Dann kommt das OLG München und für den Abweisung der Berufung brauche ich keine Glaskugel.
München war mir schon immer suspekt und nach diesem Urteil weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich davon halten soll.
Man beachtet mal den Streitwert - gerade so über der Schwelle für das LG. Hinzu kommt noch, dass das Europarecht anzuwenden ist weil es ja gängige Rechtsprechung wäre und die Dienstleistungsfreiheit geschützt ist und das, obwohl diverse, höchste Gerichte, VG, OVG und sogar das LG Koblenz etwas gänzlich anderes beschieden haben und München 1 setzt sich einfach lapidar darüber hinweg und geht einen Weg, der die OC auch noch dazu bestärkt obwohl die alle wissen das es illegal ist, weiter mit diesem illegalen und perfiden Geschäftsgebaren, den ahnungslosen Menschen, weiter das Geld aus der Tasche zu ziehen bis die Existenzen und Leben zerstört sind.
Würde man dieses Urteil nun auf die Vergewaltigungsopfer münzen dann kam nur der Schluss in Betracht, dass alle Vergewaltigungsopfer selber schuld sind; hätten sich auch etwas biedrer kleiden können....und der Vergewaltiger wird deswegen frei gesprochen....
Getreu nach dem Motto:
"Drei mal Drei macht Vier, widde widde wid, und drei macht Neune,
Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt."