Um welche "Einkäufe" die mittels Skrill bezahlt wurden geht es überhaupt? Wann wurden sie getätigt und was wurde dabei bestellt?

Erst wenn du das weißt bist du doch erst in der Lage zu entscheiden, ob die Forderung XY gegen dich überhaupt gerechtfertigt ist. Dann erst kannst du aus dem Wissen heraus, was genau die von dir weswegen fordern, die (ungerechtfertigte) Forderung zurückweisen bzw widersprechen;- oder gegeben falls du hast versehentlich etwas vergessen zu bezahlen, der Forderung nachkommen

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #5 am: 02 Dezember 2021, 23:45:24 »
Bestrittene Forderung dürfen nicht der Schufa gemeldet werden. Die dürfen dich nicht direkt melden

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #6 am: 03 Dezember 2021, 00:07:09 »
Bestrittene Forderung dürfen nicht der Schufa gemeldet werden. Die dürfen dich nicht direkt melden

Ja ich habe skrill jetzt eine e-mail geschickt die wie folgt aussieht.
ich werde morgen eventuell nochmal bei skrill anrufen.

Also ich habe jetzt per email geantwortet das ganze sieht so aus. ich werde morgen trotzdem mal skrill telefonisch kontaktieren, weil laut der email von skrill handelt es sich um eine rapid transaktion und skrill hat doch damit überhaupt nichts zutun.

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der unten benannten Rechnung widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.
 
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Aus ihren E-Mail Schreiben kann ich nicht herauslesen, um was es sich für eine Zahlung von 250€ Überhaupt handelt. Es steht dort lediglich ein Datum 05.08.2021 - und als Name eine Mandantin ? Damit kann ich nichts anfangen. Ich habe meine Kontodaten am 5.08 durchgeguckt und habe keine Stornierung festgestellt. Sollte es meine Bank gewesehn sein was durchaus möglich ist. Weil Online Glücksspiel Verboten ist kann ich nichts dafür.
Ich widerspreche der Forderung und weise darauf hin dass bestrittene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen.
 
 
Ich bitte Sie um Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung.
 
Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag storniert oder korrigiert werden kann. Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.
 
Mit freundlichen Grüßen
'*****************************
02.12.2021

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #7 am: 03 Dezember 2021, 00:20:00 »
Ein Lehrexemplar das seines Gleichen sucht, wie man es eben nicht machen sollte. Wenn man so denkt und argumentiert, sollte man entweder seine gesetzlichen Vertreter (Eltern) auf die Situation ansprechen oder bei Volljährigkeit direkt einen Fachanwalt seines Vertrauens um Ratschlag bitten

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #8 am: 03 Dezember 2021, 01:40:16 »
Ein Lehrexemplar das seines Gleichen sucht, wie man es eben nicht machen sollte. Wenn man so denkt und argumentiert, sollte man entweder seine gesetzlichen Vertreter (Eltern) auf die Situation ansprechen oder bei Volljährigkeit direkt einen Fachanwalt seines Vertrauens um Ratschlag bitten

Dann erzähl doch mal wie dein schreiben ausgesehen hätte, jetzt bin ich mal gespannt  ach und nur so zur info den text zum wiederspruch habe ich von einen online anwalt kopiert :D
« Letzte Änderung: 03 Dezember 2021, 03:08:19 von bountyhunter »

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #9 am: 03 Dezember 2021, 05:48:52 »
Hi!

Hier werden keine Musterschreiben erstellt! Wir sind alle keine Anwälte!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #10 am: 03 Dezember 2021, 10:21:26 »
Der Text den du geschickt hast klingt als hätte ihn ein 13jähriger geschrieben. Die Skrill Anwälte freuen sich.

Wieso fragst du hier nach, bekommst passende Antworten und schickst dann doch auf eigene Faust so etwas ungehobeltes raus?

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #11 am: 03 Dezember 2021, 10:34:27 »


Wenn am 05.08.2021 keine Transaktion getätigt wurde, ist das schon misteriös. Vielleicht geht es gar nicht um alte Casino Sachen, sondern es ist was anderes schiefgelaufen?
Man braucht also die Information, an wen die Zahlung geleistet wurde.

Dein Satz "sollte es meine Bank gewesen sein...." macht mich stutzig.
Stimmt es denn, dass du seit Jahren keine Einzahlung an Casinos probiert hast? Ich kanns nicht so recht glauben.

*

r0fLn3W

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #12 am: 03 Dezember 2021, 11:05:59 »
Wie bereits schon erwähnt,  ist es Skrill egal ob du der Forderung widersprechen tust oder nicht,  die tragen es in die SCHUFA ein.

Wenn man solch eine Forderung auf dem Tisch hat, dann hat man Rapidtransfer genutzt, die Überweisung ist geplatzt oder storniert worden.

Problem an der Sache ist:

Skrill klagt nicht,  weil ihnen die Sache zu heiß ist, daher bleibt der Eintrag auf ewig negativ drin, daher muss man hier selber aktiv werden.

Die SCHUFA interessiert es einen Dreck ob der Eintrag gerechtfertigt ist oder nicht, die haben eine Forderungen gegen dich,  und scheißen dich an , der Rest spielt keine Rolle.

Auf einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wartet  man vergebens. Die übliche Drohkulisse wird aufgebaut 
Es ist das bockige Kind, Ihr habt gezockt ohne zu bezahlen,, daher gibt es einen SCHUFA-Eintrag.

Wenn der BGH pro Spieler ist, dann dürfte die Forderung sich in Luft auflösen,  ansonsten selbst aktiv werden,  mit Anwalt

Den Inselaffen Skrill, muss mal gewaltig vor die Tür geschissen werden,  und erklären werden was Datenschutz bedeutet.

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #13 am: 03 Dezember 2021, 11:30:12 »
https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28a.html

Wenn Skrill es trotz bestreiten einträgt, stehen einem Rechtsmittel offen. Erlaubt ist es nicht. Ich weiß aber auch, dass es vorgkommen ist.

Re: Skrill Mahnung - wie Vorgehen ?
« Antwort #14 am: 03 Dezember 2021, 16:51:50 »
Wie bereits schon erwähnt,  ist es Skrill egal ob du der Forderung widersprechen tust oder nicht,  die tragen es in die SCHUFA ein.

Wenn man solch eine Forderung auf dem Tisch hat, dann hat man Rapidtransfer genutzt, die Überweisung ist geplatzt oder storniert worden.

Problem an der Sache ist:

Skrill klagt nicht,  weil ihnen die Sache zu heiß ist, daher bleibt der Eintrag auf ewig negativ drin, daher muss man hier selber aktiv werden.

Die SCHUFA interessiert es einen Dreck ob der Eintrag gerechtfertigt ist oder nicht, die haben eine Forderungen gegen dich,  und scheißen dich an , der Rest spielt keine Rolle.

Auf einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wartet  man vergebens. Die übliche Drohkulisse wird aufgebaut 
Es ist das bockige Kind, Ihr habt gezockt ohne zu bezahlen,, daher gibt es einen SCHUFA-Eintrag.

Wenn der BGH pro Spieler ist, dann dürfte die Forderung sich in Luft auflösen,  ansonsten selbst aktiv werden,  mit Anwalt

Den Inselaffen Skrill, muss mal gewaltig vor die Tür geschissen werden,  und erklären werden was Datenschutz bedeutet.

das ist schlicht weg komplett falsch, sollte man wiederspruch einlegen darf kein schufa eintrag getätigt werden.#


 

3) Kein Eintrag in die Schufa  Wichtig ist außerdem, dass eine bestrittene Forderung nicht an die Schufa oder an andere Auskunfteien (Creditreform, Accumio, Bürgel, Infoscore, etc.) gemeldet werden darf. Können Sie den schriftlichen Widerspruch später beweisen, so löscht die Schufa eine bereits eingetragene Forderung wieder. Weitere Informationen zur Schufa finden Sie in meinem Ratgeber Schufa.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/


 

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