Nötigung? Wer nötigt wen?
Ich sehe da schon eine Art von Nötigung, es ist nicht die Feine englische Art.
Der Spieler der so oder so schon am arsch ist, den Kopf voll hat und nicht weiß wo oben und unten ist, bekommt einen Brief auf den Tisch geknallt wo drin steht, dass er demnächst gerichtlich zu Unterlassung aufgefordert wird wenn der wisch nicht unterschrieben wird, bzw. eine Empfehlung an den Mandant herausgeht, in Verbindung mit dem Satz dass erhebliche Mehrkosten entstehen.
Im Zusammenhang mit den Urteilen die klar und deutlich pro Spieler sind sehe ich da schon eine Art von Nötigung.
Die Dienstleistungsfreiheit ist nicht eingeschränkt, die Kasinos haben sich in Deutschland zu registrieren, die Länder dürfen selber entscheiden wie sie das Glücksspiel regulieren, weil es erhebliche Risiken birgt, und daher nationales über dem EU-Recht steht.
Dieser Anwalt ist genau so Abgewichst wie die Kasinos, jeden Groschen greifen, koste es was es wolle.
Wer genau könnte einen Unterlassungsanspruch gegen wen erwirken? Und vor allem weswegen?
In der Regel läuft es ja so ab:
Spieler schreibt den Dienstleister an -> will mein Geld zurück
Dienstleister denkt sich den zeigen wir es -> Auftrag an Anwalt
Anwalt -> Schreiben per Copy & Paste an Spieler
Der Dienstleister möchte seine ruhe, der Spieler soll per Anwalt ruhig gestellt werden damit er keine Ansprüche gegen den Dienstleister hat.
Der Spieler denkt sich ohohhhhh ich lass da mal lieber die Finger davon -> Dienstleister hat seine ruhe.
Gibt der Spieler aber nicht auf, und geht den Dienstleister erneut auf den Sack dann: Fordert der Dienstleister den Anwalt auf den Spieler ruhig zu stellen.
Der Anwalt haut in die Tasten, und reicht bei Gericht eine Unterlassungsklage ein, bzw. lässt gerichtlich feststellen dass keine Ansprüche bestehen.
Du verwirrst mich. Vielleicht versteh ich dich auch nicht richtig, aber nur mal zum Verständnis:
Glücksspielsüchtiger stellt Schadensersatzforderung an ein in Deutschland zu dem Zeitpunkt verbotenes Online-Casino
Das Casino leitet dies zuständigkeitshalber an die (eigene) juristische Abteilung weiter. In diesem Fall der von dir erwähnte Jurist.
Der wiederum droht dir dann mit einer
Unterlassungsklage, wenn du einen beigefügten
Forderungsverzicht nicht unterschreibst und zurück sendest?