"in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat.
Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.
PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Vielleicht hilft es, Paypal mal auf seine eigenen AGBs hinzuweisen, in der sie insbesondere unter dem Abschnitt "Zahlungsprüfung" deutlich macht, das sehr Einfluss besteht bzw ausgeübt wird.
Ich zitiere:
Wenn wir eine potenziell risikoreiche Transaktion identifizieren, überprüfen wir die Transaktion genauer, bevor wir sie durchführen. Das tun wir, wenn wir den den begründeten Verdacht haben, dass das PayPal-Konto des Zahlers in Bezug auf verbotene Aktivitäten verwendet wird oder andere Risiken bestehen.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#holds-limits-reserves
Es ist ja auch völlig absurd zu behaupten, man könne in Deutschland oder Europa Zahlungsdienstleistungen anbieten und gleichzeitig dem Kunden offerieren, das man aber kein Einfluss auf Transaktionen hätte oder nehmen würde, um z.B. etwaige Rechtsvorschriften einzuhalten. Schon alleine das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche wäre damit ja quasi ausgehebelt.
Oft hat das Übrigens erfahrungsgemäß gereicht zu erwähnen, sodass hier schlussendlich, nach kurzem Umweg über eine Anwaltskanzlei mit derselben Argumentation gegenüber dem Spieler/Süchtigen, in der Vergangenheit ohne weitere Worte Forderungsverzichte folgten. Jedoch glaube ich nicht mehr, das dies weiter so gehandhabt wird und insbesondere das für PP sicherlich wegweisende bekannte Berufungsverfahren vor dem OLG abgewartet wird um seine Rechtsposition, im Falle des Erfolges, zu stärken bzw sich neu zu positionieren.
Jeder der sich fragt, wozu es überhaupt diese Forderungsverzichte gab, was sie bewirkten, welchen Hintergrund dazu führte sie überhaupt auszusprechen, so empfehle ich einen Blick in Suchmaschinen und die eigenverantwortliche Recherche.