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Chargeback - auf eigene Faust

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Chargeback - auf eigene Faust
« am: 16 September 2022, 16:31:42 »
Liebes Forum,

Ich bin neu hier und bin gerade dabei auf eigene Faust meine Verluste zurückzufordern.
Nachdem ich zuerst eine Ablehnung mit Verweis auf die AGBs bekommen habe, habe ich dem Casino erneut eine Nachricht geschrieben.

Nun habe ich eine Antwort des Casinos erhalten und weiß nun nicht, ob und wie ich darauf antworten soll.

Hier meine Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Verweis auf Ihre AGBs ist unakzeptabel.
 
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag obliegt es Ihnen zu prüfen, ob Spieler sich in der Sperrdatei von OASIS befinden.
Da ich mich aufgrund einer anzunehmenden Spielsucht in die Sperrdatei habe eintragen lassen, hätten keine Einzahl-
ungen bei Ihnen genehmigt werden dürfen und mir das Spielen auf Ihrer Website verweigert werden müssen.
 
Nach bereits mehr als 70 erfolgreichen Klagen gegen Online-Casinos, stehen die Chancen die Verluste vor Gericht
einzuklagen sehr hoch. Zumal Ihr Casino bereits erforgleich vom LG zur Rückerstattung der Verluste
verurteilt wurde:
"Name des Casinos"

Ich bedauere sehr, dass wir keine außergerichtliche Einigung erzielen können und sehe mich daher gezwungen,
mir juristischen Beistand zur Hilfe zu nehmen.
 
Freundliche Grüße
 

Antwort des OCs:

Sehr geehrter Herr Heister,

Danke für die Antwort!

Beachten Sie, dass Sie sich vor der Registrierung und Erstellung eines Spielkontos mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut machen sollten. Daher sollten wir Ihre Rückerstattungsanfrage ablehnen, da es ausschließlich in Ihrer Verantwortung liegt, sich zu erkundigen und sicherzustellen, dass Sie durch die Teilnahme an den Spielen nicht gegen die für Sie geltenden Gesetze verstoßen. Das Einzahlen von Echtgeld und das Spielen um Echtgeld unterliegt den Gesetzen Ihres Landes, und es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, die Vorschriften Ihres Landes einzuhalten.

Außerdem bitten wir Sie, diese Fragen zu beantworten:

- Haben Sie jemals gespielen, um Geld zu bekommen, damit du deine Schulden bezahlen kannst?
- Hat Sie Ihr Glücksspiel dazu gebracht, das Wohlergehen Ihrer selbst oder Ihrer Familie zu vernachlässigen?
- Haben Sie jemals Geld geliehen oder etwas verkauft, um zu spielen?

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind immer bereit, Ihnen zu helfen!

Mit freundlichen Grüßen,
 

Über Antworten von euch bin ich sehr dankbar  :)

*

Offline Olli

  • *****
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Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #1 am: 16 September 2022, 16:46:18 »
Hi Mike!

Zitat
Ich bin neu hier und bin gerade dabei auf eigene Faust meine Verluste zurückzufordern.

Da Du neu hier bist, hast Du wahrscheinlich noch nicht den Warnhinweis von Ilona von heute gelesen? Es gibt juristische Fallstricke, in die Du Dich als juristischer Laie verfangen kannst. So sind wohl einige amtsgerichtliche Urteile gegen die Spieler ergangen, obwohl, wie Du ja angibst, so maches Urteil bereits gegen die Anbieter ergangen sind.

Da Dir die Urteile vom Grundsatz her bekannt sind, fehlen mir, ebenfalls juristischer Laie, trotzdem Verweise auf bereits ergangene Urteile und derren Argumentationen, vollständig. Wenn mir das auffällt, dann dem Anbieter erst Recht ...
So wird Dir nun nichts weiter übrig bleiben, als einen Anwalt zu kontaktieren, um Deine "Glaubwürdigkeit" und "Ernsthaftigkeit" wiederherzustellen.

Gut, dass wir die kostenlose Erstberatung mit dem ersten Forderungsschreiben anbieten .... https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html

Hast Du bereits Deine Spielauszüge angefordert und liegen Dir diese vor?
Hast Du bereits eine Aufstellung aller Einzahlungen abzüglich aller Auszahlungen aufgestellt?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #2 am: 16 September 2022, 17:08:36 »
Lieber Olli,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe den heutigen Hinweis von Ilona noch nicht gelesen.

Ich habe nun auch dass Gefühl, dass ich mich in eine juristische Falle begebe, wenn ich weiter auf die Fragen reagiere.

Ich habe bereits andere OCs mit Hilfe eines Anwalts aufgefordert meine Verluste zurückzuerstatten. Hier handelt es sich um Verluste in höherem 4-stelligen Bereich (ca. 7.000 €).

Bei dem OC, welches ich nun versucht habe die Verluste selbst einzufordern, handelt es sich um einen geringeren Verlust (ca. 2.000 €).

Kann ich das erste Forderungsschreiben trotzdem in Anspruch nehmen und sollte das OC ablehnen, den Fall ruhen lassen?

Die Spielauszüge und eine Aufstellung der Ein- und Auszahlungen habe ich bereits vorliegen.

*

Phoenix_2022

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #3 am: 16 September 2022, 17:20:37 »
Diese Fragen sind schon sehr komisch. Es wirkt ein wenig so, als würde das Casino jetzt gerne in die Rolle des Samariters schlüpfen. Vor Gericht würde das Casino dann wohl argumentieren ... Du hast bei uns nach Hilfe gefragt, und jetzt verklagst du uns...

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #4 am: 16 September 2022, 17:43:01 »
Hallo Mike,

ich befinde mich zur Zeit in einer ähnlichen Situation, kannst du genaueres von deiner Sperre berichten? Wann hast du dich sperren lassen und wann hast du dich bei dem Anbieter registriert und deine erste Zahlung getätigt? Ist der Anbieter an das OASIS Spielsystem angeschlossen sprich in Deutschland lizenziert?


LG

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #5 am: 16 September 2022, 17:59:57 »
Hallo Obsessed,

ich habe mich Anfang des Jahres registriert. Gesperrt wurde ich über ein anderes OC, nachdem ich darum gebeten habe.
Ich glaube nicht, dass das OC an das OASIS Sperrsystem angeschlossen ist und über eine Lizenz in Deutschland verfügt.

Dachte ich verwende das einfach Mal als Druckmittel 😀

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #6 am: 16 September 2022, 18:11:37 »
Oh okay, will hier keine falschen Behauptungen aufstellen, aber meines Wissens nach macht es dann keinen Sinn die OASIS Sperre zu erwähnen, bzw. das wird dann wahrscheinlich nicht berücksichtigt.
Dennoch viel Erfolg, ich hoffe du bekommst dein Geld wieder..

LG

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #7 am: 16 September 2022, 18:16:19 »
Na gut eigtl. müssten die ja über eine Lizenz in Deutschland verfügen und somit auch an das OASIS Sperrsystem angeschlossen sein.

So war zumindest mal mein Gedanke, weshalb ich dies als Argument angeführt habe.

Danke, dir auch viel Erfolg!

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #8 am: 16 September 2022, 19:15:40 »
bei sportwetten ist es nicht so einfach wie bei casinos. ohne anwalt kommt  man da gar nicht weiter. die angelegenheit muss sehr detailiert gepürft werden.

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Kläger2021

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #9 am: 17 September 2022, 09:30:36 »
bei sportwetten ist es nicht so einfach wie bei casinos. ohne anwalt kommt  man da gar nicht weiter. die angelegenheit muss sehr detailiert gepürft werden.

Warum sollte es bei Sportwetten „nicht so einfach wie bei Casinos“ sein? Unabhängig davon, dass kein Klageverfahren einfach ist, insbesondere bei Rückerstattungsforderungen im Glücksspiel-Sektor, handelt es sich bei Sportwetten genauso um Glücksspiele wie bei Casino-Spiele. Beweis: § 3 Satz 3 GlüStv unter Begriffsbestimmungen.
Daher sind Sportwettenverluste bei fehlender Lizenz des Anbieters, sehr gut zurückforderbar. Die Erfolgsaussichten hierbei sind sehr gut.
Diese Aussage wurde bereits durch einige landgerichtliche Urteile auch gestützt. Wenn man oben drauf noch einen Arztbericht vorlegen kann, indem ergeht, dass der Spieler spielsüchtig gewesen war, werden die Chancen nochmal höher, die Verluste nachträglich erstattet zu bekommen.
Wenn man sogar noch Live-Ereginiswetten vorgenommen hat, sind die Chancen noch einmal erhöht, da diese verbotenen Internetwetten verboten sind und den Zielen des Glücksspielstaatsvertrag zuwiderlaufen.

« Letzte Änderung: 17 September 2022, 09:40:29 von Kläger2021 »

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Phoenix_2022

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #10 am: 17 September 2022, 16:43:43 »
Ergänzung zum Kommentar von Kläger2021:
"5. Auch Sportwetten vor Oktober 2020 formal rechtswidrig
Dem BVerwG-Urteil 8 C 18.16 lässt sich eine Besserstellung derjenigen Anbieter von Sportwetten ohne Erlaubnis entnehmen, die 2012 erfolglos Konzessionen beantragt hat- ten und sich auf diese Weise regulierungs- willig zeigten.
Auch das LG Nürnberg-Fürth (v. 19.07.2021) und das LG Gießen (v. 27.09.2021) haben Ansprüche gegen Sportwettenveranstalter be- jaht. Für Sportwetten gab es schon seit Januar 2016 Leitlinien, die das Vorgehen zunächst auf solche Anbieter konzentrieren sollten, die durch Ereigniswetten (im Gegensatz zu Ergebniswetten) und Wetten während der laufenden Spiele gegen Normen des GlüStV 2012 verstießen.
6. Hohe Beweisanforderungen an eine Spielsucht
Eine in mehreren Fällen vorgetragene Spiel- sucht der Klagepartei hat bisher rechtlich kei- ne Rolle gespielt.
7. Zehnjährige Verjährung?
Spieler machen inzwischen gerichtlich auch Verluste geltend, die mehr als drei Jahre zu- rückliegen. Die dreijährige Regelverjährung tritt immer zum Jahresende ein. Nach OLG Hamm (Beschluss vom 12.11.2021 – 12 W 13/21, juris, Tz. 27) ist der Beginn der Frist aber nicht die Entstehung der Verluste:
„Insoweit kommt es vorliegend auf den Zeit- punkt an, zu dem der Antragsteller Kennt- nis von der Illegalität des Online-Glückspiels erlangt hat.“
Die längere zehnjährige Verjährungsfrist tritt auf den Tag genau ein. Am 22.02.2022 verjähren daher z. B. Ansprüche endgültig, die am 22.02.2012 und davor entstanden sind."

Quelle: https://www.cllb.de/wp-content/uploads/2022/03/Klagen-gegen-die-Anbieter-von-Online-Glu%CC%88cksspielen_Beitra%CC%88ge-zum-Glu%CC%88cksspielwesen_1_2022.pdf

Re: Chargeback - auf eigene Faust
« Antwort #11 am: 19 September 2022, 17:42:13 »
Alles soweit korrekt, ich würde die Anbieter 1-2 Mal anschreiben, erfolgt hier die Antwort vom Anbieter "wir bieten unsere Dienstleistungen Gemäß der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU an", dann kannst Du dir schon mal einen Anwalt suchen, die rücken nicht einen Zentimeter davon ab. Oder AGB zugestimmt, pech gehabt.

Ein großer Anbieter aus Malta hat sogar schon eine PDF-Datei dem Support hinterlegt, diese bekommst du dann zugeschickt vom Support wenn Du dein Geld einforderst, keine Prüfung deines Sachverhaltes, nichts.

Ob der Anbieter zurückzahlt ist dann erneut ein Glücksspiel, nämlich Pokern.
Erst wenn dann wirklich Post aus Deutschland kommt wird wieder gehandelt. Die haben das Geld welches Du verloren hast, daher bist Du derjenige der sich rühren muss nicht der Anbieter ;)


 

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