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LG Leipzig Az. 07 O 3100/20

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LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« am: 13 September 2021, 09:38:56 »
kennt jemand mehr details zu diesem urteil sowie  Landgericht Braunschweig den Antrag eines Spielers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurück (Az. 8 O 1958/21)????

Anscheinend sind diese Urteile gegen Spieler entschieden worden.

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #1 am: 13 September 2021, 10:00:35 »
Meins geht vor dem LG Braunschweig… aber ist leider nicht meins. Hab direkt per Prozessfinanzierer geklagt nicht mit PKH. Trotzdem blöd zu lesen was Braunschweig dazu so gesagt hat😟

*

Alexander25840

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #2 am: 13 September 2021, 10:07:48 »
Ja ist immer schwerer einzuschätzen, weil niemand weiß wie die Urteile zu Stande kommen. Die Gegner Anwälte Hamb.... und Hamb... rühmen sich ja damit noch keinen Prozess verloren zu haben.

Leider bekommt man egal mit wem man spricht keine vernünftige Antwort.

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #3 am: 13 September 2021, 10:30:52 »
ja damit dieses hin und her und unterschiedliche meinungen der gerichte ein ende finden, muss ein fall vor BGH. Das Problem ist, dass die Anbieter wissen was höchstwahrscheinlich vor BGH passieren wird und ein Fall nie soweit kommen lassen und bevor es ein Urteil gibt durch ein Vergleich die Akte geschlossen wird.

Also was machen die Anbieter. Durch paar kuriose Urteile versuchen Sie die Spieler unsicher zu machen und so viele Klagen zu verhindern.

« Letzte Änderung: 13 September 2021, 10:32:54 von kotek123 »

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #4 am: 13 September 2021, 13:29:11 »
Ja die Kanzlei ist schon echt hartnäckig dieses Hambach…. aber das gerade dort wo meine Klage demnächst bearbeitet wird so ein Fall Eintritt ist schon echt bitter. Na gut Prozesskostenhilfe habe ich nicht beantragt da müsste es ja anders aussehen

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #5 am: 13 September 2021, 14:16:43 »
bis wohin die finger dieser kanzlei reichen und was für ein einfluss die nehmen können, war bereits thema mehrere Dokus.

Tja wie auch immer ist dieser Doku aus NDR Mediatek entfernt worden. Ein Schelm wer böses denkt :-)

www.ndr.de/nachrichten/info/Lobbyismus-fuer-Online-Gluecksspiel-Politiker-halfen-Wirecard,ndrinfo13360.html

« Letzte Änderung: 13 September 2021, 15:32:46 von kotek123 »

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #6 am: 13 September 2021, 16:25:22 »
Die kriegen doch bestimmt was als Vergütung und man muss sich ja nur deren Website anschauen, das ist alles Pro Casino - schön dem Spieler die Schuld geben.

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #7 am: 13 September 2021, 16:27:54 »
hambach und kubicki von FDP gehen zusammen golf spielen. alles andere sind nur gerüchte :-)

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #8 am: 13 September 2021, 17:04:18 »
schade dass das video entfernt ist von NDR. Hier wird Herr Wulf kurz erwähnt. Er vermittelte Politiker an Wirecard, die dann dazu benutzt wurden damit illegales Glücksspiel nicht weiter verfolgt wird.

https://www.ndr.de/nachrichten/investigation/Nord-Politiker-lobbyierten-fuer-Skandalbank,gluecksspiel340.html


https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/wirecard-gluecksspiel-lobbyarbeit-101.html
« Letzte Änderung: 13 September 2021, 17:07:01 von kotek123 »

« Letzte Änderung: 06 Oktober 2021, 23:03:40 von kotek123 »

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #10 am: 11 Oktober 2021, 12:36:09 »
H&H sind weiterhin aktiv in SH zur Erstellung des Entwurfs integriert:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/05300/umdruck-19-05396.pdf


Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #11 am: 11 Oktober 2021, 14:10:29 »
@Ilone du bist in der Doku auch vertreten. Evtl. diese Doku im Forum fest einbinden.

Dass so eine kleine Kanzlei soweit bringt, ist nur durch richtige Kontakte an der richtigen Stelle möglich

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #12 am: 11 Oktober 2021, 17:45:52 »
Ja, die Doku ist richtig gut. Und H&H lobbyieren für Onlinecasinos. Das ist bekannt. Und die Betroffenen gehen ihnen am Allerwertesten vorbei.
Aber das Dokument aus der Anhörung überschätzt ihr. Das war ein ganz normaler Vorgang. Jede im Landtag vertretene Partei kann bei so einer öffentlichen Anhörung Sachverständige benennen. Ich war bei der mündlichen Anhörung dabei und habe die DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) vertreten. LG Ilona

Re: LG Leipzig Az. 07 O 3100/20
« Antwort #13 am: 27 Oktober 2021, 16:23:31 »
Auch der BGH hat im Juli entschieden.

stehen gut
In seinem Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt der oberste Gerichtshof, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV mit europäischem Recht vereinbar ist (alle Infos zum neuen GlüStV sind hier zu finden). Zudem sei eine Vorlage der Sache vor den europäischen Gerichtshof nicht notwendig, da dieser schon im Jahr 2010 erklärt hatte, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen in Bezug auf das Glücksspiel den nationalen Gerichten obliege. Der Bundesgerichtshof formuliert es wie folgt:

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Kammergerichts - 5. Zivilsenat - vom 6. Oktober 2020 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst. Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). Der Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, Slg. 2010, I-8149 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 65 - Carmen Media Group). Die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts

 

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