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Nach Spielsucht Schulden was nun?

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Nach Spielsucht Schulden was nun?
« am: 30 Juli 2021, 15:33:23 »
Hallo zusammen,

mein Beitrag richtet sich an Leute die nach der Spielsucht Ihre Schulden und Bonität wieder erlangen möchten.
Ich bin jetzt seit über ein Jahr hier und wollte meine Erfahrungen bzgl. Schulden und Schufa mit euch teilen, vielleicht kann ich damit dem einen oder anderen etwas Tipps geben.
Mein erster Schritt war Spielfrei zu werden.2. Rückfälle verhindern mit Maßnahmen und Abstand nehmen. Welche Maßnahmen das könnt Ihr ja im anderen Beiträgen lesen.
Nun hat man aber wahrscheinlich ein Batzen Schulden und könnte evtl. Seine Zahlungen nicht nachkommen. Was folgt, ist der Schufa Eintrag.
Falls man überhaupt kein Überblick habt, empfehle ich euch immer als Erstes bei der Schufa eine Auskunft zu holen, damit Ihr seht was denn an Schulden angemeldet sind. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG.Creditreform Boniversum GmbH.CRIF Bürgel GmbH. Bei diesen Anbietern würde ich eine kurze Mail schreiben und eine kostenlose Erstauskunft verlangen nach Art. 15 DS-GVO Bundesdatenschutzgesetz. Bei Schufa ist es ganz easy auf der Homepage auf Privatauskunft und da steht Art. 15 ausfüllen legitimieren fertig.
Wenn Ihr das Schreiben habt mal zusammenfassen, an wie viele Gläubiger mit welcher Schuldenhöhe Ihr habt.
Das ist mit sehr viel Arbeit verbunden, aber ich kann es jedem empfehlen. (Falls es gesundheitlich nicht geht Hilfe vom Caritas, Diakonie holen.)
Falls Ihr wisst wie hoch eure Schulden sind, empfehle ich eich als Nächstes im Pfändungsschutztabelle nachzuschauen, wie hoch euer Einkommen evtl. pfändbar wäre. Ein Bsp. Ihr habt 2 Kinder und seid verheiratet mit einem Nettoeinkommen 2200€ ich glaube da könnte man nichts pfänden.
Jetzt könntet Ihr z. B. Beispiel an alle Gläubiger einen Teilvergleich in Höhe von 30% anbieten, falls Ihr das Geld vom z. B. Familie ausleihen könnte. Hier müsst Ihr alles erwähnen das euer Einkommen nicht pfändbar ist und das Ihr das Geld geliehen habt.
Falls Ihr kein Geld leihen könnt, dann würde ich eine Teilratenzahlung vereinbaren in Höhe 30%. Hier am besten die Summen auf 30% runterrechnen geteilt durch die Summe.Z. B. 5 Gläubiger 10tsd€ Schulden/5G= 2000*30%= 600€ wenn Ihr jetzt 5 Gläubiger habt mit je 600€ könntet Ihr an alle 20€ anbieten pro Monat 30 Monate lang Gesamtausgaben 100€ Monat 30 Monate lang. Falls Ihr kein Erfolg hattet, dann war es ein Versuch wert. Eine Bank die Ihr Geld von euch nicht mehr bekommt, trettet die Forderung meistens für 10%-30% an ein Inkasso ab und die meisten Inkassounternehmen akzeptieren euren Angeboten in der Hinsicht, dass Sie die nächsten 10-20 Jahre nichts bekommen.
Ich hab das alles damals selber gemacht und bin jetzt Schufafrei. Es ist halt sehr zermürbend, wenn man nicht Mal einen Stromvertrag abschließen könnt, weil Ich einen Schufa Eintrag habt.
Falls natürlich alles klappt, unbedingt die Schulden bei den Auskunfteien als erledigt eintragen lassen nach 12 Monaten ist es raus, außer Ihr habt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben bei einem Gerichtsvollzieher, dann müsst Ihr ihm die Erledigung zeigen und er wird das so vermerken lassen und da glaube, ich dauert es auch 12 Monate.
Ich hoffe, Ihr habt Erfolg und könnt in Zukunft sorgenlos eine neue Perspektive richten.


Lg




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Offline Catia

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Re: Nach Spielsucht Schulden was nun?
« Antwort #1 am: 30 Juli 2021, 16:07:58 »
Danke für deinen Beitrag👍 ergänzend möchte ich mitteilen, dass ich in einem Inkassobüro arbeite und mit der Materie bewandert bin. Die meisten Schuldner sind mit 50000 bis 60000 verschuldet und 30 % bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1800 mit evtl. Kindern und Berücksichtigung des Pfändungsfreibetrages ergibt meistens so minimale Rückzahlungen, dass die angebotenen Pläne abgelehnt werden. Jedoch muss so ein Plan erst einmal erfolgen um dann ein Insolvenzverfahren durchführen zu können. Bei der sowieso bei den meisten ausser Kontrolle geratenen finanziellen Situation sowie Überblick.. Empfehle ich erst einmal jedem sich einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu vereinbaren diese übernimmt die Aufgaben wie Einholung von Forderungsaufstellungen bei den Gläubigern, Prüfung ob Forderungen tituliert oder verjährt sind, ob überhaupt ein Forderungstatbestand vorliegt etc. Die Schuldnerberatung wird auch einen Plan erstellen und wenn dieser scheitert die Bescheinigung hierfür für das angestrebte Insolvenzverfahren ausstellen. Nun die gute Nachricht... Alle Insolvenzverfahren die ab 01.10.20 eröffnet werden haben eine verkürzte Laufzeit von 3 Jahren. (Corona) das sollte manchem eine Überlegung wert sein.

LG
CATIA

 

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