Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Klagen: nein

  • 17 Antworten
  • 2996 Aufrufe
*

Chargeback

Klagen: nein
« am: 15 Dezember 2020, 19:03:05 »
Hallo,

Nach langem Überlegen habe ich mich gegen das gerichtliche Klagen entschieden. Nach meinen Informationen kann das Klagen leider NICHT über eine Rechtsschutzversicherung abgewickelt werden. Und bezüglich Prozesskostenhilfe: Im Falle Verlieren müsste ich die Kosten der gegenpartei komplett zahlen. Das wären ca 10.000-15.000 Euro die ich dann zahlen müsste

Von daher sehe ich keinen vernünftigen Anlass zum klagen auch wenn ich alle Kontoauszüge/PDFs von den OCs also Einzahlungen/Auszahlungen da habe
. Bin schlussendlich noch am nachdenken ob ich es außergerichtlich ohne Anwalt probieren soll

Freue mich über Austausch


Re: Klagen: nein
« Antwort #1 am: 15 Dezember 2020, 20:02:22 »
Hallo, dir wird nix anderes übrig bleiben als gegen die Casinos zu klagen. Ich selbst habe dadurch schon mehrere Erfolge gehabt. Der ganze Prozess ist zwar langwierig aber sehr aussichtsreich. Ich habe einen Teil meiner Klagen auch über einen Prozessfinanzierer gemacht und habe keine Kosten bei nichterfolg.
Ich kann dir echt nur raten wenn du einen Teil deines Geldes wieder haben möchtest zu klagen.
Kopf hoch und sei mutig dazu. Ich bin sehr froh dies gemacht zu haben.
Viele Grüße

*

Soistes

Re: Klagen: nein
« Antwort #2 am: 16 Dezember 2020, 01:03:57 »
Der gegnerische Anwalt wird nur beim Streitwert weit über 200.000 Reinverlust im Casino so viel Kosten. Es gibt genügend online Rechner die dir es ausrechnen. Ich kenne deinen Streitwert nicht, aber wenn dir eine PKH zusteht, nimm es in Anspruch. Du hast kaum ein Risiko weil der gegnerische Anwalt selten auftaucht, zumindest in den letzten Urteilen nicht. Man liest immer von Versäumnis Urteile. Du kannst auch den Streitwert senken, vielleicht auf 25000, dann zahlst du in einem sehr unwahrscheinlichen Fall das ein Casino gewinnen sollte, etwas über tausend Euro kosten.

Re: Klagen: nein
« Antwort #3 am: 16 Dezember 2020, 08:16:34 »
Was dir hier verschwiegen wird ist, dass bis auf einen Fall kein geflossenes Geld von Seiten des Casino bekannt ist (Vergleiche außen vor).

Deine Chancen die Klage gegen OCs zu gewinnen stehen gut. Aber die Vollstreckung deines Geldes steht in den Sternen.

Jetzt kommen gleich wieder Leute um die Ecke die dir sagen es gäbe ja den europäischen Vollstreckungstitel, was auch richtig ist.
Und dennoch ist der Status qou jener, der oben geschrieben steht....

Du wirst wohl Recht bekommen und danach kein weiteres Geld sehen...

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Klagen: nein
« Antwort #4 am: 16 Dezember 2020, 09:47:22 »
Die Aussagen der Anwälte auf der Jahrestagung sprechen eine andere Sprache.
Na klar wurde sich erst geweigert zu zahlen, doch mit den entsprechenden Druckmitteln wurde es denn doch getan.

Befrage Deinen Anwalt zu diesem Thema und lasse Dich hier nicht durch Salamisaurus entmutigen.
Seine Aussagen sind bar jeder Grundlage und spiegeln nur seine eigene Meinung wieder, die ihm ja zusteht!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Bastian0307

Re: Klagen: nein
« Antwort #5 am: 16 Dezember 2020, 10:00:02 »
Das stimmt. Auf der letzten Tagung haben die renomierten Anwälte in dem Bereich mehrere Fallbeispiele vorgetragen wie nach dem Urteil vollstreckt wurde, teils wurde sofort bezahlt teils nach einigen Bemühungen.

Klar rückt nicht jeder gern Geld raus aber die Rechtslage ist da schon eindeutig.

Re: Klagen: nein
« Antwort #6 am: 16 Dezember 2020, 10:07:15 »
Ich denke auch, falls pkh gewährt wird, gibt es gegen die Casinos fast kein Risiko.
Es gibt ja auch eine Vorprüfung der Erfolgsaussicht.

Ohne pkh würde ich es nicht probieren.

Dennoch sind die Informationen, ob tatsächlich die Urteile vollstreckt werden können, eher spärlich. Und nur auf die Aussagen der Anwälte zu vertrauen, die damit ihr Geld verdienen ist nicht gerade viel
Der Anwalt bekommt sein Honorar unabhängig davon, ob das Urteil vollstreckt werden kann

Noch vor nicht so langer Zeit wurde von den Chargeback Anwälten empfohlen, gegen die Zahlungsanbieter vorzugehen. U. A. Weil man Casinos im Ausland schwer zu fassen kriegt

Mein Fazit: Klagen gegen Casinos mit pkh - ja
Dann aber nicht vorzeitig mit dem Geld planen!

Ohne pkh würde ich abraten.

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Klagen: nein
« Antwort #7 am: 16 Dezember 2020, 10:10:36 »
Hi!

Ein Musteranschreiben käme einer juristischen Beratung gleich, die keiner von uns hier leisten kann und darf!
Du musst Dich also schon selbst auf Deinen Hosenboden setzen und die entsprechenden Gesetzestexte und Urteile studieren, wenn Du den Weg ohne Anwalt gehen möchtest.

Ich habe es jetzt nicht mehr auf dem Schirm, ob Du das kostenlose Beratungsangebot des fags bereits in Anspruch genommen hast.
Wenn nicht, dann ran an die Buletten ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Klagen: nein
« Antwort #8 am: 16 Dezember 2020, 10:27:17 »
Die Aussagen der Anwälte auf der Jahrestagung sprechen eine andere Sprache.
Na klar wurde sich erst geweigert zu zahlen, doch mit den entsprechenden Druckmitteln wurde es denn doch getan.

Befrage Deinen Anwalt zu diesem Thema und lasse Dich hier nicht durch Salamisaurus entmutigen.
Seine Aussagen sind bar jeder Grundlage und spiegeln nur seine eigene Meinung wieder, die ihm ja zusteht!


Der Beleg dass meine Aussagen bar jeder Grundlage seien, bleibst du schuldig...
Du redest von einer Fachtagung bei der Rechtsanwälte den Sachverhalt vortragen durften. Gut so 👍
Jedoch fehlt der Hinweis dass diese Anwälte genau mit diesem Feld ihr Geld verdienen. Und es gibt auch keinen einzigen Musterfall den du vortragen kannst.
Das einzige vollstreckte bekannte Urteil stammt hier aus Österreich.

Ihr solltet schon auf Objektivität bestehen.
Zuerst war hier der Rückgriff auf die Zahlungsanbieter der letzte Schrei, auch von den so renommierten Kanzleien. Die Nummer sieht aber sehr düster aus, wie so einige OLG Urteile belegen. Jetzt folgt doch wieder der Rückgriff auf OCs, bei denen ja vorher die Gewinnaussichten so schwierig waren.
Die Kuh muss halt gemolken werden...

Natürlich kann der OP den Klageweg beschreiten, das ist sein gutes Recht und die Erfolgsaussichten groß.
Er sollte aber bedenken dass bisher kein Casino in D vor Gericht aufgetaucht ist und keine eingetriebene Forderung, bis auf Vergleiche, in D bekannt ist.

Seid doch mal fair, eure Kommentare hier sind schon obsessiv... Seid vor allem fair zu den Hilfesuchenden.!

Re: Klagen: nein
« Antwort #9 am: 16 Dezember 2020, 10:36:09 »
Ich bin mir auch unschlüssig ob ich zwecks sportwetten aus dem Jahr 2017 wg Verjährung wg. Ca 20.000 die 2. Klage einreiche..

Re: Klagen: nein
« Antwort #10 am: 16 Dezember 2020, 10:55:25 »
Ich bin mir auch unschlüssig ob ich zwecks sportwetten aus dem Jahr 2017 wg Verjährung wg. Ca 20.000 die 2. Klage einreiche..

Hallo, lasse Dich doch unverbindlich von einem Anwalt beraten, ob es Sinn macht dies noch in diesem Jahr zu veranlassen. Es geht immerhin um eine ordentliche Summe  :).

Diesen Schritt würde ich zumindest noch versuchen.

VG

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.340
Re: Klagen: nein
« Antwort #11 am: 16 Dezember 2020, 11:10:19 »
Hi Salamisaurus!

Dass die Anwälte auf der Jahrestagung nicht auch eigennützige Ziele verfolgen, dürfte doch wohl obsolet sein.
Trotzdem berichteten sie eben von einigen Fällen, bei denen sofort gezahlt wurde und von Fällen, wo erst Druck ausgeübt werden musste.

Das ist nicht viel, doch immerhin mehr, als Du selbst vorweisen kannst. Denn nur weil die Vorgänge dann nicht in der Presse auftauchen, heisst es nicht, dass sie nicht existieren!

Du sprichst von Fairness ... gerade darum geht es mir ja gerade auch. Daher auch mein Hinweis auf die juristische Beratung und den Hinweis auf Deine Intuition, denn mehr, in allen Ehren, ist es ja auch nicht.

Mein Einwand sollte Dich bitte auch nicht diskreditieren, wir ziehen am selben Strang und ergänzen uns schlicht.

@Chargeback
Du bist gerade noch hin und her gerissen, was Du machen sollst. Damit bist Du garantiert nicht alleine. Da stehen viele Fragen im Raume, die Dir nicht wirklich jemand 100 %ig beantworten kann. Dann kommt zu den bisherigen finanziellen Problemen noch das Kostenrisiko hinzu. Die emotionale Belastung ist auch sicherlich nicht von schlechten Eltern.
Da brauchst Du Fachkompetenz in mehreren Bereichen. Die juristische wirst Du Dir schon erkaufen müssen, wenn Du überhaupt Aussicht auf Erfolg haben möchtest.
So sehe ich den Versuch die Casinos selbst anzuschreiben persönlich als aussichtslos an. Das wohl negativ zu erwartende Ergebnis wird Deinem Wohlergehen auch nicht förderlich sein.
Die Entscheidung, ob Du etwas unternimmst oder nicht, bleibt alleine bei Deiner Person und es ist egal wie Du Dich da entscheidest, Hauptsache Du fühlst Dich wohl damit.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Klagen: nein
« Antwort #12 am: 16 Dezember 2020, 11:16:18 »
„Er sollte aber bedenken dass bisher kein Casino in D vor Gericht aufgetaucht ist“

Das ist schlicht und einfach falsch. Nur die vollends unseriösen OCs lassen es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen..

Re: Klagen: nein
« Antwort #13 am: 16 Dezember 2020, 11:36:05 »
Ok Olli, so gehe ich d'accord. 👌
Ich denke so triffst du den Nagel.

@Kläger2018: Jetzt bin ich gespannt. Hau raus: Gerichtsstandort, Urteil und Beklagtes Casino. Vor allem MGA lizenzierte interessieren mich.

Ich interessiere mich wahrlich sehr dafür und wäre dankbar, du erweiterst meinen Horizont dahingehend. Und das meine ich ohne Ironie...
« Letzte Änderung: 16 Dezember 2020, 11:37:44 von SalamiSaurus »

Re: Klagen: nein
« Antwort #14 am: 16 Dezember 2020, 12:18:16 »
Da muss ich mich revidieren.
Es gibt tatsächlich ganze 2! Urteile. Nachzulesen bei cllb.

Bevor du klagst, empfehle ich die Seiten der üblichen Kanzleien zu lesen mit den unglaublichen Erfolgsaussichten und als 2ten Schritt die hier veröffentlichten Urteile und Blogeinträge. Dann kannst du die Skepsis meinerseits nachvollziehen.

Die 2 Casinos waren das Grüne und das mit den 3 gleichen Zahlen. Allesamt MGA lizenziert.
Jeweils erstinstanzlich.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums