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Neues Urteil gegen Skrill/Neteller

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Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« am: 08 Dezember 2020, 23:48:21 »
Habe gerade gesehen, dass Illona auch gepostet hat; jedoch kann man keine Kommentare hinterlassen.

Das besondere an dieses Urteil ist, dass nicht Spieler sondern der ZDL Skrill/Neteller geklagt hat.

Wahrscheinlich wird dieses Urteil vernachlässigt, da es ja nur ein "Amtsgerichtsurteil" ist. Interessesant ist dass viele Gerichte in NRW im Gegensatz zu Bayern und Hamburg den Ausführungen der LG Ulm folgen.

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/verbot-fuer-zahlungen-im-zusammengang-mit-illegalem-onlinegluecksspiel-ag-neuss-folgt-lg-ulm.html

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Bastian0307

Re: Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« Antwort #1 am: 09 Dezember 2020, 07:39:12 »
Ulm ist näher dran, das Postpferd braucht da nicht so lange.

Spaß bei Seite. Ich finde es auch gut, schön wärs halt wenn die das Urteil gegen alle ZDL verallgemeinert hätten und nicht nur so spezifisch geurteilt hätten.

Re: Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« Antwort #2 am: 09 Dezember 2020, 08:26:45 »
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Urteil des OLG Düsseldorf bzgl Skrill.

Wie ich schonmal anmerkte, im höchsten Maß unseriös. In der ganzen Vorstellung der Kanzlei wird erheblich geframed. Lest euch das mal genau durch! Und natürlich kein Wort zu den vielen anderen Entscheidungen...
Und natürlich bleibt das so jetzt bis in alle Ewigkeit auch stehen, egal ob Berufung eingelegt, oder ein LG in der Berufung anders urteilt.

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Offline Olli

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Re: Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« Antwort #3 am: 09 Dezember 2020, 09:17:29 »
Das macht doch jede "Seite" und ich denke, dass sich darüber auch jeder bewusst ist.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« Antwort #4 am: 09 Dezember 2020, 10:42:21 »
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Urteil des OLG Düsseldorf bzgl Skrill.

Wie ich schonmal anmerkte, im höchsten Maß unseriös. In der ganzen Vorstellung der Kanzlei wird erheblich geframed. Lest euch das mal genau durch! Und natürlich kein Wort zu den vielen anderen Entscheidungen...
Und natürlich bleibt das so jetzt bis in alle Ewigkeit auch stehen, egal ob Berufung eingelegt, oder ein LG in der Berufung anders urteilt.

Ich glaube sowohl ZDL als auch Spieler, wer Kläger ist wird bei dieser Thematik kein Recht bekommen bzw. hat die schlechteren Karten.

Re: Neues Urteil gegen Skrill/Neteller
« Antwort #5 am: 09 Dezember 2020, 14:28:45 »
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Urteil des OLG Düsseldorf bzgl Skrill.

Wie ich schonmal anmerkte, im höchsten Maß unseriös. In der ganzen Vorstellung der Kanzlei wird erheblich geframed. Lest euch das mal genau durch! Und natürlich kein Wort zu den vielen anderen Entscheidungen...
Und natürlich bleibt das so jetzt bis in alle Ewigkeit auch stehen, egal ob Berufung eingelegt, oder ein LG in der Berufung anders urteilt.

ich kenne den Fall hier nicht exakt aber lt. Urteilsbegründung hat sich der Beklagte nur auf folgende Punkte berufen:

Der Beklagte beantragt,

                            die Klage abzuweisen.

Er ist der Auffassung, die Klage sei bereits unzulässig, da es sich um eine Teilklage handele und nicht erkennbar sei, welche Teilbeträge geltend gemachten würden.

Der Klägerin stünden die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, weil sie den Beklagten nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt habe und sie keine Erlaubnis habe, in Deutschland Zahlungsdienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus habe die Klägerin offensichtlich auf nicht bestehende Forderungen gezahlt, so dass ihr auch deswegen kein Erstattungsanspruch zustehe.


Komischwerweise gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte über as Mitwirkungsverbot gemäß §4 GlüStV. Das is doch der eigentliche Paragraph auf den sich der Beklagte berufen müssen.

 

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