Hi Gandhi!
Herzlich willkommen!
Wie Du siehst, habe ich erst einmal Dein Thema in den passenden Bereich verschoben. Hier wirst Du auch fündig, was Deine Fragen betrifft. Wir müssen ja nicht immer alles erneut durchkauen, wenn sich Dir die Chance bietet, Dir die Informationen selbst anzulesen.
Desweiteren habe ich die Namen der Casinos entfernt. Zum Einen wollen wir keine Werbung betreiben, zum Anderen dient es auch Deinem eigenen Schutz.
So erschließt es sich mir nicht eindeutig, ob Du weiter gespielt hast im Wissen um das Verbot des Online-Glücksspiels.
- Bin ich auf dem richtigen Weg, indem ich mich an einen Anwalt gewendet habe?
In dem Stadium, in dem Du Dich gerade befindest, wäre der richtige Weg Dir erst einmal Unterstützung bei der Genesung zu organisieren.
Du sprichst ja hier nicht von einem Rückfall, sondern einem "weiteren" Rückfall. Es gibt also eine Vorgeschichte.
Nehmen wir an, Du würdest nun das Geld zurück erhalten, dann ist die Gefahr groß, dass Du es wieder verspielst.
Sicherlich fragst Du Dich selbst, wie Du nur so viel Geld verspielen konntest und fühlst Dich dabei alles andere als wohl.
Nun stelle Dir mal vor, Du verspielst das zurück erstattete Geld wieder - die schlechten Gefühle potenzieren sich.
Das kann also nicht in Deinem Interesse sein.
Wenn Du jedoch Hilfe in Anspruch nimmst, dann stehen die Chancen auch gut, dass Du nicht mehr rückfällig wirst.
Nun bin ich defintiv duch mit der Sache!
Im Moment liest sich dies hier für mich eher wie ein Lippenbekenntnis. Es mag ja durchaus auch sein, dass Du im Moment des Schreibens Dir absolut sicher bist.
Doch ohne fundierte Abstinenzentscheidungen wirst Du dieses Vorhaben über kurz oder lang wieder über den Haufen werfen. Da mag Dein Wille noch so stark sein, in schwachen Momenten nutzt Du ihn dann um zu spielen.
Zu Deinen Fragen fehlen zudem noch Informationen ... Wohnst Du in SH? (wichtig für den 30.06.21) Haben die OCs mittlerweile eine deutsche Lizenz (wichtig ab 01.07.2021).
Ach ... lese Dich einfach erst einmal durch die Threads und mache Dich sowohl mit dem alten, als auch dem neuen GlüStV vertraut.