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Glücksspiel

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Glücksspiel
« am: 21 Februar 2021, 19:42:20 »
Hallo Leute,
Ich bin Julian und habe mich entschieden hier mal Kommunikation zu suchen.
Ich habe eine schwere Zeit hinter mit und bin aber nun stolze 15 Monate frei von jeglichem Glücksspiel. Damals hat mir das nicht nur Geld sondern vor allem Zeit mit Freunden und der Familie gekostet. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es eine wirklich große Überwindung für mich wahr den Reiz des Glücksspiels ade zu sagen. Mit der Zeit merkt man dann aber dass andere Dinge im Leben die Priorität wieder kriegen die sie vor der Glücksspielzeit auch hatten. Wirklich eine zweite neue tolle Lebensphase die dann beginnt. Ich glaube so kann man aktuell betroffene ermutigen auch das vorrige Leben wieder zu leben

Es gibt derzeit nur noch ein Thema was mich an Glückspiel denken lässt: Ich habe erfahren dass Glückspiel in Deutschland illegal ist und würde gerne gegen Online Casinos Geld Forderungen stellen wollen. Ich bin glücklich mit meinem Leben und möchte keinem verlorenen Geld hinterherjagen, denke aber, dass Online Casinos zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Gegen Banken und Zahlungsdienstleister möchte ich mich nicht wenden, da für mich die Mitwirkung moralisch noch eher verkraftbar ist als der Ursprung der Urgedanke der illegalen szene: die malta, zypern ansässigen steuersparenden Geldsauger OCs...

Damit ich hier keinen zu langen Roman schreibe komme ich nun zum Punkt:
Eigenfinanziertes Klagen wäre mir finanziell gesehen zu heikel, da ich meine aufgebauten rücklagen nicht verlieren möchte. Ich habe mir sagen lassen: Prozesskostenhilfe wäre eine Möglichkeit: Problem dabei: Falls ich vor Gericht verliere zahle ich alle gegnerischen Anwaltskosten. Da muss ich noch nachdenken ob ich das tragen könnte

Und nun die Möglichkeit die ich gerne umsetzen möchte:
Prozessfinanzierung. Es gibt Firmen die vlt meinen Glückspielfall finanzieren würden und dann meine Verluste ab 2017 einklagen würden bei den jeweiligen Online Casinos

Diese Lösung wäre ohne Finanzielle Gefahr und somit wie ich finde für alle Glücksspielgeschichten bevorzugt zu empfehlen. Nun richte ich mich an euch: Habt ihr Erfahrungen zum Thema Prozessfinanzierung gemacht?
Wenn ihr mir eine Firma nennen könnt dann bitte per Private Nachricht damit hier keine Werbung im Thread erscheint. Ich denke das wäre nicht anbegracht, wenn ich hier eine Seite/Firma nennen würde wo ich mir einen Klageweg vorstellen könnte.
Somit sage ich Danke für alle Antworten, denn leider findet man wenig hilfreiches zu diesem Thema bei Mr Googel :)

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Offline Olli

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Re: Glücksspiel
« Antwort #1 am: 21 Februar 2021, 20:48:55 »
Hi und willkommen!

Oh, im Forum findest Du schon Einiges zum Thema.
Wenn Du Dich an die OCs richten möchtest, dann suche Dir hier die rechtlichen Grundlagen heraus, stelle ein Schreiben auf und sende es an das OC.
Einige OCs zahlen, andere brauchen ein wenig Druck.
Du kannst auch gerne mal die Erstberatung, im CB-Bereich findest Du die Kontaktdaten, nutzen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Glücksspiel
« Antwort #2 am: 22 Februar 2021, 22:58:10 »
Hi Julian,

zufälligerweise kenne ich mich da aus - zumindest juristisch. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich in Deutschland immer nach dem Streitwert.

Keine Ahnung um wieviel es bei dir geht, aber ich kann mir vorstellen, dass es nicht 5000€ sind.

Und was das Prozesskostenrisiko angeht: Jeder gute Anwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann dir schon im Erstgespräch (meistens kostenlos) sagen, wie deine Chancen stehen.

Ich weiß grade nur nicht, ob du dann in Malta klagen musst, weil der "Gegner" im Ausland sitzt oder hier, weil das Angebot hier genutzt wurde.

LG

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Kläger2019

Re: Glücksspiel
« Antwort #3 am: 23 Februar 2021, 10:32:08 »
Klagen musst du bei deinem zuständigen Amts- oder Landgericht.

a) Nach Art. 17 Abs. 1 c) EuGVVO i. V. m. Art. 18 Abs.1 EuGVVO ist für das Gericht am Wohnort des Spielers, eine internationale örtliche Zuständigkeit begründet. Das Amts- oder Landgericht ist international und örtlich zuständig. Gem. Art. 18 EuGVVO kann die Klage eines Verbrauchers unter anderem vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, erhoben werden. Damit ist auch die örtliche Zuständigkeit geregelt (Geimer, in Zöller, ZPO, 33 Aufl. EuGVVO, Art. 18, Rn.3).

b) Nach Art. 17 Abs.1 c) EuGVVO ist der Verbrauchergerichtsstand einschlägig, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens bilden, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgendeinem Weg auf diesen Mitgliedstaat ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Letzteres ist hier ohne Weiteres erfüllt, nachdem der Glücksspiel-Anbieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt; die zumindest auch auf Deutschland ausgerichtet ist.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

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