Hallo Preeestar,
Wenn Du Deinen Minijob ordentlich nach SGB II Abs. 3 angemeldet hast, ist ja alles in Ordnung. Nur eines verstehe ich nicht: wieso beziehst Du zum ALG II noch Sozialgeld zum Wohngeld? Das hatte ich in meiner HartzIV - Zeit, (2005 - 2008) nicht erhalten.Erst als meine EM - Rente bewilligt wurde, bekam ich meinen Wohngeldzuschuß. Beim Wohngeldamt muß ich in der Folge einen Kontoauszug zum aktuellen Monat beibringen, auf dem meine Abbuchung der Miete dokumentiert wurde.
Bezieher der Grundsicherung nach SGB XII müssen nathlos alle Kontoauszüge belegen.
Was kann Dir eigentlich passieren, wenn Du die Online - Casino - Auszüge präsentierst. Wirst Du dann wegen illegalem Glücksspiel angezeigt, (sofern Du keine ID aus Schleswig - Holstein hast), oder stehst Du mir herunter gelassenen Hosen im JobCenter? Wenn Dich die Angst hindert, damit aufzuräumen, dann bitte: 0800 0776611 wählen!
Bevor ich HartzIV Empfänger wurde, habe ich eine Therapie in einer Psychosomatischen Klinik wegen Sozialer Ängste gemacht, es hat mir bis Heute geholfen.
Alles Gute auf Deinem Weg, und
Herzlich Willkommen
Andreas