Landgericht Paderborn
Das Landgericht Paderborn verurteilte am 08.07.2021 das dort beklagte Casino zur Rückzahlung von rd. 132.000,- €.
Die Klägerin hatte in dem Verfahren Beträge geltend gemacht, die ausschließlich für Slots (Spielautomaten) verwendet wurden.
Das Kasino verfügte über keine deutsche Lizenz zum Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen im Internet.
Im Prozessverlauf berief sich das Online-Casino auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und wendete ein, dass die Rückforderung treuwidrig sei. Insbesondere verstoße es gegen Treu und Glauben, die im Hinblick auf eine mögliche Gewinnchance hingegebenen Einsätze nachträglich zurückzufordern. Weiterhin wendete es ein, dass die Beklagte sich leichtfertig dem Verbot von Online-Glücksspielen im Internet verschlossen habe.
Das Gericht verurteilte dennoch das Online-Casino antragsgemäß. Zur Begründung führt es u.a. aus, dass das in Deutschland geltende Glückspielrecht nicht gegen Verfassungs- und/oder Unionsrecht verstößt. Aufgrund der Zielsetzung der einschlägigen Verbotsnormen (Spielerschutz), sei eine Rückforderung auch nicht treuwidrig.
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