Versuche es mal über Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht, das Gericht übersendet hier dem Casino eine Aufforderung zur Stellungnahme das reicht in der Regel meistens und die Anbieter zahlen,. ob sie es bei dir tun weiß ich nicht wäre aber eine kostenlose Alternative.
Kurz zusammengefasst: Die Klage wird an der Zustellung scheitern.
Wahrscheinlichkeit das Geld wieder zu sehen: 10%
Entschuldige, aber jetzt muss ich mal kurz was an deinem Ratschlag korrigieren, denn du äußerst den hier ja sehr häufig in gefühlt jedem Hilfethema, in denen Menschen nach Ratschläge suchen.
1. die rot markierten Textabschnitte widersprechen sich nicht nur, sondern du differenzierst und suggerierst anderen, als das es 2 unterschiedliche Vorgänge wären.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist quasi ein "Beiblatt" und geht im Zuge des prozessualen Klageantrages vor Gericht einher.
D.h. das Gericht stellt dann dem Gegner, sofern man überhaupt die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt(Man kann natürlich bei Ablehnung trotzdem klagen, jedoch muss man hier dann eben in Vorleistung gehen und die Gerichtskosten/eigene Anwaltsgebühren vorfinanzieren), damit dem Gegner deine
Klageerhebung zu. Hier hat die Gegenseite innerhalb der üblichen Fristen Zeit, darauf zu reagieren indem man eben den Antrag stellt, z.B. die Klage abzuweisen.
Da aber eine Zustellung jener Klage nach deinen Aussagen so oder so an der Zustellung scheitert, verstehe ich den vorangegangenen Ratschlag nicht, in dem du ja genau das empfiehlst.
Sofern man sich rechtlich helfen lassen möchte, aber finanziell nicht dazu in der Lage ist etwaige Beratungs- und Prozesskosten zu finanzieren, sollte man sich an das zuständige Gericht wenden oder z.B. an einen RA. Im Rahmen dessen kann man dann an das zuständige Gericht Antrag auf Bewilligung einer sogenannten
Beratungshilfe einreichen. In diesem Rahmen kann dann der Anwalt außergerichtliche Lösungen suchen bzw. überhaupt der Gegenseite grundlegend die Forderung deutlich machen. (Hier sind Vergleiche bzw. außergerichtliche Lösungen das Ziel)
Erst wenn darauf keinerlei Reaktionen einhergehen bzw. keine Lösungen gefunden werden, ist der Antrag auf
Prozesskostenhilfe zu stellen. Somit einhergehend die
Klageerhebung der nächste Schritt, der das Ganze in ein streitiges Verfahren umwandet.
Dies darf übrigens nicht mutwillig geschehen, d.h. einfach klagen nur weil man in dem Antrag eine kostenlose risikofreie Option gefunden hat, um einen Weg einzugehen, den man bei wirtschaftlich gesunden Verhältnissen, quasi auf eigene Kosten, nicht gehen würde, widerspricht dem Sinn dieser staatlichen Hilfe.
Hier sollte man bedenken das es trotz der Bewilligung ein Kostenrisiko gibt und etwaige Leistungen je nach wirtschaftlichen Änderungen zurückgezahlt werden müssen. Unbedingt hierzu vorher ausführlich beraten lassen. Nicht hier, sondern bei den fachlichen Anlaufstellen wie oben erwähnt.