Nur mal zurück zur ursprünglichen Frage, Rückforderungen sind sehr wohl dank dem neusten BGH Urteil durchsetzbar. Denn hat deine Bank mittels deiner schweigsamen aber dadurch vermeintlich aktiven Zustimmung die Gebühren bei der Kreditkarte zum Nachteil des Kunden erhöht bzw. eingeführt, dann ist selbstverständlich auch eine solche Änderung unwirksam.
Das betrifft natürlich jegliche Gebühr, die in den letzten 3 Jahre bezahlt wurden, die jedoch bei Vertragsschluss oder anderweitige rechtskonformen Vertragsänderungen nicht in der Höhe/als solches Bestandteil war.
Aber ich vermute hier eher, dass das Verzichten der Bank auf die benannten Gebühren in seinem Fall eher aufgrund der damaligen Rechtsituation im Zusammenhang des vorherigen GlüStV basiert.