Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Chargeback mit Schreiben von Anwalt // Update: Klage wird eingereicht

  • 30 Antworten
  • 10895 Aufrufe
Hallo zusammen,

ich bin schon etwas länger stiller Mitleser hier im Forum und seit mehr als einem Jahr spielfrei. Jetzt habe ich mich doch dazu entschlossen mit Hilfe von der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen und deren Angebot mit dem kostenlosen Erstanschreiben.

Die meisten von mir getätigten Einsätze wurden per Kreditkarte vorgenommen. Die Reklamation bei der ING wurde mehrfach abgewiesen. Hier sehe ich leider keine Erfolgsaussichten und habe mit dem Verlust eigentlich schon abgeschlossen.

Die Idee und Unterstützung der Kanzlei finde ich sehr lobend. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und konnte schon Erfolge verbuchen?

Ich freue mich auf Rückmeldung.

Viele Grüße
Markus
« Letzte Änderung: 06 Juni 2021, 22:07:16 von mmarkus75 »

*

Kläger2019

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #1 am: 21 Januar 2021, 15:09:07 »
Rückforderung gegeüber Kreditkartenbetreiber ist nahezu ausgeschlossen.
An deiner Stelle würde ich direkt gegen den Anbieter klagen.

Erzähl mal etwas mehr, was hast du gespielt, wie viel hast du verloren?

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #2 am: 21 Januar 2021, 15:34:59 »
Ich habe nur Online-Casinos gespielt. Verloren habe ich ungefähr 25.000€.

Hast du Erfahrung mit der Kanzlei und kannst mir ein paar Informationen geben?

Reagieren die Online-Casinos überhaupt auf ein erstes Schreiben?

Viele Grüße
Markus


*

Kläger2019

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #3 am: 21 Januar 2021, 15:40:59 »
Mit der Kanzlei habe ich keine Erfahrungen. Erfahrungen hingegen bzgl. Rückforderung gegenüber Casinos, habe ich jede Menge.
Erfahrungsgemäß werden die Casinos auf ein außergerichtliches Schreiben, weder von dir noch von einer Anwaltskanzlei, nicht zu deinen Gunsten reagieren. Geschweige wenn Sie überhaupt reagieren.
Mit einer Klage hättest du sehr gute Erfolgsaussichten, da zunehmend deutsche Gerichte zu Gunsten der Spieler entscheiden (Kammergericht Berlin oder LG Trauenstein bspwl.)

Gerade im Bereich der Casino-Spiele sind die Chanchen relativ groß aus meiner Sich, da das Internetverbot für Casino-Anbieter mehrmals höchst- und obergerichtlich bestätigt wurde.


Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #4 am: 22 Januar 2021, 10:45:16 »
Mit der Kanzlei habe ich keine Erfahrungen. Erfahrungen hingegen bzgl. Rückforderung gegenüber Casinos, habe ich jede Menge.
Erfahrungsgemäß werden die Casinos auf ein außergerichtliches Schreiben, weder von dir noch von einer Anwaltskanzlei, nicht zu deinen Gunsten reagieren. Geschweige wenn Sie überhaupt reagieren.
Mit einer Klage hättest du sehr gute Erfolgsaussichten, da zunehmend deutsche Gerichte zu Gunsten der Spieler entscheiden (Kammergericht Berlin oder LG Trauenstein bspwl.)

Gerade im Bereich der Casino-Spiele sind die Chanchen relativ groß aus meiner Sich, da das Internetverbot für Casino-Anbieter mehrmals höchst- und obergerichtlich bestätigt wurde.

Hallo,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Wie läuft eine Klage ab und wie stehen hier die Erfolgschancen? Mit welcher Summe muss ich hier rechnen?

Viele Grüße
Markus

*

Kläger2019

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #5 am: 22 Januar 2021, 11:22:45 »
Du reichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bei deinem zuständigen Gericht die Klage ein. Danach muss nach dem Streitwert der Gerichtskosten Vorschuss bezahlt werden. Danach wird die Klage dem Beklagten zugestellt. Da der Beklagte den Sitz im Ausland hat, hat dieser eine vier Wochen Frist für die Anzeige seiner Verteidigungsbereitschaft und eine weitere vierwöchige Frist für die Erwiderung der Klage.
Anschließend kann der Richter ein schriftliches vor Verfahren öffnen oder direkt in die mündliche Verhandlung eingehen, ersteres ist in der Regel der Fall.

Da der Spielvertrag zwischen dir und dem Casino gemäß Paragraph 134 BGB nichtig ist wird nach meinen Erfahrungen dir ein Vergleich im Verfahren angeboten, was du natürlich nicht annehmen musst.
AufgRund der eindeutigen Rechtslage insbesondere bei Casino spielen würde ich es durchziehen da du mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Verluste komplett sowie entstandene Anwalts und Gerichtskosten von dem Gegner erstattet bekommst. Das Internet Verbot insbesondere gegen Casinobetreiber wurde mehrfach Höchst und ober gerichtlich bestätigt.

Diese Aussagen basieren auf meinen Erfahrungswerten und sind ohne Gewähr.

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #6 am: 22 Januar 2021, 11:29:56 »
Du reichst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bei deinem zuständigen Gericht die Klage ein. Danach muss nach dem Streitwert der Gerichtskosten Vorschuss bezahlt werden. Danach wird die Klage dem Beklagten zugestellt. Da der Beklagte den Sitz im Ausland hat, hat dieser eine vier Wochen Frist für die Anzeige seiner Verteidigungsbereitschaft und eine weitere vierwöchige Frist für die Erwiderung der Klage.
Anschließend kann der Richter ein schriftliches vor Verfahren öffnen oder direkt in die mündliche Verhandlung eingehen, ersteres ist in der Regel der Fall.

Da der Spielvertrag zwischen dir und dem Casino gemäß Paragraph 134 BGB nichtig ist wird nach meinen Erfahrungen dir ein Vergleich im Verfahren angeboten, was du natürlich nicht annehmen musst.
AufgRund der eindeutigen Rechtslage insbesondere bei Casino spielen würde ich es durchziehen da du mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Verluste komplett sowie entstandene Anwalts und Gerichtskosten von dem Gegner erstattet bekommst. Das Internet Verbot insbesondere gegen Casinobetreiber wurde mehrfach Höchst und ober gerichtlich bestätigt.

Diese Aussagen basieren auf meinen Erfahrungswerten und sind ohne Gewähr.

Danke. Mit welchen Kosten muss ich hier ungefähr rechnen? Ich müsste ja entsprechend jedes Casino einzeln anklagen. Und ich habe bei sieben Anbietern gespielt die mehrere Casinos betreiben. Das würde ja imense Kosten verursachen, oder?

Viele Grüße
Markus

*

Kläger2019

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #7 am: 22 Januar 2021, 11:43:57 »
Kosten hängen wie gesagt von deiner streitgegenständlichen Summe ab, sprich deine Verlustsumme bei dem jeweiligen Anbieter.
Bei 10.000 EUR Verlust z.B., wären etwa 798 EUR Gerichtsgebühren und ca. 1850 EUR für den Anwalt, alles als Vorschuss zu leisten.

Gegen jeden Casino-Anbieter muss separat Klage eingereicht werden.

Du kannst aber bei Bedürftigkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei deinem zuständigem Gericht einreichen, dass nach Prüfung deiner Bedürftigkeit sowie der Erfolgsaussichten, dir die Prozesskosten übernimmt, quasi als Darlehen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du mit einem Anwalt eine Honorarvereinbarung aushandelst. Z.B, erhält der Anwalt 25% der erstrittenen Summe und du den Rest.

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dich von solchen "Hindernissen" nicht abschrecken zu lassen. Die Casinos spekulieren gerade auf sowas, dass die Spieler sich einen Prozess nicht leisten können und damit hoffen zeitgleich die unrechtmäßig, sittenwidrig erhaltenen Gelder behalten zu können.

Ich würde auch soweit gehen und sagen, dass insbesondere gegen Casino-Betreiber, es ein Selbstläufer ist seine Verlustet erstattet zu bekommen, gerade wegen der jüngst höchstrichterlichen Rechtsprechung.
« Letzte Änderung: 22 Januar 2021, 12:00:49 von Kläger2019 »

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #8 am: 22 Januar 2021, 11:50:28 »
Kosten hängen wie gesagt von deiner streitgegenständlichen Summe ab, sprich deine Verlustsumme bei dem jeweiligen Anbieter.
Bei 10.000 EUR Verlust z.B., wären etwa 798 EUR Gerichtsgebühren und ca. 1850 EUR für den Anwalt, alles als Vorschuss zu leisten.

Gegen jeden Casino-Anbieter muss separat Klage eingereicht werden.

Du kannst aber bei Bedürftigkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei deinem zuständigem Gericht einreichen, dass nach Prüfung deiner Bedürftigkeit sowie der Erfolgsaussichten, dir die Prozesskosten übernimmt, quasi als Darlehen. Ein weiterer Möglichkeit wäre, dass du mit einem Anwalt eine Honorarvereinbarung aushandelst. Z.B, erhält der Anwalt 25% der erstrittenen Summe und du den Rest.

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dich von solchen "Hindernissen" nicht abschrecken zu lassen. Die Casinos spekulieren gerade auf sowas, dass die Spieler sich einen Prozess nicht leisten können und damit hoffen zeitgleich die unrechtmäßig, sittenwidri erhaltenen Gelder behalten zu können.

Ich würde auch soweit gehen und sagen, dass insbesondere gegen Casino-Betreiber, es ein Selbstläufer ist seine Verlustet erstattet zu bekommen, gerade wegen den jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechungen.

Okay, vielen Dank für die Information. Macht es vielleicht auch Sinn eine Rechtschutzversicherung abzuschließen und dann das darüber laufen zu lassen. Die meisten haben jedoch eine Wartezeit von drei Monaten. Ich bin eigentlich sehr gut versichert, aber eine Rechtschutz habe ich leider nicht. Also nur eine Arbeitsrechtschutz. :-(

*

Kläger2019

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #9 am: 22 Januar 2021, 11:56:23 »
Die Rechtsschutzversicherung deckt leider solche Sachverhalte nicht ab, weil eine Ausschlussklausel für Glückspsiel einschlägig ist und somit die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist. Insoweit müssen die Aufwände für die anwaltliche Vertretung und ggf. für eine gerichtliche Durchsetzung von dem Betroffenen übernommen werden.

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #10 am: 22 Januar 2021, 12:03:20 »
Die Rechtsschutzversicherung deckt leider solche Sachverhalte nicht ab, weil eine Ausschlussklausel für Glückspsiel einschlägig ist und somit die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist. Insoweit müssen die Aufwände für die anwaltliche Vertretung und ggf. für eine gerichtliche Durchsetzung von dem Betroffenen übernommen werden.

Das ist gut zu wissen. Vielen Dank, das hätte ich jetzt auch nicht gewusst. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die Kosten vorstrecken. Ich habe jetzt mal bei Frau Ober angefragt ob sie das erste kostenlose Schreiben noch anbietet.

Die Excel Liste mit allen Aus- sowie Einzahlungen habe ich erstellt mit sämtlichen Informationen der Casinos sowie der GDDP Daten. Mal sehen ob es da eine positive Rückmeldung gibt.

Ich werde weiterhin berichten.

Viele Grüße
Markus

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #11 am: 10 März 2021, 18:48:27 »
Hallo,

ich melde mich zurück. Die Kanzlei hat ein Schreiben vorbereitet welches per E-Mail an das Casino verschickt wurde.

Wie schon gedacht hat sich das Casino innerhalb der Frist nicht gemeldet. Von der Kanzlei wurde mir nur mitgeteilt das ich doch erst einmal warten soll bis weitere positive Gerichtsurteile erhoben werden.

Viele Grüße


Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #12 am: 10 März 2021, 22:49:39 »
Hallo,

ich melde mich zurück. Die Kanzlei hat ein Schreiben vorbereitet welches per E-Mail an das Casino verschickt wurde.

Wie schon gedacht hat sich das Casino innerhalb der Frist nicht gemeldet. Von der Kanzlei wurde mir nur mitgeteilt das ich doch erst einmal warten soll bis weitere positive Gerichtsurteile erhoben werden.

Viele Grüße

Nun, wenn du einer Kanzlei das Mandat erteilst, in zivilrechtlichen Streitigkeiten Rückforderungen einzutreiben, sprich deine berechtigten Interessen notfalls auch prozessual durchzusetzen. würde ich diese getätigte eMail Forderung an den von mir benannten Schuldner; sowie diese "Wir werden nun Abwarten" Strategie irritiert entgegnen und direkt das Mandat wieder entziehen ... denn ein solches Mandat einer Rückforderung setzt ja eben das aktive Handeln voraus um die gesetzten Ziele zu erreichen ..

Aaaaaaaaaaaber->

Ich vermute, das du bei der o.g. Kanzlei die kostenlose Erstberatung erhalten hast, sie von dir jedoch kein konkretes Mandat erhalten hat und das ganze Vorgehen mittlerweile sicher aufgrund der Menge an Menschen mit gleichen Problemen automatisiert hat und hier auch keine Gegenreaktionen erwartet werden, was z.B.  auch die Art der Forderungszustellung und dessen Bewertung, aufgrund der fehlende Reaktion, verdeutlicht.

Wenn du Rücklagen hast zur Vorfinanzierung etwaiger Anwalts- und Prozessrisikogebühren, wäre es so oder so erfolgsversprechender, sich je nach deiner Situation und der individuellen Vorgeschichte, direkt an die greifbaren Finanz Institutionen zu wenden, die für die Transaktionen verantwortlich waren.

Mit einem Fachanwalt der deine Interessen durchsetzt, natürlich dafür auch honoriert werden möchte
« Letzte Änderung: 10 März 2021, 22:52:04 von Dennis47 »

Re: Chargeback mit Schreiben von Anwalt
« Antwort #13 am: 06 Juni 2021, 22:06:54 »
Update:

Ich habe mich vor ein paar Wochen an Herr Cocron gewandt und diesen beauftragt. Letzte Woche wurde mir der Klageentwurf geschickt zur Überprüfung und Freigabe. Ich bin mal gespannt wie lange sich dies hinziehen wird? Hat hier jemand Erfahrungen und einen groben Richtwert?

Nach dem ersten Gespräch mit Herrn Cocron war mir klar das sich gegen ein Casino leider nur per Klage vorgehen lässt. Natürlich muss ich hier auch ein Vorleistung gehen und Geld in die Hand nehmen in der Hoffnung das der Fall zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich halte euch weiterhin auf dem Laufenden...
« Letzte Änderung: 06 Juni 2021, 22:09:47 von mmarkus75 »

*

Bastian0307

Moin Markus,

das kann von innerhalb von 3 Monaten bis zu einem Jahr oder länger dauern...

Ich kann dir nur soviel verraten das ich bereits im Oktober eingereicht habe und bis jetzt noch keine Zustellung statt fand.

Also Geduld.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums